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Irritierende Info bei der Ausländerbehörde...nach Einreise mit FZF (Gelesen: 2.276 mal)
ophelia
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Irritierende Info bei der Ausländerbehörde...nach Einreise mit FZF
11.04.2012 um 14:13:16
 
Hallo mal wieder!

Mein Mann (Algerier) und ich (Deutsche) waren heute, 4 Tage nach seiner Einreise mit dem ersten 3-Monats-Visum durch FZF, bei der ABH Bremen, um die nächsten Schritte einzuleiten, sprich den Antrag auf AE zu stellen.

Unser eigener Sachbearbeiter war nicht im Hause, so kamen wir zu einer anderen Frau.

Wir haben Fotos und Visum und den ausgefüllten Antrag abgegeben und sie hat meinen Mann dann im System gecheckt.

So, ich muss sagen, mein Mann war, nachdem er 2008 in Süddeutschland einen Asylantrag stellte, der 2009 abgelehnt wurde, einige Zeit, fast 2 Jahre, papierlos in Deutschland geblieben. Er hat damals eine Ablehnung bekommen mit der Aufforderung, auszureisen. Von Abschiebung war nie die Rede.

Ich muss auch dazu sagen, dass wir um den Umstand seines papierlosen Aufenthalts während des ganzen Verfahrens der FZF nie ein Geheimnis gemacht haben, wir haben ganz bewusst alles offen und ehrlich beantwortet und aufgeschrieben und angegeben. Ist also nicht so, dass man meinen Mann jetzt "erwischt" oder so. Die Botschaft in Algier und die ABH wussten das schon von Anfang an. War so, dass wir eben nicht bei etwas erwischt werden wollten, sondern auch beweisen wollten, dass wir es ernst meinen und wir alle Schritte auf legale  und korrekte Weise gehen. Wir wollten keine Ehe auf Basis von Lügen, sondern die alten Fehler meines Mannes, unter denen er stets auch gelitten hat, hinter uns lassen. Er ist auch nicht abgeschoben worden, sondern freiwillig, auf eigene Faust und Kosten in seine Heimat ausgereist.

Die Frau bei der ABH meinte heute dann aber, es hätte eine Zitat Androhung der Abschiebung vorgelegen. Wird schon stimmen, nur das mein Mann nie davon wusste. Auf jeden Fall wäre das laut der Frau ja ein Problem. Sie meinte, das hätte unser Sachbearbeiter wohl Zitat "übersehen". Sie müsse nun die Akten aus der süddeutschen Stadt, in der das Asyl beantragt wurde, einholen und dann müsse man weitersehen.

Auf unsere Fragen hin meinte sie noch irgendwas von wegen unbefristeter und befristeter Androhung der Abschiebung, und dass man da was im Nachhinein befristen müsste. Sie hat sich extrem unverständlich ausgedrückt. Ich mein, ich hab Germanistik studiert, is nich so dass ich zu blöd bin, aber auch auf meine Nachfragen hin hat sie mir nicht weiter erklärt was das alles bedeutet. Nur, dass sie uns nicht sagen könnte was jetzt passiert.

Sie hat uns einen Termin in 3 Monaten gegeben, genau 4 Tage bevor das 3-Monats-Visum meines Mannes abläuft. Dann würden wir mehr erfahren.

Wir sind nun ziemlich in Panik. Wir dachten, das Gröbste hätten wir hinter uns. Aber jetzt haben wir Angst.

Daher:
1. Kann uns jemand erklären was für Konsequenzen das jetzt haben könnte für uns?
2. Dürfen sie meinem Mann die AE entziehen, bzw. nicht erteilen, kann es passieren dass er nach Ablauf der 3 Monate ausreisen muss? Oder sogar rückwirkend abgeschoben wird?
3. Wenn unser Sachbearbeiter die Abschiebungs-Androhung nicht "übersehen" hätte, wäre das FZF-Visum dann abgelehnt worden?
4. Gibt es wirklich so was wie befristete Androhungen der Abschiebung??? Wie ist das zu verstehen?
5. Aaaaaaaaah, was sollen wir jetzt machen? Wirklich 3 Monate abwarten und nix unternehmen?????

Danke für jegliche Hilfe!

Ophelia
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reinhard
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Antwort #1 - 11.04.2012 um 14:36:39
 
Mit dem Antrag auf die AE gibt es jetzt die "Fiktion", die gegenwärtige Erlaubnis (das ist das Visum) besteht also bis zur Entscheidung fort. Insofern gibt es nicht mehr "vier Tage vor Auflauf", jetzt läuft nichts ab.

Die Akte hätte natürlich bei Eintreffen des Visumantrags angefordert werden müssen. Und, klar, dann hätte die Entscheidung anders ausfallen können.

Jetzt habt Ihr aber, wenn es noch Probleme gibt, ein Argument mehr: den "Vertrauensschutz". Wenn die ABH dem Visum zugestimmt hat, müsst Ihr Euch darauf verlassen können, das die ABH alles korrekt abgewickelt hat. "Übersehen" oder "vergessen" darf nicht nachträglich zu Euren Lasten gehen.

Wenn es eine Ausweisung gibt, die eine Sperre auslöst, war die ja nicht eingetragen, sonst hätte die Botschaft sofort was gesagt. Und was eine Angestellte denkt und will, ist für Euch irritierend, hat aber letztlich keine rechtliche Bedeutung.

Du solltest jetzt eine Beratungsstelle (MBE) in Bremen suchen und dort vorsorglich schildern, was passiert ist, und Dir die Adresse von einem Anwalt / Anwältin holen. Du solltest auch sofort ein Protokoll von heute schreiben. Danach würde ich die drei Monate abwarten und auf die Entscheidung warten.
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ophelia
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Antwort #2 - 11.04.2012 um 14:43:31
 
Hallo Reinhard

reinhard schrieb am 11.04.2012 um 14:36:39:
Mit dem Antrag auf die AE gibt es jetzt die "Fiktion", die gegenwärtige Erlaubnis (das ist das Visum) besteht also bis zur Entshceidung fort. Insofern gibt es nicht mehr "vier Tage vor Auflauf", jetzt läuft nichts ab.


Was meinst du hier mit Fiktion. Also das sie meinen Mann nicht vor Ablauf der 3 Monate ausweisen, abschieben oder sonstwas, ist mir klar. Aber es geht mir ja um folgende Frage: Ist die AE, meine die AE für ein bis 3 Jahre nach dem ersten 3-Monats-Visum, in Gefahr?

Der Termin, der laut der Frau bei der ABH alles klären soll, liegt 4 Tage vor Ablauf des 3-Monats-Visums, sprich, können die dann sagen "Ätsch, waren schöne 3 Monate, aber jetzt mal Tschüss guter Mann!"

Das ist unsere Hauptangst. Jegliche andere Probleme sind eher zweitrangig. Unser Anwalt meinte schonmal, es könnte sein das mein Mann noch rückwirkend ne Anzeige wegen papierlosem Aufenthalt bekommt. Wäre aber wohl eher nur ne Geldstrafe. Damit kommen wir schon klar. Ich hab nen recht guten Job.

Alles, hauptsache er muss nicht wieder gehen.
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schweitzer
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Antwort #3 - 11.04.2012 um 14:45:11
 
Hallo Ophelia,

auch, wenn das sicher nicht leicht fällt: Ich würde an Eurer Stelle vor allem eins bleiben: Entspannt.

Wenn es so ist, wie Du es hier geschildert hast, dürftet Ihr nichts zu befürchten haben, denn dann ist den Behörden während des laufenden Visaverfahrens alles Notwendige bekannt gewesen und es konnte auch entsprechend nachgeprüft werden. Darauf dürft ihr vertrauen (Vertrauensschutz).

Dass seinerzeit, nach erfolglos abgeschlossenem Asylverfahren für Deinen Mann eine Abschiebungsandrohung verfügt worden ist, ist ein völlig normaler Vorgang, überhaupt nichts Besonderes.

Ich vermute, dass die "neue" Sachbearbeiterin einfach noch nicht in alle Einzelheiten Eures Falles einschließlich seiner Vorgeschichte involviert ist, und sich nun vor allem absichern und nichts übersehen möchte. So weit, so gut und so richtig.

Mehr aber auch nicht.

Dein Mann hat das erforderliche Visaverfahren korrekt durchlaufen, offenkundig hat es bislang keinerlei Beanstandungen oder Einwände gegeben, die ABH hat der Visaerteilung offenkundig zugestimmt. In diesdem Kontext sollten auch die Umstände der damaligen Ausreise genauer geprüft und verifiziert worden sein. - Das sind die erheblichen Fakten, die für ihn sprechen.

Unbedingt darauf achten solltet Ihr rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Visums wieder bei der ABH zu erscheinen und spätestens dann auf die Ausstellung einer FB bestehen!

Eigentlich hätte ihm diese FB freilich schon jetzt erteilt werden müssen - in § 81(5) AufenthG heißt es unmissverständlich:

Zitat:
(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.


Und den Antrag auf Erteilung der AE hat er ja anlässlich der Vorsprache bei der Sachbearbeitung und der Abgabe der Antragsformulare zweifellos gestellt.

Die Austellung einer FB könntet/solltet Ihr also durchaus zumindest verlangen.

Ansonsten bliebe erst einmal tätsächlich nur abzuwarten.


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Antwort #4 - 11.04.2012 um 14:52:35
 
Bedeutet Fiktionsbescheinigung in etwa, von wegen theoretisch darf ich hier ganz lange bleiben, ich habs nur noch nicht schriftlich??? Jetzt mal etwas für Dummies ausgedrückt.

Kann man die wohl per Mail beantragen und zuschicken lassen?
Mein Mann ist nach den ganzen Erlebnissen bei der deutschen Botschaft in Algier und dem Tag heute bei der ABH echt total verunsichert. Ich selbst bin voll berufstätig, bin Lehrerin und kann mir daher nicht einfach nen Tag frei nehmen. Und unsere ABH hier in Bremen..... ich sag nur, heute morgen haben die um 8 aufgemacht, wir waren um 5.30 da und waren auf Wartelistenplatz 18 und sind grad noch so drangekommen.
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schweitzer
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Antwort #5 - 11.04.2012 um 14:57:00
 
ophelia schrieb am 11.04.2012 um 14:52:35:
Bedeutet Fiktionsbescheinigung in etwa, von wegen theoretisch darf ich hier ganz lange bleiben, ich habs nur noch nicht schriftlich??? 


Mal ganz exakt:

Zitat:
Mit Fiktionsbescheinigung bezeichnet man eine Bescheinigung über ein Aufenthaltsrecht während des Zeitraums der Bearbeitung eines durch den Inhaber der Bescheinigung gestellten Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels.

Von Fiktionsbescheinigung spricht man, weil das Recht für diesen Zeitraum die Fiktion eines bestehenden bzw. fortbestehenden Aufenthaltstitel anordnet.


Quelle:
hier


Per Mail kann man die FB nicht zuschicken lassen, Dein Mann müsste zur Abholung noch mal persönlich zur ABH.


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