Fall :
Russischer Staatsbürgerin ( Wohnsitz D. ) mit Deutschen verheiratet und mit einer
NE ausgestattet läd ihre Russische Tochter ein . Deutscher Ehemann ist Ingeneur mit ca. 3300 EU netto und Russische Ehefrau ist Ärztin mit ca. 3800 EU. Sie wohnen in einer Wohnung mit 120 m*m die ein Gästezimmer besitzt . Außerdem gibt es noch ein bezahltes Haus und eine vermietete Eigentumswohnung . ( wo noch ca. 40 % abzuzhalen sind )
Die Tochter studiert Medizin ist 22 Jahre alt. Sie hatte bisher 2* Schengen Visa und eine 1 Jährige
AE für die USA ( Gastsemester ) Sie ist jedesmal innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten , wieder ausgereist .
Nun sollte ein längerfristiges Schengen Visum wie im Visaabkommen mir Russland vertraglich vereinbart wurde, und in der EU Richtlinie 2007/340/EG umgesetzt, beantragt werden . Schon die
VE war ein Problem. Die
ABH wollte nur für 3 Monate Aufenthalt ausstellen. ( Man könnte ja arbeitslos werden ) .
Dann wurde ein 5 Jahres Visum beantragt, und als erster Besuchszeitraum wurden 10 Tage über Ostern angeben . ( Dafür wurde auch die Krankenversicherung vorgelegt, wie im
Visakodex beschrieben ) Dann kam das Visum : Ein 10 Tage Visum über Ostern, aber Multi
Nach ein bisschen hin und her geschreibe, wurde jetzt ein 6 Monats Visum erteilt. Warum nicht ein 5 Jahres Visum ausgestellt wurde, wurde
mündlich so begründet.
1) Die
VE wäre ja schon recht alt . ( wurde ende Januar beantragt )
2) Die Mutter könnte ja den Job verlieren ( als Ärztin
) und könnte den Unterhalt dann nicht sicherstellen .
3) Die Krankenversicherung wäre nur über 10 Tage abgeschlossen worden .
4) Sie wäre jung und hübsch und wollte eh nur nach Deutschland gehen, um dort zu heiraten .
Was nun ?
Remonstration ? Kann doch nicht sein, das zb. Brüder/Eltern ohne Probleme ein 5 Jahres Visum bekommen , die jungen Töchter aber nicht. Nur weil die Botschaften Angst haben, die jungen Frauen könnten in Deutschland heiraten ? Die Argumente 1-3 sind ja eh keine Argumente .
Michael