Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG (Gelesen: 6.298 mal)
Mikael321
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
31.03.2012 um 09:42:07
 
Fall :

Russischer Staatsbürgerin ( Wohnsitz D. )  mit Deutschen verheiratet und mit einer NE ausgestattet läd ihre Russische Tochter ein . Deutscher Ehemann ist Ingeneur  mit ca. 3300 EU netto und Russische Ehefrau ist Ärztin mit ca. 3800 EU. Sie wohnen in einer Wohnung  mit 120 m*m die ein Gästezimmer besitzt  . Außerdem gibt es noch ein bezahltes Haus und eine vermietete Eigentumswohnung . ( wo noch ca. 40 % abzuzhalen sind )

Die Tochter studiert Medizin ist 22 Jahre alt. Sie hatte bisher 2* Schengen Visa und eine 1 Jährige AE für die USA ( Gastsemester ) Sie ist jedesmal  innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten , wieder ausgereist .

Nun sollte ein längerfristiges Schengen Visum wie im Visaabkommen mir Russland vertraglich vereinbart wurde, und in der EU Richtlinie 2007/340/EG umgesetzt, beantragt werden . Schon die VE war ein Problem. Die ABH wollte nur für 3 Monate Aufenthalt ausstellen. ( Man könnte ja arbeitslos werden )  .

Dann wurde ein 5 Jahres Visum beantragt, und als erster Besuchszeitraum wurden 10 Tage über Ostern angeben . ( Dafür wurde auch die Krankenversicherung vorgelegt, wie im Visakodex beschrieben ) Dann kam das Visum : Ein 10 Tage Visum über Ostern, aber Multi Durchgedreht

Nach ein bisschen hin und her geschreibe, wurde jetzt ein 6 Monats Visum erteilt. Warum nicht ein 5 Jahres Visum ausgestellt wurde, wurde mündlich so begründet.

1) Die VE wäre ja schon recht alt . ( wurde ende Januar beantragt )
2) Die Mutter könnte ja den Job verlieren ( als Ärztin Durchgedreht ) und könnte den Unterhalt dann nicht sicherstellen .
3) Die Krankenversicherung wäre nur über 10 Tage abgeschlossen worden .
4) Sie wäre jung und hübsch und wollte eh nur nach Deutschland gehen, um dort zu heiraten .

Was nun ? Remonstration ? Kann doch nicht sein, das zb. Brüder/Eltern ohne Probleme ein 5 Jahres Visum bekommen , die jungen Töchter aber nicht. Nur weil die Botschaften Angst haben, die jungen Frauen könnten in Deutschland heiraten  ? Die Argumente 1-3 sind ja eh keine Argumente .


Michael


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #1 - 31.03.2012 um 11:22:06
 
Ohne auf den konkreten Fall einzugehen:

Weder Brüder noch Eltern gehören zu denen, die nach dem VEA überhaupt Multivisa bekommen können.

Und im VEA steht "bis zu" fünf Jahren - das heißt gar nicht, daß es nun Fünfjahresvisa sein müssen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #2 - 31.03.2012 um 14:42:06
 
Und hier noch eine technische Anmerkung zum konkreten Fall:

Eine Remonstration gegen eine Visumerteilung scheint mir ... irgendwie nicht zu Ende gedacht zu sein.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #3 - 31.03.2012 um 15:23:52
 
Welches technische Problem soll bestehen?

Entscheid ohne Rechtsbehelfsblehrung. Dann sollte die Rechtsmittelfrist 1 Jahr beragen. 
Nach Ostern zurueck und dann anfangen mit der Remonstration, oder am Ende des Ablaufs des 6 monatigen Visums.
Technisch, doch machbar?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #4 - 31.03.2012 um 18:14:04
 
Wie kommst Du zu dieser gewagten Aussage?

Hast Du etwa die Antragsunterlagen gesehen und dort einen Formfehler festgestellt?
Das sollte mich wundern!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #5 - 31.03.2012 um 18:16:34
 
Petersburger schrieb am 31.03.2012 um 11:22:06:
Weder Brüder noch Eltern gehören zu denen, die nach dem VEA überhaupt Multivisa bekommen können.
Ist Kind und wird von Mama aus Deutschland finanziert .  ( schau mal rein ins Abkommen ) Übrigens hat mein Schwiegervater ( Russe ) ohne Probleme in Minsk ein 5 Jahres Visum bekommen, meine Schwimu ( BY Staatsbürger ) nur 1 Jahr . Begründung für den Schwachsinn was übrigens das Visa Abkommen .

Zitat:
Und im VEA steht "bis zu" fünf Jahren - das heißt gar nicht, daß es nun Fünfjahresvisa sein müssen
Habe ich ja auch nicht geschrieben. Es wurde aber ein 5 Jahres Visum beantragt, (u.a. weil bona fide Eigenschaften erfüllt sind )  und nur ein 6 Monat´s Visum erteilt .

Also wurde dem Antrag nicht entsprochen .Warum nur 6 Monate erteilt wurden , das möchte sie jetzt wissen . Dazu muss mal wohl remonstrieren, um einen rechtlichen Grund zu erfahren . Auf die schriftlichen Begründung bin ich schon sehr gespannt .

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #6 - 31.03.2012 um 18:53:19
 
Mikael321 schrieb am 31.03.2012 um 18:16:34:
Ist Kind und wird von Mama aus Deutschland finanziert .

Brüder sind gar keine engen Verwandten im Sinne des VEA - warum auch immer.

Ich brauche nicht ins EU-RUS-VEA zu schauen, um zum hundertsten Male zu lesen, daß dort Eltern nicht in der Liste derer stehen, die Multivisa erhalten sollen.Mikael321 schrieb am 31.03.2012 um 18:16:34:
Es wurde aber ein 5 Jahres Visum beantragt, (u.a. weil bona fide Eigenschaften erfüllt sind )  und nur ein 6 Monat´s Visum erteilt .

Also wurde dem Antrag nicht entsprochen .

Das glaube ich erst, wenn ich es selbst gelesen habe.

In meiner Dienststelle gibt es solche "Kürzungen" nur dann, wenn der Antragsteller seinen Antrag selbst auf den kürzeren Zeitraum ändert. Mit Unterschrift.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #7 - 31.03.2012 um 20:45:56
 
the vaianisPetersburger schrieb am 31.03.2012 um 18:53:19:
Brüder sind gar keine engen Verwandten im Sinne des VEA - warum auch immer.Ich brauche nicht ins EU-RUS-VEA zu schauen, um zum hundertsten Male zu lesen, daß dort Eltern nicht in der Liste derer stehen, die Multivisa erhalten sollen.
Also noch mal : Es geht um die Tochter. Die lebt in Russland . Die Mutter lebt in Deutschland . Also Mutter-Kind ( Tochter ) Verwandschaft ersten grades . Näher geht es nicht mehr. Zumindest genetisch nicht . Ausländerechtlich direkt nach dem Ehepartner .

Berechtigte Siehe Punkt J)

j) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder -, die Bürger der Europäischen Union bzw. Staatsangehörige der Russischen Föderation besuchen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind:

Multivisa Artikel 5
1. Diplomatische Vertretungen und konsularische Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation stellen folgenden Personenkategorien Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren aus:

b) Ehepartnern, Kindern (auch Adoptivkindern) unter 21
*
oder unterhaltsberechtigten Kindern
, die Bürger der Europäischen Union bzw. Staatsangehörige der Russischen Föderation besuchen, welche auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind, mit einer auf die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung befristeten Gültigkeitsdauer. ( Mutter hat NE ! )

*
( Darum Tochter studiert, und bezieht Unterhalt von Mama )

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #8 - 01.04.2012 um 03:14:43
 
Michael, bitte lies genau:

Ich schrieb als erstes.
Petersburger schrieb am 31.03.2012 um 11:22:06:
Ohne auf den konkreten Fall einzugehen:


Danach ging ich ein auf
Mikael321 schrieb am 31.03.2012 um 09:42:07:
das zb. Brüder/Eltern ohne Probleme ein 5 Jahres Visum bekommen , die jungen Töchter aber nicht.

Hier werden - in Bezug auf das VEA - Äpfel und Birnen verglichen.

Mehr sollte dieser Satz nicht sagen. Weniger auch nicht.


Deshalb brauchst Du mir mein Handwerkszeug nicht vor die Augen zu halten, das kenne ich schon länger.

Kleine Nebenbemerkung:
Bei einem wirtschaftlich von den Eltern abhängigen Volljährigen - i.d.R. ja Studenten - hat eine AV entweder Zweifel an der Rückkehrbereitschaft oder hat sie nicht. Das Geschlecht spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Irgendwie hatte ich das Gefühl, daß Du das Gegenteil meinen könntest ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #9 - 01.04.2012 um 11:07:13
 
Petersburger schrieb am 01.04.2012 um 03:14:43:
hat eine AV entweder Zweifel an der Rückkehrbereitschaft oder hat sie nicht.
Das ist ja sonst das übliche Todschlag Argument. ABER wenn erhebliche Zweifel bestehen würden, müsste die AV konsequenterweise das Visum ablehnen . Darum kann es allerdings dann rechtlich nicht gehen , da ja ein Visum erteilt wurde . Wie du schon schriebst , ein bisschen schwanger geht ja nicht .

Petersburger schrieb am 01.04.2012 um 03:14:43:
  Das Geschlecht spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Durchgedreht Du schreibst wie es sein sollte. Das alle gleich behandelt werden . Schon an den Themen hier im Forum kann man sehen, das es so nicht ist, und zumindest eine soziale Selektion betrieben wird . Oder hast du hier schon mal einen erfolgreichen Unternehmer um Hilfe bitten gehört, der seine 20 Jahre jüngere Frau ( am besten noch Ärztin ) nicht nach D. bekommt , weil zb. Scheinehe unterstellt wird ?

Vielleicht siehst du die Sachen einfach zu emotional . Nach all den Sachen die du angesprochen hast, habe ich gar nicht gefragt . Meine Frage war recht einfach :

Was ist am besten zu tun, wenn dem Antrag trotz Visaabkommen nicht entsprochen wird bzw. nur zum  Teil entsprochen wird .


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #10 - 01.04.2012 um 11:38:43
 
Zunächst mal klären, ob es überhaupt so ist.

Nach dem von mir oben Gesagten sollte klar sein, warum ich das schreibe.


Im Übrigen hielte ich es für sinnvoller, diese Frage im Zusammenhang mit dem nächsten Visumantrag aufzuwerfen.
Eine rechtzeitig vor Antragstellung an die Visastelle gerichtete Email dahingehenden Inhalts dürfte da sinnvoll sein.

Mikael321 schrieb am 01.04.2012 um 11:07:13:
Du schreibst wie es sein sollte. Das alle gleich behandelt werden .

Zumindest in meiner Dienststelle ist das auch so.

Vielleicht hat Dein Eindruck aus dem im Forum Nachlesbaren - den ich auch habe - auch damit zu tun, daß die Anzahl nicht in Lohn und Brot stehender, junger und lediger Antragsteller auch nicht 50/50 ist.
Ich habe da nie eine statistisch verwertbare Erhebung in meiner Dienststelle gemacht ... aber so aus dem Bauch heraus würde ich den Anteil weiblicher Antragsteller mit diesen Kriterien bei etwa 80% einordnen.

Wenn man dann dazu die Anträge nimmt - ebenso "aus dem Bauch heraus" - beantragen junge Männer aus dieser Gruppe vorwiegend Visa von weniger als drei bis vier Wochen, junge Frauen dagegen eher das Maximum.

Daher kann von einer realen Geschlechterdiskriminierung - um das böse Wort mal direkt auszusprechen - frühestens dann gesprochen werden, wenn auch diese Faktoren berücksichtigt sind.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #11 - 01.04.2012 um 12:26:25
 
Petersburger schrieb am 01.04.2012 um 11:38:43:
Eine rechtzeitig vor Antragstellung an die Visastelle gerichtete Email dahingehenden Inhalts dürfte da sinnvoll sein.
Es wurde sogar ein Brief geschrieben . VORHER ! Der bleib aber wohl unberücksichtigt

Warum ( bitte eine Rechtliche Begründung) sollte man nicht remonstrieren ? Antrag auf 5 Jahre Visum wurde gestellt, nur 6 Monate erteilt . Also ist das doch ein Grund oder ??


Michael

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #12 - 01.04.2012 um 13:16:42
 
Mikael321 schrieb am 01.04.2012 um 12:26:25:
bitte eine Rechtliche Begründung

Gibt es m.E. nicht. Also seid so frei und macht es. Und gut ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ThomasStuttgart
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 46

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch / Frau russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #13 - 27.04.2012 um 13:49:07
 
Hallo,
ich habe das fast gleiche Problem immer wieder aufs neue mit der deutschen Botschaft in Moskau. Obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind, wurden uns für unsere Kinder (Sohn 25 und Tochter 22) noch nie 5-Jahres Visa erteilt.

Trotz gleicher Unterlagen gab es für unsere Tochter 6 Monate, für unseren Sohn ein Jahresvisum.

Die Frage ist eigentlich einfach, warum werden trotz aller erforderlichen Unterlagen und aller erfüllter Voraussetzungen keine 5-Jahresvisa erteilt?

Wie bekommt man denn nun ein 5-Jahresvisum?

Macht es Sinn, diese Fragestellung so mal direkt an den Botschafter zu stellen?

Gruß Thomas
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaabkommen mir Russland 2007/340/EG
Antwort #14 - 27.04.2012 um 17:37:48
 
Eher nicht.

Die Leiter beschäftigen sich mit dem unmittelbaren Visageschäft eher selten.

Wenn überhaupt, gibt es dafür Fachreferate im AA. Der Bürgerservice leitet das an den Richtigen weiter.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema