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Familienzusammenführung (Gelesen: 3.287 mal)
zyx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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20.03.2012 um 16:38:12
 
Hallo  Smiley
Mein Mann hat in Pakistan einen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung gemacht . Die Botschaft hat die Erteilung eines Visums verweigert , weil ich zitiere :
,, Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass keine Eheschließung vorliegt, die nach Art. 6 GG geschützt ist und aufgrund dessen ein Familiennachzug gestattet werden kann. '' weinend
Ich verstehe die Begründung nicht . Wieso soll keine Eheschließung vorliegen ?  Die Ehe wurde doch hier anerkannt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.03.2012 um 16:47:29
 
Steht da Eheschließung oder eine nicht schützenswerte Ehe? Letztere wäre eine Scheinehe.


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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.03.2012 um 17:53:48
 
Die Botschaft schreibt ja nicht, dass die Ehe nicht anerkannt wird, sondern dass diese Art der Ehe vom Grundgesetz nicht geschützt wird.

Gemeint ist damit: Die Botschaft hat festgestellt (meint festgestellt zu haben), dass die Ehe nicht geschlossen wurde, um eine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, sondern, um einem Partner ein Visum zu ermöglichen.

Falls Ihr wisst, warum es zu dieser Feststellung gekommen ist und das widerlegen könnt (wäre ein seltener Fall), kann der Antragsteller in Pakistan gegen die Ablehnung remonstrieren.

Falls nicht, muss er klagen (Anwalt suchen, zuständig ist das VG Berlin). Dann bekommt der Anwalt Akteneinsicht, und Ihr wisst, wie die Entscheidung zustande gekommen ist. Sobald Ihr die Argumente der Gegenseite kennt, könnt Ihr Eure Position darstellen.
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zyx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.03.2012 um 23:52:22
 
Ich habe vor zur Ausländerbehörde zu gehen und denen zu fragen wie sie darauf gekommen sind und was ich da tun kann.  Außerdem könnte ich den Verdacht doch wiederlegen in dem ich ihnen z.B. E-Mails zeige , die wir uns täglich schicken schon seit 3 Jahren. Reicht das dann auch, weil gemeinsame Fotos habe ich leider nicht.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.03.2012 um 23:58:38
 
zyx schrieb am 20.03.2012 um 23:52:22:
zu gehen und denen zu fragen wie sie darauf gekommen sind und was ich da tun kann.

ist meines Erachtens jetzt sinnlos.

Gab es bei Euch denn keine gleichzeitige Befragung, bei dem Euch die Gelegenheit gegeben wurde, den Verdacht auszuräumen?

zyx schrieb am 20.03.2012 um 23:52:22:
Reicht das dann auch, weil gemeinsame Fotos habe ich leider nicht. 

keine gemeinsamen Fotos? gar keine?
kennt Ihr Euch denn nur aus emails und habt eine Handschuhehe geschlossen? hmm, kaum, da sie ja in D "anerkannt" wurde.

aber dass ihr keine gemeinsamen Fotos oder sonstwelche NAchweise habt, Zeit gemeinsam verbracht zu haben, kann ich nicht so recht glauben ... widerspricht irgendwie der "Lebenserfahrung"
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 21.03.2012 um 00:07:10
 
zyx schrieb am 20.03.2012 um 23:52:22:
Reicht das dann auch, weil gemeinsame Fotos habe ich leider nicht.


komplett fehlende Fotos wären selbst bei muslimischen Kulturkreisen inzwischen unüblich (sehr wenige Fotos wären allerdings nicht ungewöhnlich, was bei deutschen ABH manchmal nicht so recht nachvollzogen werden kann - bei den einschlägigen AV dagegen schon).

Wie oft hast Du Deinen Mann denn in Pakistan besucht, wie habt ihr Euch kennengelernt und in welcher Sprache kommuniziert ihr miteinander? Wären mal so ganz einfache, klassische Ausgangspunkte, um den Verdacht der Scheinehe auszuräumen.

erne schrieb am 20.03.2012 um 23:58:38:
Handschuhehe geschlossen


auch eine Handschuh-Ehe wäre in D nicht per se unwirksam. Aber das wissen wir ja ohnehin noch nicht.
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zyx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.03.2012 um 00:07:13
 
Die Antwort der Deutschen Botschaft ist erst gestern angekommen. Es gab keine Befragung. Wir haben dort auch gemeinsam Zeit verbracht , aber es gibt keine Fotos. Ich bin die Ehe freiwillig eingegangen nachdem wir 2 Jahre zusammen waren. Ich bin nachdem wir zusammen gekommen sind nicht nochmal dort hin geflogen.
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zyx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 21.03.2012 um 00:11:54
 
Wir sehen uns ja schon jeden Tag über Skype .  Zwinkernd
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.03.2012 um 00:20:30
 
zyx schrieb am 21.03.2012 um 00:07:13:
ch bin die Ehe freiwillig eingegangen nachdem wir 2 Jahre zusammen waren. Ich bin nachdem wir zusammen gekommen sind nicht nochmal dort hin geflogen


d.h. ihr habt Euch zwei Jahre nicht real gesehen und dann eine Handschuh-Ehe geschlossen?!?

zyx schrieb am 21.03.2012 um 00:11:54:
Wir sehen uns ja schon jeden Tag über Skype


was erwartest Du denn dann? Natürlich geht die Botschaft von einer Scheinehe aus - und man hat eine Befragung noch nicht mal für nötig gehalten (was in diesem Fall nachvollziehbar ist).

Klage oder Remonstration ist in einem solchen Fall eigentlich egal: es wird beides zu nichts führen.
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Zeno
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Antwort #9 - 21.03.2012 um 20:56:06
 
Hallo zyx,

es wäre erst einmal hilfreich zu wissen, ob ihr in Pakistan gerichtlich geheiratet habt (also nicht nur beim muslimischen Geistlichen), wenn ja, wurde die Heiratsurkunde gemäß den Anforderungen der Botschaft abgegeben? Denn die Botschaft kann die FZF nicht weiterleiten, wenn die wichtigsten Unterlagen wie Heiratsurkunde fehlen.

Aus der Begründung:

Zitat:
"Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass keine Eheschließung vorliegt, die nach Art. 6 GG geschützt ist und aufgrund dessen ein Familiennachzug gestattet werden kann"


schließe ich, dass ihr gar nicht geheiratet habt. Oder vielleicht liege ich falsch, deswegen wäre es gut, wenn du uns das genau erklärst.
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