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verheiratet, und noch immer nicht umverteilt zur Ehefrau...Besuchserlaubnis? (Gelesen: 2.158 mal)
finchen76
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15.03.2012 um 14:52:27
 
Hallo, hatte früher schon gepostet, auch wegen meiner Freundin...
also meine Freundin hat geheiratet im August in Dänemark.Er hatte hier vorher eine Duldung.
Jetzt ist er immer noch in seinem Asylheim. Irgendwie wollen die den nicht umverteilen ( von Ba-Wü nach NRW). Auch will der "Chef der ABH" ihm keine permanente Besuchserlaubnis um seine frau zu unterstützen erteilen, wohl auch nicht regelmässige ( einmal im Monat) habe gegoogelt und kein Gesetz gefunden.....
Jetzt haben sie nächste Woche hier in NRW einen Termin bei der ABH...
Ausserdem ist die frage muss er zwingend nach nigeria reisen wegen des Visums zur FZF? Meine freundin ist in ihrem jungen Alter leider schon schwer herz und zuckerkrank, hat einen Schrittmacher, schon einige Herzkranzgefäße zu die erst wieder vor 2 Wochen per stents geöffnet wurden, ausserdem insulinpflichtige Diabetikerin seit kurzem. Also auch nicht fähig ihren Haushalt weiterhin alleine zu führen ( da nicht belastbar)....
wer kennt die Gesetze? oder hat links dazu???

Danke im Vorraus! Zwinkernd
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Muleta
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Antwort #1 - 15.03.2012 um 15:01:23
 
aha - Heirat mit Duldung in Dänemark... Das musste dann ja Ärger geben.

Die ABH dürfte hier wohl Zweifel haben, ob die Eheschließung in Dänemark überhaupt wirksam war (bzw. *wer* dort wirklich geheiratet hat) - denn mit einer Duldung nehmen die dänischen Standesbeamten eigentlich gar keine Trauungen vor.

Einen Pass hat er schon? Geburtsurkunde? Vertrauensanwaltliche Überprüfungen schon erledigt?

Von einem Scheineheverdacht wird die ABH dann wohl auch noch ausgehen.

Bis das alles geklärt ist, sehe ich nur geringe Möglichkeiten für eine Besuchserlaubnis oder gar eine AE.

Schwere Erkrankung eines Ehepartners macht die Nachholung eines Visumsverfahrens ggf. unzumutbar, BVerfG 2 BvR 1367/10.
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finchen76
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Antwort #2 - 15.03.2012 um 15:09:09
 
Soweit ich weiss hat er Pass vorgelegt.....
Ärger das er nach Dänemark gefahren ist gab es schon.... seine daten wurden hier bei der ABh schon in die korrekten umgeändert......
aber der "Chef" der ABh will ihm nicht ständig eine besuchserlaubnis erteilen....
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Antwort #3 - 15.03.2012 um 15:13:54
 
finchen76 schrieb am 15.03.2012 um 15:09:09:
seine daten wurden hier bei der ABh schon in die korrekten umgeändert


Also auch noch Identitätstäuschung.

Ehrlich, da sehe ich bis auf Weiteres auch kaum Möglichkeiten von der ABH groß was zu fordern.

Es ist schon ein wenig makaber: Einzig die Erkrankung der Ehepartnerin kann hier momentan Begründungen für Besuchserlaubnisse liefern - und das muss dann halt immer wieder, anlassbezogen versucht werden.


=schweitzer=
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finchen76
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Antwort #4 - 15.03.2012 um 17:24:32
 
nein keine absichtliche Täuschung der identität.....
ein vorname wurde als familien namen genommen und der familien name tauchte dann irgendwie garnicht in den papieren auf... aber gib mal jemand der absoult kein deutsch lesen kann ( zu dem zeitpunkt) mal papiere in die hand zum ausfüllen.... da kommen gerne mal fehler auf...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.03.2012 um 18:12:56
 
Sorry wenn ich das mal so sage: aber wenn ich sowas lese dann könnt ich....unser eins macht alles richtig um ja keine Probleme zu kriegen und hintenrum bekommen wir den Ärger ab,
wenn ich dann sehe das andere Leute sowas machen ist ja kein Wunder warum die Behörden nicht gut auf Ausländer zusprechen sind....

Sorry aber das mußte ich mal sage..... Ärgerlich
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finchen76
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Antwort #6 - 15.03.2012 um 19:23:10
 
Ich weiss jetzt zwar nicht was falsch ist an der ganzen Sache... aber okay. Der Fehler beim Namen wurde korrigiert, da es ja kein schwerwiegender Fehler war der auf einen absichtlichen Täuschungsversuch hindeutet. Und sie haben in Dänemark geheiratet weil sie es damals nicht besser wusste und auf andere Menschen vertraut hat.
Er kommt auch nie ohne Besuchserlaubnis zu ihr. es handelt sich ja auch um ein ganz anderes Bundesland. Würde sie in Ba-Wü leben bräuchte er gar keine.
Nun ja er hat nun eine erhalten für 3 Wochen. Hoffe sie können dann alles erforderliche regeln.......
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