Das Problem ist, dass der Name Deines Mannes nicht mit einer anerkannten Urkunde nachgewiesen werden kann. Die Heiratsurkunde taugt dazu nicht, da diese ja selbst ausgestellt wurde, ohne dass den dänischen Behörden eine (zweifelsfreie) Geburtsurkunde Deines Mannes vorgelegen hat. Die Heiratsurkunde kann somit nur die Eheschließung beweisen, aber keine Namen.
Insofern hat jede deutsche Behörde für sich das Recht, eine (nicht vertrauensanwaltlich überprüfte) Geburtsurkunde Deines Mannes "gelten zu lassen" oder eben auch nicht gelten zu lassen. Was die eine Behörde bereits akzeptiert hat, muss die nächste Behörde noch lange nicht akzeptieren.
Im Ergebnis werdet ihr um eine Urkundenüberprüfung nicht herum kommen (spätestens, wenn mal eine Einbürgerung ansteht geht da sowieso kein Weg dran vorbei).
Jodifana schrieb am 05.03.2012 um 15:09:52:Im übrigen hat mein Mann bereits einen Aufenthalt,dort wurde auch alles überprüft,die haben auch die Geb.Urkunde überprüft.
wenn seine Geburtsurkunde in diesem Rahmen schon
vertrauensanwaltlich überprüft wurde, dann ist keine erneute Überprüfung erforderlich. Das müsste nur dem Standesamt mitgeteilt werden, damit die entsprechend Rückfrage bei der
ABH halten.