Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Gemeinsamer Ehename nicht möglich? (Gelesen: 19.352 mal)
ninamarie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
09.12.2011 um 14:37:46
 
Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt:

Mein Mann ist Angehöriger eines Staates mit unsicherem Urkundenwesen, lebte aber legal im EU-Ausland. Dort haben wir auch geheiratet.

Mittlerweile wohnen wir gemeinsam in Deutschland. Kürzlich waren wir auf dem Standesamt unseres Wohnsitzes, um einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.
Dazu legten wir unsere internationale Heiratsurkunde vor. Der Standesbeamte bestätigte uns, dass die Eheschließung auch in Deutschland gültig ist, weigerte sich aber, eine Namenserklärung aufzunehmen, mit der Begründung, dass die Identität meines Mannes ungeklärt sei, da er ja aus einem Drittstaat mit unsicherem Urkundenwesen komme.

Er meinte, bevor wir einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen könnten, müsste erst in einem aufwendigen (und vorallem teuren!) Verfahren via Botschaft und Vertrauensanwalt die Identität meines Mannes geklärt werden.

Ist das denn so richtig? Das erscheint mir etwas zu kompliziert, zumal ja unsere Ehe anerkannt ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninamarie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #1 - 10.12.2011 um 18:47:29
 
Gibt es echt niemanden, der eine Idee hat? Traurig Ich würde mir gern eine zweite Meinung einholen.
Oder jemanden der ebenfalls mit einem Drittstaatler verheiratet ist? Wie sind eure Erfahrungen was die Namenserklärung angeht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ikh34
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 110

zu Hause, Germany
zu Hause
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #2 - 10.12.2011 um 19:40:25
 
Mh, kurios!
Ich kann nur von mir berichten. Mein Mann kommt ebenfalls aus einem Staat mit unsicherem Urkundenwesen, auch wir haben eine internationale Urkunde mit Apostille.
Bei Vorlage beider Pässe, der Urkunde und dem geäußerten Wunsch, des gemeinsamen Nachnamens, hat das ganze vielleicht 30min gedauert.
Vielleicht hat der Beamte was falsch verstanden? Ihr wollt die Ehe ja nicht nachregistrieren lassen (das wäre der o.g. Prozess mit Botschaft und Vertrauensanwalt), sondern legidlich nach deutschen Namensrecht nen Nachnamen wählen  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninamarie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #3 - 11.12.2011 um 19:19:00
 
Hallo ikh34,
erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Ja, so wie du es beschreibst, hatten wir uns den Ablauf eigentlich auch vorgestellt. Und wir haben ausdrücklich gesagt, dass wir lediglich einen gemeinsamen Namen bestimmen wollen. Als wir den Pass von meinem Mann vorlegten, meinte der Standesbeamte, bei einem Pass aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen, könne er ohne Überprüfung nicht sicher sein, dass der Pass nicht gefälscht sei. Und er fragte, ob schon mal ein Dokument meines Mannes in Deutschland nachbeurkundet wurde. 

Darf ich fragen, ob das mit der Nachbeurkundung bei deinem Mann der Fall war?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ikh34
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 110

zu Hause, Germany
zu Hause
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #4 - 12.12.2011 um 22:14:32
 
Darfst du fragen Zwinkernd
Und nein, wir haben bisher keinerlei Dokumente aus (in unserem Fall) Indien beglaubigen, nachbeurkunden oder dergleichen lassen müssen. Wir hatten mal kurzzeitig überlegt, die Eheurkunde nachregistrieren zu lassen, aber die Kosten haben uns erstmal davon abgehalten.

Ich denke, da schießt jemand über sein Ziel hinaus. Wenn dein Mann legal hier ist, gemeldet ist, eine AE hat - warum sollte dann auf einmal ein Standesamt dazu bemüßigt sehen, alles in Frage zu stellen?
Vielleicht mal eine Etage höher anklopfen? Standesamtsaufsicht...oder dergleichen....

Vielleicht kann sich dazu aber auch noch ein Experte im Personenstandsrecht melden...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #5 - 12.12.2011 um 22:56:34
 
ninamarie schrieb am 09.12.2011 um 14:37:46:
Der Standesbeamte bestätigte uns, dass die Eheschließung auch in Deutschland gültig ist, weigerte sich aber, eine Namenserklärung aufzunehmen, mit der Begründung, dass die Identität meines Mannes ungeklärt sei, da er ja aus einem Drittstaat mit unsicherem Urkundenwesen komme.


das ist wohl auch korrekt: die Eheschließung zwischen Dir und Deinem Mann (wie auch immer seine Identität genau lautet) ist zwar anerkannt. Aber damit wissen wir hier immer noch nicht aus anerkannten Urkunden, wer Dein Mann eigentlich ist. Und das müsste, wenn der Standesbeamte darauf besteht, im Rahmen einer Urkundenüberprüfung nachgewiesen werden.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
ninamarie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #6 - 13.12.2011 um 15:05:48
 
Hallo ikh34,
hallo Muleta,

Ikh34 schrieb am 12.12.2011 um 22:14:32:
Ich denke, da schießt jemand über sein Ziel hinaus. Wenn dein Mann legal hier ist, gemeldet ist, eine AE hat - warum sollte dann auf einmal ein Standesamt dazu bemüßigt sehen, alles in Frage zu stellen? 


Der Meinung bin ich auch. Zumal euer Standesamt ja auch nicht gesagt hat "wir müssen erst einen Vertrauensanwalt in Indien beauftragen". Wenn mein Mann seine AE vorlegt, ist das ein von einer deutschen Behörde ausgestellter - ich nenn es mal - Identitätsnachweis. Das muss doch akzeptiert werden?

Muleta schrieb am 12.12.2011 um 22:56:34:
Aber damit wissen wir hier immer noch nicht aus anerkannten Urkunden, wer Dein Mann eigentlich ist. Und das müsste, wenn der Standesbeamte darauf besteht, im Rahmen einer Urkundenüberprüfung nachgewiesen werden. 


Ich vermute aber, das ist eine Ermessensentscheidung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #7 - 13.12.2011 um 15:45:44
 
ninamarie schrieb am 13.12.2011 um 15:05:48:
Wenn mein Mann seine AE vorlegt, ist das ein von einer deutschen Behörde ausgestellter - ich nenn es mal - Identitätsnachweis. Das muss doch akzeptiert werden?


nein, muss er nicht.

ninamarie schrieb am 13.12.2011 um 15:05:48:
Ich vermute aber, das ist eine Ermessensentscheidung?


nicht ganz (kein Ermessen aber sicher ein Beurteilungsspielraum). Bei indischen Dokumenten ist aber eine Urkundenüberprüfung regelmäßig angezeigt. Erstaunlich, dass das noch keine andere Behörde verlangt hat.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Ikh34
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 110

zu Hause, Germany
zu Hause
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #8 - 30.12.2011 um 23:51:14
 
Muleta
Keine Überprüfung in D.
Die Urkunde hat eine Apostille. Kommt ja auch nicht von ungefähr. Vielleicht war das in unserem Fall ausschlaggebend (und das in Bayern!  Schockiert/Erstaunt Zwinkernd)
Hilft der TS nur leider auch nicht weiter.  Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #9 - 31.12.2011 um 03:33:40
 
Ikh34 schrieb am 30.12.2011 um 23:51:14:
Die Urkunde hat eine Apostille. Kommt ja auch nicht von ungefähr. Vielleicht war das in unserem Fall ausschlaggebend (und das in Bayern! 


...zur indischen Apostille

Indien ist zwar dem Haager Übereinkommen für die Apostille beigetreten und kann Apostillen ausstellen, Deutschland hat jedoch gegen den Beitritt Widerspruch eingelegt. Damit findet das Apostilleverfahren im binnationalen Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Indien nicht statt.

Die indische Apostille ist deshalb für einen deutschen Standesbeamten unbeachtlich, d.h es ist ggf. eine Urkundenüberprüfung einzuleiten, da Indien ein Staat mit unsicheren Urkundenwesen ist, in dem Urkunden von den deutschen Konsulaten nicht legalisiert werden.

Ikh34 schrieb am 12.12.2011 um 22:14:32:
Vielleicht mal eine Etage höher anklopfen? Standesamtsaufsicht...oder dergleichen....


Die Standesamtaufsicht gibt Empfehlungen. Der Standesbeamte unterliegt bei seiner Tätigkeit im Bereich Urkundenwesen keiner Weisungsbefugnis. Es bleibt natürlich der Rechtsweg.

Ikh34 schrieb am 10.12.2011 um 19:40:25:
Ihr wollt die Ehe ja nicht nachregistrieren lassen (das wäre der o.g. Prozess mit Botschaft und Vertrauensanwalt),


Was ich IMHO aber gerade bei Ländern mit unsicheren Urkundenwesen immer Empfehlen würde wenn man in Deutschland leben will. Das kostet am Anfang Zeit und Geld, aber man hat dann eine deutsche Urkunde.

Als Beispiel nehme ich die Geburtsurkunde für das erste Kind. Ohne Überprüfung der Urkunden des Vaters (im Rahmen der vorgenannten Nachregistreirung) kein Eintrag des Vaters in die Geburtsurkunde oder gar keine Geburtsurkunde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ikh34
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 110

zu Hause, Germany
zu Hause
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #10 - 31.12.2011 um 15:23:47
 
grisu, Danke für deine Ausführungen, aber:
ich bin zum einen mit der Materie sehr gut vertraut Zwinkernd, zum anderen habe ich mit Bedacht geschrieben "internationale Urkunde mit Apostille" und nicht "indische Urkunde mit Apostille". Das es letzteres in dem Sinne nicht gibt, weiß ich.
Ich wollte damit nur betonen, dass unsere Urkunde eine (europäische) Apostille hat und dies vielleicht ausschlaggebend für den Spielraum der Standesbeamtin war. Das Thema Nachbeurkundung kam damals auch auf, wurde aber wie gesagt nur für die Nachregistrierung als für nötig erachtet.
(was wir sicherlich noch nachholen werden, wenn dann mal Kinder auf'm Weg  Zwinkernd)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #11 - 31.12.2011 um 17:04:30
 
Ikh34 schrieb am 31.12.2011 um 15:23:47:
"internationale Urkunde mit Apostille" und nicht "indische Urkunde mit Apostille"



"internationalle" Urkunde ist eine Urkunde eines bestimmten Staates in mehreren internationallen Sprachen (u.A. engl, frz ...),  eben damit keine Übersetzung nötig ist.
Diese internationalle Urkunde ist trotzdem von einer Behörde eines bestimmten Staates ausgestellt worden (eine Ukrunde kann nicht von "international" augestellt werden Smiley ).
Gehört der Staat nicht dem Haagener Übereinkommen über Apostillen an oder hat D Widerspruch gegen diesen Staat eingelegt, ist eine Apostille auf dieser Urkunde in D nichts wert ... egal in welchen Sprachen sie ausgestellt ist.

Ikh34 schrieb am 31.12.2011 um 15:23:47:
dass unsere Urkunde eine (europäische) Apostille hat und dies vielleicht ausschlaggebend für den Spielraum der Standesbeamtin war.

damit ist es eine *europäische* Urkunde und nicht die eines Staates mit unsicherm Urkundenwesen und damit ist Dein Fall nicht vergleichbar mit dem des TS, denn da geht es ja um eine Urkunde, die über die Identiät was aussagt, also Geburtsurkunde .
(Wenn aber das doch keine europäische Urkunde ist, aber eine europäische Apostille hat, dann stimmt da was nicht .... die Apostille bringt der Staat an, der auch die Urkunde ausgestellt hat)



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Ikh34
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 110

zu Hause, Germany
zu Hause
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #12 - 31.12.2011 um 17:11:40
 
Man man man, wenn's mal keine Heunadel zu suchen gibt^^

Wieso es ist nicht vergleichbar mit dem TS?

Sie und ihr Drittstaat-Ehemann (unsicheres Urkundenwesen) heiraten im EU-Ausland und haben eine internationale (welcher EU Staat auch immer) Urkunde.
Analog bei uns und imho daher durchaus vergleichbar.

Bringt der TS aber wie gesagt alles nichts, wenn ihr Standesamt es einfach anders handhabt als bei uns.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #13 - 31.12.2011 um 17:48:12
 
Ikh34 schrieb am 31.12.2011 um 17:11:40:
Wieso es ist nicht vergleichbar mit dem TS?


naja, es ist schon unklar, ob Du überhaupt eine Namenserklärung abgegeben hast und dies einfach vom Standesabeamten "durchgewunken" wurde - kann ich mir nicht vorstellen... Es geht dabei ja schließlich nicht nur um die Frage "verheiratet oder nicht", sondern um die (Namens-)Details.

Darüber hinaus müsste dann geprüft werden, ob überhaupt ein Nachname bei dem indischen Staatsangehörigen vorliegt. So sind z.B. Singh und Kaur regelmäßig *keine* Nachnamen und sie werden es auch nicht dadurch, dass sie irgendwann mal als Nachname irgendwo auftauchen (einschränkend unter sehr engen Voraussetzungen:  http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20010411_1bvr164697.html )

Ikh34 schrieb am 31.12.2011 um 17:11:40:
und haben eine internationale (welcher EU Staat auch immer) Urkunde.


eine "internationale" (genauer: mehrsprachige) Urkunde wird nicht durch die Verwendung von vielen Sprachen etwas "wertvoller" - das könnten vielleicht sogar indische Behörden mal hinkriegen, wenn sie denn wollten.

Vielmehr sollte der Ausstellerstaat hier: http://www.ciec-deutschland.de/SharedDocs/Standardartikel/ohneMarginalspalte/CIE... mitspielen (Länderliste am Ende des Dokuments). Und da sind nicht alle EU-Länder drin.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
ninamarie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Antwort #14 - 03.01.2012 um 13:17:20
 
Hallo,

Muleta schrieb am 31.12.2011 um 17:48:12:
eine "internationale" (genauer: mehrsprachige) Urkunde wird nicht durch die Verwendung von vielen Sprachen etwas "wertvoller" - das könnten vielleicht sogar indische Behörden mal hinkriegen, wenn sie denn wollten.

Vielmehr sollte der Ausstellerstaat hier: http://www.ciec-deutschland.de/SharedDocs/Standardartikel/ohneMarginalspalte/CIE.... mitspielen (Länderliste am Ende des Dokuments). Und da sind nicht alle EU-Länder drin. 


Damit es keine Missverständnisse gibt: Als ich sagte internationale Heiratsurkunde, meinte ich natürlich eine Urkunde gemäß des CIEC Abkommens.

Und ich denke auch, dass mein Fall und der von ikh34 vergleichbar sind, da lediglich unsere Ehepartner aus einem unsicheren Drittstaat stammen, die Eheschließung aber jeweils in einem (was Urkunden betrifft) sicheren EU-Land stattfand.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema