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Einbügerung (Gelesen: 9.286 mal)
Themen Beschreibung: Macht es Sinn bei der EBH nach dem Stand zu fragen ?
Muleta
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Antwort #15 - 21.05.2012 um 16:11:37
 
Ein Verwaltungsverfahren ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Sofern das nicht möglich ist, hat die Behörde von sich aus (auch zur Vermeidung einer Untätigkeitsklage) über den Sachstand zu informieren und ggf. nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung zu informieren (fehlendes Personal, Krankheit, Urlaub etc. sind keine ausreichenden Gründe).

Tut die Behörde das nicht, dann kann Untätigkeitsklage erhoben werden oder -auch durchaus mit beachtlichem Erfolg und gerade in Fällen, in denen selbst aktives Nachfragen keine erkennbare Reaktion auslöst- eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Nichtbearbeitung erheben. Es gehört schließlich zu den Dienstpflichten des Sachbearbeiters, Anträge zu bearbeiten und ggf. selbst, aktiv und ungefragt über Verzögerungen zu informieren (auch wenn das auf SB-Ebene nicht geglaubt wird).

Manchmal hilft auch ein schlichter und formloser Anruf beim Vorgesetzten - da kann man dann das Mittel wählen, was einem opportun erscheint.
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Antwort #16 - 21.05.2012 um 16:16:02
 
Muleta schrieb am 21.05.2012 um 16:11:37:
Manchmal hilft auch ein schlichter und formloser Anruf beim Vorgesetzten - da kann man dann das Mittel wählen, was einem opportun erscheint.

Ob es dann letztendlich für den Antragsteller, rein zeitlich gesehen, etwas bringt, sei dahingestellt. Ich habe da so meine Zweifel.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 21.05.2012 um 16:33:48
 
Saxonicus schrieb am 21.05.2012 um 16:16:02:
Ob es dann letztendlich für den Antragsteller, rein zeitlich gesehen, etwas bringt, sei dahingestellt. Ich habe da so meine Zweifel.


Ich nicht. Wer sich monatelang damit begnügt, auf eventuelle Entscheidungen zu warten, dessen Akte bleibt im Zweifel eben noch etwas länger liegen. Egal ob es sich dabei um Behörden oder Gerichte handelt.

Aus gutem Grunde hat der Gesetzgeber daher auch im gerichtlichen Verfahren einen Schadensersatzanspruch bei überlanger Verfahrensdauer eingerichtet - diesen aber davon abhängig gemacht, dass der Betroffene die lange Verfahrensdauer auch rügt (=sich beschwert). Wer lange Verfahrensdauern hingegen klaglos hinnimmt, der ist halt selbst Schuld.
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Antwort #18 - 21.05.2012 um 16:42:43
 
Saxonicus schrieb am 21.05.2012 um 16:09:30:
Wenn da alle anderen, die ebenfalls auf ihre Einbürgerung warten, mit schöner Regelmäßigkeit dort anrufen oder erwarten das ihre E-mails beantwortet werden, dann kommt der gute Mann oder die Frau nie dazu einen Vorgang zum gewünschen Abschluß zu bringen, weil er/sie mit der Beantwortung Deiner und den Anfragen anderer, vollauf beschäftigt ist.

JA das ist richtig !  Smiley

Saxonicus schrieb am 21.05.2012 um 16:09:30:
Wie bereits von anderen erwähnt, muß er auch erst auf die Beantwortung der Anfragen bei anderen Behörden und Ämtern abwarten, um zu einen Abschluß zu kommen. 

Wenn er mit das einfach mitteilen konnte, wäre ich zufrieden. Woher soll ich sonst wissen, was gerade passiert ?
Verstehst du nun was ich meine ?
Mir gehts nicht darum dass mein Antrag so schnell wie möglich bearbeitet wird.
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Antwort #19 - 21.05.2012 um 16:55:39
 
Muleta schrieb am 21.05.2012 um 16:33:48:
Aus gutem Grunde hat der Gesetzgeber daher auch im gerichtlichen Verfahren einen Schadensersatzanspruch bei überlanger Verfahrensdauer eingerichtet - diesen aber davon abhängig gemacht, dass der Betroffene die lange Verfahrensdauer auch rügt (=sich beschwert). Wer lange Verfahrensdauern hingegen klaglos hinnimmt, der ist halt selbst Schuld. 


Das habe ich erst gerade gelesen..
Aber was ist hier wirklich gemeint ?


Muleta schrieb am 21.05.2012 um 16:11:37:
Ein Verwaltungsverfahren ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Sofern das nicht möglich ist, hat die Behörde von sich aus (auch zur Vermeidung einer Untätigkeitsklage) über den Sachstand zu informieren und ggf. nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung zu informieren (fehlendes Personal, Krankheit, Urlaub etc. sind keine ausreichenden Gründe).

Tut die Behörde das nicht, dann kann Untätigkeitsklage erhoben werden oder -auch durchaus mit beachtlichem Erfolg und gerade in Fällen, in denen selbst aktives Nachfragen keine erkennbare Reaktion auslöst- eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Nichtbearbeitung erheben. Es gehört schließlich zu den Dienstpflichten des Sachbearbeiters, Anträge zu bearbeiten und ggf. selbst, aktiv und ungefragt über Verzögerungen zu informieren (auch wenn das auf SB-Ebene nicht geglaubt wird). 

Das sehe ich auch genauso !
Ich muss auch in meinem Dienst viele Anfragen bearbeiten. Aber ich bemühe mich die Leute auch zu informieren, wenn es länger als geplant dauert ! Ja, das ändert nichts daran, dass die Leute warten müssen, aber dafür wissen sie über die Lage Bescheid und können sich mit anderen Sachen beschäftigen.
Jeder hat mehr oder weniger was zu tun.

Muleta schrieb am 21.05.2012 um 16:33:48:
Wer lange Verfahrensdauern hingegen klaglos hinnimmt, der ist halt selbst Schuld. 

Genauso sehe ich das !

Wie soll ich dann am besten vorgehen ?
Soll ich dann mal vielleicht der Vorgesetzte anrufen ?
Die Frage hier noch wäre, wie finde ich ihn !?
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Antwort #20 - 21.05.2012 um 17:03:32
 
Wenn Du den Chef nicht im Internet findest, kannst Du einfach einen Brief an den Behördenleiter adressieren. Oder Du nimmst gleich einen Chef drüber, das ist der Bürgermeister oder der Landrat. Das sollte aber schriftlich sein, weil der ja deine Akte nicht kennt, sondern sich erst selbst erkundigen muss.

Der Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. Landrat ist auf jeden Fall der Dienstvorgesetzte, weil er (sie) Chef der gesamten Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt ist.
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Antwort #21 - 21.05.2012 um 17:31:32
 
Danke
@
reinhard für die ausführliche Information.

Der Antrag wurde in Wuppertal gestellt.
Unter diesem Link findet man die Gliederung des Einbürgerungsteams :
http://www.wuppertal.de/vv/oe/102370100000292649.php

Wenn soll ich dann erstmal und am besten darüber ansprechen ?
Es sind so viele Teams aufgelistet, dass ich nicht finde, wer der Vorgesetze ist.

Übringens hatte ich schon mal daran gedacht. Nur wusste ich nicht ob ich es darf. Bekannte sagten mir : "Wenn du da anrufst, werden sie noch deinen Antrag extra verlangsamen! "  hä? So kann das doch nicht sein, zumindest rechtlich und wenn so das wirklich wäre, würde ich das blöd finden.

Nochmal möchte ich mich hier bei Allen bedanken !


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Antwort #22 - 21.05.2012 um 17:47:15
 
Da hast Du doch alle Namen. Ich würde in der Mitte anfangen, also mit dem Ressortleiter 204 (und per Mail).
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Antwort #23 - 21.05.2012 um 17:59:38
 
creole schrieb am 21.05.2012 um 17:31:32:
Wenn soll ich dann erstmal und am besten darüber ansprechen ?Es sind so viele Teams aufgelistet, dass ich nicht finde, wer der Vorgesetze ist.


Ich würde mich erst mal per e-mail an den Sachbearbeiter wenden und freundlich um Auskunft nach dem Bearbeitungstand bitten. Nach fünf Monaten Verfahrensdauer ist das angemessen.

Sollte sich der Sachbearbeiter innerhalb von zwei Wochen nicht melden, würde ich mich dann als nächsten Schritt schriftlich an dem Amtsleiter der EBH wenden. Damit kann dieser dann seiner Aufsichtspflicht nachkommen.
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Antwort #24 - 21.05.2012 um 18:04:10
 
An den Sachbearbeiter hat er sich doch schon vergeblich gewendet (zumindest ohne Antwort). Deshalb wäre jetzt der nächste Schritt dran.
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Antwort #25 - 21.05.2012 um 21:20:45
 
reinhard schrieb am 21.05.2012 um 17:47:15:
Ich würde in der Mitte anfangen, also mit dem Ressortleiter 204 (und per Mail). 


OK ich schicke ihm noch morgen eine Email.
Wie soll ich Diese am besten formulieren ?
Reicht das per Email ? (Da die Email Adressen angegeben sind, gehe ich davon aus, dass man sie auch per Email anschreiben kann oder ?)

reinhard schrieb am 21.05.2012 um 18:04:10:
n den Sachbearbeiter hat er sich doch schon vergeblich gewendet (zumindest ohne Antwort). Deshalb wäre jetzt der nächste Schritt dran. 


Genau ! Nachdem ich mehrmals telefonisch versucht hatte, habe ich per Mail am 24.04.12 versucht.. bis heute keine Rueckmeldung.
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Antwort #26 - 21.05.2012 um 21:37:15
 
creole schrieb am 21.05.2012 um 21:20:45:
Reicht das per Email ? (Da die Email Adressen angegeben sind, gehe ich davon aus, dass man sie auch per Email anschreiben kann oder ?)

Klar, Email reicht.

creole schrieb am 21.05.2012 um 21:20:45:
Wie soll ich Diese am besten formulieren ?

Da fällt Dir sicher selbst was Passendes ein. Bist hier ja auch
in der Lage, Deine Probleme zu schildern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #27 - 22.05.2012 um 11:38:23
 
So ich konnte nun heute nach einem 2. Versuch den Ressortleiter erreichen, der mir mitteilte, der Sachbearbeiter wäre krank... und ich soll den Teamleiter anrufen..
na toll, meine nachgereichten Unterlagen liegen da schon auf seinem Tisch seit 3 Monaten.. oder auch gar nicht...

Auf jeden Fall habe ich den Teamleiter angerufen, die Situation nochmal geschildert.. Jetzt wird spannend.. Er prüfte im Computer und sagte er mir "Wir haben am 08/03/12 noch paar Unterlagen von Ihnen angefordert.."  hä? hä? hä?
"Diese Unterlagen habe ich doch persönlich am 19.03.12 in der Serviceabteilung der Ausländerbehörde abgegeben !" antwortete ich ihm und er : "Ah ok, Ja wenn Sie Diese abgegeben habe, dann müsste es da sein! " Sehr tolle Antwort vom Teamleater.

Ich fragte ihn nochmal : "Aber wie Sie reden, kann man nicht so davon ausgehen, dass meine Unterlagen vorliegen.." und Er :"Warten Sie noch 2 Monaten, es dauert sowieso noch bisschen wegen ARGE Anfrage usw.."
Soll ich mich damit zufrieden stellen ?
Worauf soll ich 2 Monate warten, wenn man ich mal weiß was mit meinen Unterlagen passiert ist ??

Soll ich vielleicht nochmal mit dem Ressortleiter reden / Email senden, mit dem Bitte die Situation aufzuklären ?
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Antwort #28 - 31.05.2012 um 09:22:49
 
Hallo Zusammen,
da Keiner an dieser Stelle helfen kann/möchte, könnt ihr einfach an diesen Thread den netten Schloss anhängen.

Danke
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Antwort #29 - 31.05.2012 um 10:38:05
 
Na dann:

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