gene schrieb am 24.02.2012 um 14:57:21:wegen Abbruch von Studium obwohl ich immer angemeldet bin und studiere noch
immatrikuliert zu sein genügt nicht,
die
AE zum Studieren gibt es nur, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann und das zeigt sich durch Studienfortschritt (Scheine, bestanden Klausuren und Prüfungen).
Wenn es bei dir normal weitergeht, ist das Studium erfolgversprechend und die
AE kann verlängert werden (wenn alles andere auch passt wie LU)
gene schrieb am 24.02.2012 um 14:57:21:jetzt als finanziell nachweis habe die Sperrkonto
ein Sperrkonto sollte auch akzeptiert werden (wenn es entprechend gefüllt und mit dem passenden Sperrvermerk versehen ist)
gene schrieb am 24.02.2012 um 14:57:21:die Ausländerbehörde sag mir dass die Visum ist gelöscht geworden
eine solche Auskunft am telefon ist nicht verbindlich.
Wenn dein Visum demnächst abläuft und du sowieso zur
ABH wegen der Verlängerung musst, kannst du nichts anderes machen, als den Termin wahrzunehmen und alle entsprechenden Nachweise mitnehmen