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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> grenzübertrittsbescheinigung
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Beitrag begonnen von gene am 24.02.2012 um 14:57:21

Titel: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von gene am 24.02.2012 um 14:57:21
Moin Moin
können sie  mir helfen .Ich studiere seit 4 Semester hier im Deutschland .ich habe von uni gewechselt ,und jetzt habe ich Schwierigkeit mit meiner Tante gehabt und diese ist zu Ausländerbehörde gegangen und das Visum zurückzuziehen  dinge die ich nicht wusste .und jetzt habe ich bei Ausländerbehörde angerufen um einen Termin zu machen für die Verlängerung mein Visum die im Mai Ablauf .die Ausländerbehörde sag mir dass die Visum ist gelöscht geworden wegen Abbruch von Studium obwohl ich immer angemeldet bin und studiere noch die Ausländerbehörde sagt ich sollte alle benötige Unterlage mitbringen am Montag (ich habe alles) für die Verlängerung.Jetzt bin ich total verwirrt und habe ich angst dass ich gar nichts bekomme .danke für ihre Hilfe.(ich habe immer meine Visum mit der Verpflichtungserklärung meiner Tante verlängert) aber jetzt als finanziell nachweis habe die Sperrkonto ,danke für ihre Hilfe .

Mit Freundliche Grüßen

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von schweitzer am 24.02.2012 um 15:53:51
Habe Dein Crosspost gelöscht. Einmal Posten reicht - nach dem Absenden des Posts ggf. ein bisschen warten, bis sich die Seite aufbaut. Dann wird es schon.

Antworten gibts nun hier - bitte ein bisschen Geduld, das Wochenende startet, das sind nicht immer so viele kundige user hier unterwegs wie sonst ..

=schweitzer=

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von reinhard am 24.02.2012 um 16:00:57
Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du keine Grenzübertrittbescheinigung bekommen, sondern nur eine telefonisch Auskunft von wem-auch-immer.

Der Termin steht noch bevor, oder?
Oder hast Du einen schriftlichen Bescheid?

Dann geh zum Termin hin und lege alle Unterlagen vor. Das ist vor allem:
- Belege, dass Du studiert,
- Belege, dass der LU gesichert ist (Sperrkonto).

Eigentlich darf eine Ausländerbehörde keine AE erlöschen lassen, nur weil irgend jemand irgend was behauptet.

(Und denk daran: Du hast kein Visum, sondern eine AE! Das ist ein großer Unterschied.)

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von erne am 24.02.2012 um 16:01:42

gene schrieb am 24.02.2012 um 14:57:21:
wegen Abbruch von Studium obwohl ich immer angemeldet bin und studiere noch 

immatrikuliert zu sein genügt nicht,
die AE zum Studieren gibt es nur, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann und das zeigt sich durch Studienfortschritt (Scheine, bestanden Klausuren und Prüfungen).
Wenn es bei dir normal weitergeht, ist das Studium erfolgversprechend und die AE kann verlängert werden (wenn alles andere auch passt wie LU)


gene schrieb am 24.02.2012 um 14:57:21:
jetzt als finanziell nachweis habe die Sperrkonto

ein Sperrkonto sollte auch akzeptiert werden (wenn es entprechend gefüllt und mit dem passenden Sperrvermerk versehen ist)


gene schrieb am 24.02.2012 um 14:57:21:
die Ausländerbehörde sag mir dass die Visum ist gelöscht geworden

eine solche Auskunft am telefon ist nicht verbindlich.

Wenn dein Visum demnächst abläuft und du sowieso zur ABH wegen der Verlängerung musst, kannst du nichts anderes machen, als den Termin wahrzunehmen und alle entsprechenden Nachweise mitnehmen



Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von Bayraqiano am 24.02.2012 um 16:16:25
Laut TE wurde aber während des Aufenthalts das Studienfach (und die Uni) gewechselt, das könnte durchaus zum vorzeitigen erlöschen der bisherigen AE geführt haben.

War die ABH denn über den Wechsel informiert?

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von gene am 24.02.2012 um 18:12:24
ich bin heute da gewesen und habe ich mich ein GÜB bekommen .die frau hat mir gesagt sie müssen meine Unterlage überprüfen  weil mann hat ihm erteilen dass ich nicht mehr studieren will und daher haben sie das visum gelöscht .und jetzt bin ich total verwirr und weiß nicht was ich machen soll.soll ich mir lieber ein Anwalt holen .hilfe

...

Über die wechsel habe ich mir informiert bevor ich von uni wechsel.das problem ist dass meine tante im mein rücken dort gesagt hat dass ich nicht mehr studiere (sie wollte mir der verpflichtungserklärung nicht mehr geben ) aber hattet sie das recht auf mein visum also mein visum löschen zum lassen

[edit] Folgepost eingefügt
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Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von reinhard am 24.02.2012 um 18:57:44
Aber Du hast wirklich kein Visum, Du hast eine AE.

Wichtig ist erst mal, dass es nicht Dein Studienplatzwechsel war.

Allerdings solltest Du nicht akzeptieren, dass irgend jemand anderes der Ausländerbehörde etwas "meldet" und die Ausländerbehörde das glaubt, ohne Dich selbst zu fragen.

Du solltest das Wochenende benutzen, ein wenig mehr über das Ausländerrecht zu lernen (hier im Internet), damit Du besser argumentieren kannst.

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von grisu1000 am 24.02.2012 um 19:35:35

gene schrieb am 24.02.2012 um 18:12:24:
ich bin heute da gewesen und habe ich mich ein GÜB bekommen 

1. Schritt
Schriftlicher Wiederspruch gegen die GÜB, mit der Begründung das Studium weiter fortgeführt wird. Adressiert an den Leiter der ABH mit Darstellung der Sachlage, das die Tante eine falsche Aussage getroffen hat und der Sachbearbeiter der ABH ohne deine Stellungnahme die AE beendet hat. Den Widerspruch gibtst du persönlich ab und zwar am Montag.

Immatrikulationsbescheinigung + alle Scheine und Leistungsnachweise + Prognose das das Studium rechtzeitig abgeschlossen wird  + Belege Sperrkonto gibst du mit ab.

2. Schritt
Sollte sich die ABH sperren dann das ganze als als Fachaufsichtsbeschwerde an die Fachaufsichtsbehörde.

3. Schritt
Spielen die Behörden auf Zeit dann mit vorgenannten Unterlagen zur Antragsstelle des Verwaltunggerichts und vorläufigen Rechtsschutz beantragen.

Traust du dir das nicht zu musst du dir einen Anwalt nehmen. Tust du nichts musst du, aufgrund der GÜB ausreisen.

Deine Tante kannst du strafrechtlich belangen lassen (§ 164 Abs. 2 StGB Falsche Verdächtigung)

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von gene am 24.02.2012 um 21:32:41
danke an alle für die tips .werde ich mir ein Anwahlt holen

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von grisu1000 am 24.02.2012 um 21:47:09

gene schrieb am 24.02.2012 um 21:32:41:
danke an alle für die tips .werde ich mir ein Anwahlt holen

Such dir einen Anwalt der sich im Ausländerrecht gut auskennt. Die Migrations- oder Flüchtlingsberatungsstelle in deiner Nähe kennt meist solche Anwälte.

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von vlasco am 25.02.2012 um 00:29:08
hey Gene

Falls du aus Berlin bist,könnte ich dir einen guten Anwalt empfehlen.Ich war bzw bin seit mehr als 1 Jahr in der gleichen Situation.  Sag bescheid

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von fons am 25.02.2012 um 00:33:04
ok aber gegebenenfalls bitte nur per PN oder Mail.
Nich hier im fred

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von gene am 25.02.2012 um 17:07:52
hey Vlasco
ich bin leider im kiel wie ist deins gelaufen .danke im voraus

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von reinhard am 28.02.2012 um 16:24:39

gene schrieb am 25.02.2012 um 17:07:52:
ich bin leider in kiel


Eine kurze Fortsetzung:

"Leider" stimmt nicht. Ich habe "gene" geschrieben, dass diese Ausländerbehörde auch ohne Anwalt zugänglich ist.
Wir haben uns zusammen gesetzt und die Probleme mit allen Daten und Terminen für den Chef der ABH aufgeschrieben. Noch während wir schrieben, kam eine Mail von der ABH, der Chef habe sich alles angesehen und es ließe sich lösen.

Der Onkel / Tante hat sie wohl bei der vorigen ABH als Studienabbrecherin abgemeldet, diese hat ohne weitere Rückfrage die AE als "erloschen" vermerkt. Das wird jetzt anscheinend geflickt, und alles wird gut.

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von gene am 07.03.2012 um 21:04:17
Moin Moin an alle
Ich bin bei der Ausländerbehörde gewesen und alles ist gut gelaufen ich habe eine Verlängerung  der AE bekommen .Danke an alle für die Hilfe . ;D

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von tomoo am 30.10.2016 um 02:59:53

schrieb am 25.02.2012 um 00:33:04:
ok aber gegebenenfalls bitte nur per PN oder Mail.
Nich hier im fred


Hi ! Wie ist die Name von dem Anwalt ? Danke

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von tomoo am 30.10.2016 um 03:02:38

vlasco schrieb am 25.02.2012 um 00:29:08:
hey Gene

Falls du aus Berlin bist,könnte ich dir einen guten Anwalt empfehlen.Ich war bzw bin seit mehr als 1 Jahr in der gleichen Situation.  Sag bescheid


Hi ! kann ich den Namen vom Anwalt haben ? Danke . Ich kann dir hier leider keine PM schreiben !

Titel: Re: grenzübertrittsbescheinigung
Beitrag von Petersburger am 30.10.2016 um 09:15:30
Mehr als 20 Monate nach dem letzten Forumsbesuch von vlaso wirst Du ihn hier wohl nicht mehr erreichen.

Wenn Du ein eigenes Thema mit Deinem Problem hier beginnst, hast Du mehr Chancen.

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