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VE und Wohnraum (Gelesen: 1.187 mal)
maxxi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.02.2012 um 08:50:15
 
Hallo zusammen,

ich bin mit einer Ecuadorianerin verheiratet und ihr Vater (82) möchte uns besuchen kommen.

Dafür benötigen wir die VE, soweit klar.

Aus pers. Gründen möchte ich die VE nicht abgeben, dies kann ein anderer Schwiegersohn machen. Jedoch kann ich den Wohnraum zur Verfügung stellen.
Ist so eine "Zweiteilung" bei der VE möglich? Also einer macht die VE und der andere stellt den Wohnraum?
Was ist denn genug Wohnraum?

Vielen Dank im Voraus.

maxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.02.2012 um 09:45:36
 
maxxi schrieb am 20.02.2012 um 08:50:15:
Was ist denn genug Wohnraum?


Dafür gibt es im Kontext eines Besuchsvisums keine Vorgaben.

Auch Deine sonstigen Befürchtungen kann ich zerstreuen.

Der Einladende und der Verpflichtungsgeber können durchaus verschiedene Personen sein. Entscheidend ist, dass die VE durch eine solvente Person erfolgt. Ob das der Einladende selbst ist oder eben eine dritte Person, spielt keine Rolle. - Da die Wohnungsgröße im Rahmen der VE hier nicht von Bedeutung ist, muss die VE deshalb also nicht "zweigeteilt" werden.


=schweitzer=
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maxxi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.02.2012 um 09:51:33
 
schweitzer schrieb am 20.02.2012 um 09:45:36:
Dafür gibt es im Kontext eines Besuchsvsiums keine Vorgaben.

Auch Deine sonstigen Befürchtungen kann ich zerstreuen.

Der Einladende und der Verpflichtungsgeber können durchaus verschiedene Personen sein. Entscheidend ist, dass die VE durch eine solvente Person erfolgt. Ob das der Einladende selbst ist oder eben eine dritte Person, spielt keine Rolle. - Da die Wohnungsgröße im Rahmen der VE hier nicht von Bedeutung ist, muss die VE deshalb also nicht "zweigeteilt" werden.


=schweitzer=


Danke für deine Antwort. Es ist so, das ich keine VE abgeben möchte. Bin jedoch bereit dabei zu helfen.
Der andere Schwager ist zwar solvent, jedoch hat
er zu wenig Wohnraum zur Verfügung (dort wohnen mehrere Verwandte). Ich wäre bereit die VE für das
Besuchervisum mit meinem Wohnraum zu unterstützen.

Soweit ich deine Antwort verstehe, ist das ohne Probleme möglich.

Grüße,
maxxi
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schweitzer
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Antwort #3 - 20.02.2012 um 09:56:54
 
maxxi schrieb am 20.02.2012 um 09:51:33:
Soweit ich deine Antwort verstehe, ist das ohne Probleme möglich.


Ja.

Ihr könnt auch beide als Einladende fungieren, gebt an, dass der Schwiegervater während seines Besuchsaufenthalts bei Dir wohnen wird und der andere Schwager unterzeichnet dann die VE.

Sollte insoweit wirklich "null Problemo" sein.

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