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Aufenthalt änderung. (Gelesen: 3.642 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltkarte auf Aufenthaltgehnemigung.
TOX82
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11.02.2012 um 12:17:10
 
Hallo,
ich (Ukrainische staatsbürger) lebe seit 2010 in DE mit Aufenthaltskarte (gültig bis 02.2015) für Familienangehörige Unionburger (meine Ehefrau kommt aus Polen und hat Daueraufenthaltskarte in DE). In 2012 ist unser Tochter geboren, zwei wochen nach dem Geburt haben wir eine Brief bekommen das Unsere Tocher bekommt  nach §4 absatz 3  Deutsche staatsangehörigkeit.
Und zwar meine Frage:
ändert sich meine Aufenthaltstatus ???? oder alles bleib wie es ist.

Vielen Dank für Antwort.
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victor.doschakivskiy  
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Antwort #1 - 11.02.2012 um 15:32:03
 
TOX82 schrieb am 11.02.2012 um 12:17:10:
ändert sich meine Aufenthaltstatus ???? 

nur, wenn du eine AE nach §28.1.3 (Personensorge über ein deutsches Kind) beantragst.

TOX82 schrieb am 11.02.2012 um 12:17:10:
oder alles bleib wie es ist

wenn du keinen Antrag auf die obige AE stellst: ja

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TOX82
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Antwort #2 - 11.02.2012 um 21:51:38
 
Vielen Dank für gute Erklärung;)Zwinkernd

Wo ist Unterschied  ?? bzw. Vorteile und Nachteile. Was ist besser für mich ????

Danke im voraus!
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Antwort #3 - 12.02.2012 um 00:59:28
 
TOX82 schrieb am 11.02.2012 um 21:51:38:
Wo ist Unterschied?

in einem Fall gilt das AufenthG http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

im Anderen das Freizügigkeitsgesetz http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm

TOX82 schrieb am 11.02.2012 um 21:51:38:
? bzw. Vorteile und Nachteile.

bei AE nach §28.1.3 ist der Aufenthalt unabhängig von deiner Frau.
Wo da der Vorteil liegt = ?

Bei Bedürftigkeit können Sozialleistung beantragt werden.

TOX82 schrieb am 11.02.2012 um 21:51:38:
Was ist besser für mich ?

dürfte egal sein
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Antwort #4 - 12.02.2012 um 08:38:32
 
Danke für Antwort!
Das mit Unabhängigkeit von Ehefrau ist schon kleine Vorteil  Augenrollen Augenrollen
Sozialleistungen brauche ich nicht , hoffe es bleib auch so!

Danke an alle.
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Antwort #5 - 02.10.2014 um 14:32:55
 
HALLO und Guten Tag,

es ist so weit .... ich muss wieder zu ABH weil meine Aufenthaltskarte ( 5 Jahre Gültigkeit Familienangehörige EU Bürger) endet bald.
Meine Frau hat jetzt zwei Staatsangehörigkeiten Polnisch/Deutsch.
Meine frage ist: muss ich das bei den Antrag auf Daueraufenthaltskarte  das angeben??? ädert sich jetzt meine Aufenthalts status? Was muss ich vorliegen ?? ( Gehalt , KV u s.w)
Bitte um Info.

Vielen Dank
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Antwort #6 - 02.10.2014 um 14:36:58
 
Das musst Du angeben, denn in Deutschland ist Deine Frau jetzt nur Deutsche (in Polen nur Polin, im Rest der Welt beides).

Es muss sich nichts für Dich ändern, weil auch mit der Karte als Familienangehöriger einer Polin kannst Du bessere Regelungen aus dem Aufenthaltsgesetz immer in Anspruch nehmen. Aber ich denke, eine AE nach § 28 wäre günstiger, oder Du nimmst beides.

Du kannst es jedenfalls ganz locker besprechen, nichts wird schlechter. Und wenn die in der Behörde erst überlegen wollen, so was kommt ja nicht jeden Tag vor, dann lass sie erst mal zwei Wochen überlegen und komm dann nochmal. Deine Karte wird ja nicht ungültig, egal was drauf steht.
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Antwort #7 - 02.10.2014 um 14:50:53
 
AE nach § 28 kostet 110 € da Erstantrag, oder sehe ich das falsch? Aufenthaltskarte kostet hingegen nur 28,80€
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 02.10.2014 um 15:06:31
 
Ok ,danke für Info.
Ich wollte demnächst c.a  in 2-3 Jahre Einbürgerung Antrag stellen, was sollte ich jetzt am besten beantragen Augenrollen?  Daueraufethaltskarte oder AE nach § 28 ???

Danke im voraus
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Antwort #9 - 02.10.2014 um 15:10:56
 
Außerdem ist die AE maximal 3 Jahre gültig, die Aufenthaltskarte 5 Jahre.

Du kannst auch gleich die Daueraufenthaltskarte bekommen, wenn du schon 5 Jahre hier bist.
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Antwort #10 - 02.10.2014 um 15:18:50
 
Das meine ich .... Ich kann jetzt Daueraufenthaltskarte (unbefristet) bekommen oder AE nach §28 , meine frage ist : was ist besser für Einbürgerung ???
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Antwort #11 - 02.10.2014 um 15:27:40
 
Mit der Daueraufenthaltskarte darfst Du Dir alle Vorteile aus einer AE nach § 28 herauspicken, auch ohne die AE zu beantragen. Also: Egal. Entspann Dich.
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