finchen76 schrieb am 11.01.2012 um 11:59:10:mit Asylbewerber aus Nigeria.keine Ablehnung bisher.
Gibt es wirklich ein Gesetz welches es verbietet ihm eine Besuchserlaubnis auszustellen?
Hi, ansich bezweifel ich, dass sein Verfahren noch nicht durch sein sollte. Sofern er noch eine Aufenthaltsgestattung hat, würde es noch laufen. Bei einer Duldung ist es schon durch.
Ansich nur eine Nebenbei-Information, kann aber eine Entscheidungsfindung der Ausländerbehörde beinflussen.
Und falls die Personalien die im Pass von den bisherigen Führungspersonalien abweichen sollten und das möglicherweise längst zur Abklärung vom Standesamt an die zuständige
ABH gegangen ist.... alles negativ.
Ehrlich gesagt würde ich das ganze viel großzügiger handhaben (persönliche Handhabung), wenn mir bekannt wäre, dass eine Eheschließung ansteht und dass mit offenen Karten gespielt wird.
Sofern ich es hier (aus meiner Sicht) mit einer Person zu tun habe, die ich schon zur Passersatzpapierbeschaffung aufgefordert habe, weil ausreisepflichtig und die nicht mitwirkt... würde ich es auch nicht einsehen, dass alle 2 Wochen eine Besuchserlaubnis ausgestellt wird. Muss natürlich nicht so sein, hat sich erfahrungstechnisch aber als "häufiges" Phänomen ergeben.
Keine Sorge.. ich bin nicht sein Sachbearbeiter... aber es wird erwartet, dass man Besuchserlaubnisse verteilt und man pocht auf irgendeinen (nicht-existenten) Anspruch... aber wenns dann um Weitergabe von relevanten Informationen geht.. nööö.
Vielleicht selbst ein wenig informativer sein und schon klappts (vielleicht) auch mit der Besuchserlaubnis.