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Kann jemand aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung abgeben? (Gelesen: 2.426 mal)
jmf
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05.01.2012 um 19:38:15
 
Hallo,

ein Freund von mir ist aus Kolumbien hier nach Berlin gekommen um Musik zu studieren. Eigentlich ist er über ne gemeinsame Freundin hergekommen und ich habe ihn erst hier kennengelernt.

Er hat in Venezuela (,wo er vorher gewohnt hat,) sein Studentenbewerbervisum  beantragt und für 3 Monate bekommen.
Dafür brauchte er eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto in Deutschland mit 8000€. Er hat eine Verpflichtungserklärung, die offenbar als ausreichend angesehen wurde.
Jetzt wollten wir sein Visum verlängern und bekamen gesagt, das die Verpflichtungserklärung doch nicht ausreicht, und er entweder eine neue braucht oder ein Sperrkonto über 7908€.

Er hat die Verpflichtungserklärung von einem venezuelanischen Bekannten/Freund (so genau weiß ich das nicht).
Jetzt ist die Frage, kann die auch sein Onkel aus Kanada abgeben? Bzw. kann der die übernehmen und wenn ja, wie?
Der Venezuelaner kann die Vermutlich nicht nochmal erneuern, weil er keine Zeit hat, zur deutschen Botschaft zu gehen. Und das Sperrkonto kann sich mein Kumpel und auch seine Familie nicht Leisten. Also pro Monat genug an ihn Überweisen, das geht, aber 8000€ auf einen schlag, geht nicht...
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« Zuletzt geändert: 05.01.2012 um 19:55:54 von jmf »  
 
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Antwort #1 - 05.01.2012 um 21:04:31
 
Siehe: http://www.info4alien.de/84/index.htm

[...] Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Dieser sollte bzw. muss seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. [...]

http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#68 unter 68.1.2.6 legt nahe, dass ein Ausländer für die VE in DE leben muss und einen Aufenthaltstitel haben muss, der länger gültig ist, als der der Person für die die VE übernommen wird.

Chancen für eine VE aus dem Ausland stehen also recht schlecht.

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Antwort #2 - 05.01.2012 um 21:07:07
 
jmf schrieb am 05.01.2012 um 19:38:15:
Jetzt ist die Frage, kann die auch sein Onkel aus Kanada abgeben?


grundsätzlich nein, denn deutsche Behörden haben keinen "Druchgriff" auf im Ausland lebende VE-geber.

jmf schrieb am 05.01.2012 um 19:38:15:
Bzw. kann der die übernehmen und wenn ja, wie?

die Antwort gibst du selber:
jmf schrieb am 05.01.2012 um 19:38:15:
oder ein Sperrkonto über 7908€.

Wenn der Onkel ein Sperrkonto auf einem dt. Konto  auf seinen Neffen einrichten kann, könnte es gehen.

jmf schrieb am 05.01.2012 um 19:38:15:
as geht, aber 8000€ auf einen schlag, geht nicht.


tja, wenn das nicht geht und kein VE Geber da ist, dann kann die AE nicht verlängert werden.
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Antwort #3 - 05.01.2012 um 21:40:41
 
Warum wurde die erste VE denn akzeptiert, obwohl die von nem Venezuelaner war  hä?
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Antwort #4 - 05.01.2012 um 21:58:39
 
jmf schrieb am 05.01.2012 um 21:40:41:
die von nem Venezuelaner war


Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Hat er denn nicht in D gelebt? Wenn nein, dann kann ich keine Antwort auf deine Frage geben, jedenfalls hat man keinen Anspruch darauf, dass eine VE aus dem Ausland akzeptiert wird.
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Antwort #5 - 05.01.2012 um 22:44:43
 
Mein momentaner Mitbewohner lebt seit dem 22.10.2011 in Deutschland und die (es sind zwei) Venezuelaner, die ihm die VE gegeben haben, leben nicht in Deutschland und haben auch nicht in Deutschland gelebt...
Deren VE hat er im Original mit den Nachweisen über deren Einkommen und Vermögen und einer Offiziellen und beglaubigten Übersetzung ins Deutsche...

Wie ist das:

68.2.1.2.2 Die Verpflichtungserklärung eines Dritten, der im Ausland lebt, nimmt die für den gewöhnlichen Aufenthalt des sich Verpflichtenden zuständige Auslandsvertretung entgegen (siehe Nummer 68.1.2). Die Mehrfertigung der Verpflichtungserklärung (mit Originalunterschriften) ist zu den Akten der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung zu nehmen.

zu verstehen?

Zur Zeit geht es übrigens um Berlin (da scheint es ja ab und an lokale Besonderheiten zu geben...)
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