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Anerkennung einer Annullierung von den Philippinen (Gelesen: 1.761 mal)
Themen Beschreibung: Annullierung, Anerkennung ausländischer Entscheidung, Heiratsvisum
Ostart
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung einer Annullierung von den Philippinen
04.01.2012 um 19:35:25
 
Hallo,

ich bin neu hier und möchte kurz meine Situation vorstellen:

Ich habe eine philippinische Verlobte, sie war bereits in Deutschland als Au-Pair, hat Deutschkenntnisse (B1) und im April 2011 ein Heiratsvisum auf der Deutschen Botschaft Manila (DBM) beantragt, da wir in Deutschland heiraten wollen.

Die geforderten Dokumente lagen dem Standesamt hier und der Botschaft dort damals zeitnah vor. Das Standesamt hat eine Dokumentenprüfung durch die Botschaft verlangt, diese war nach 6 Monaten erfolgreich beendet.

Danach ging der Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis an das Oberlandesgericht (OLG). Soweit alles normal.

Aber nun fangen die Probleme an:
Das OLG verlangt plötzlich eine Urkundenprüfung meines Annullierungsurteils.


Hier der Hintergrund:

Ich habe bereits 1998 eine philippinische Frau auf den Philippinen geheiratet und habe die Ehe damals hier legalisieren lassen. Diese Frau hat das für sie beantragte Visum für Deutschland nicht in Anspruch genommen.

Die Ehe ging kurz danach in die Brüche. So habe ich eine Annullierung dieser Ehe auf den Philippinen erwirkt. Bei den Verhandlungen vor dem philippinischen Gericht war ich notwendigerweise vor Ort anwesend. 2001 wurde mit dem Urteil des entsprechenden philippinischen Gerichtes diese Ehe für Null und Nichtig erklärt.

Im Juni 2009 reichte ich beim Standesamt hier den Antrag auf Anerkennung der ausländischen Entscheidung nach §107 FamFG bezüglich der Annullierung ein, nebst aller geforderten Unterlagen inklusive dem Original des Urteils der Annullierung (in englischer Sprache) und der kompletten beglaubigten deutschen Übersetzung. 

Ca. 3 Monate später erhielt ich vom Standesamt die Information, dass der Rechtskraftvermerk des Urteils fehlt.

Beim lokalen Standesamt auf den Philippinen sagte man mir, dass ich dieses Dokument nur persönlich abholen kann oder einen Bevollmächtigten beauftragen muss.
So bat ich Bekannte vor Ort, dies für mich zu tun.

Nach einiger Zeit hatte ich dann das „Certificate of Finality“ dann auch in der Hand. Dieses inklusive der beglaubigten Übersetzung reichte ich im Mai 2010 beim Standesamt nach.

Im Februar 2011 bekam ich die mündliche Information der Standesbeamtin, dass jetzt alles in Ordnung sei und der Abschluss der Anerkennung nur noch eine Formsache sei, die am besten zusammen mit der Einreichung einer neuen Ehe gemacht werden könnte. Ich bekundete meine Absicht, tatsächlich in Kürze heiraten zu wollen und stellte meine Verlobte (sie war zu dieser Zeit gerade noch als Au-Pair in Deutschland) auch vor Ort vor, um zusammen alle weiteren notwendigen Schritte zu besprechen.

Auf meine Frage, ob ich irgend etwas schriftliches über die erfolgte Anerkennung haben könnte, sagte die Standesbeamtin sinngemäß:
"Ich bin hier die Leiterin des Standesamtes, wenn ich Ihnen sage, dass mit der Anerkennung alles ok ist, können Sie mir das ruhig glauben.".


Nun zurück zur aktuellen Situation

Im November 2011 (im Rahmen des Befreiungsverfahrens vom Ehefähigkeitszeugnis meiner Verlobten) wurde ich vom OLG darüber informiert, dass eine "Urkundenüberprüfung im Feststellungsverfahren nach § 107 FamFG" durch die BDM in Rahmen eines Amtshilfeersuchens notwendig sei.
Nach meiner Empörung darüber teilte man mir mit, das es die damalige Bearbeiterin meines Antrags beim OLG versäumt hätte, die Notwendigkeit dieser Prüfung zu sehen bzw. mich darüber zu informieren.


Ist diese verspätete Überprüfung rechtens?

War das Verhalten der Standesbeamtin korrekt?

Wir (meine Verlobte und ich) finden die daraus erwachsende mehrmonatige zusätzliche Verzögerung unzumutbar.


Nicht genug damit:
Auf meine Nachfrage bei der DBM im Dezember über den Stand der Dokumentenprüfung teilte man mir mit, dass diese noch nicht angefangen werden konnte, weil man auf eine Rückantwort vom OLG wartet:

Nach Erhalt der Dokumente teilte die DBM dem OLG per Fax mit, dass eine Vor-Ort-Prüfung nicht sinnvoll ist, da die betreffende Person (also ich) ja in Deutschland lebe (was absolut zutreffend ist) und schlägt eine Überprüfung der Echtheit der Urkunde vor.

Zwei Wochen später antwortete das OLG per Fax „…die geschiedene Ehegattin lebt aber auf den Philippinen und ich ersuche nochmals um Prüfung der Echtheit…“. Dieses Fax ist angeblich nie angekommen. Außerdem reden (oder besser schreiben) die beiden Behörden hier offensichtlich aneinander vorbei.

Meine Bitte an beide Behörden (per Email und Telefon), mal direkt miteinander zu reden blieb bis zum heutigen Tag erfolglos.

Probleme scheinen hier neben dem Zeitunterschied eine falsche (bzw. tote) Telefonnummer auf dem Briefkopf der DBM, eingeschränkte Fax-Empfangszeiten der DBM und eine Telefonanlage beim OLG, die keine Eingabe von Ziffern während einer Verbindung unterstützt zu sein.

Welche Möglichkeiten bleiben mir, hier einzugreifen, um endlich das Visum für meine Verlobte zu bekommen?



Viele Grüße
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