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Schulden bei Privatschule - haftet Ehegatte? (Gelesen: 1.251 mal)
Evaskatze
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.12.2011 um 01:48:24
 
Guten Abend,

mein Mann möchte unbedingt eine IT-Berufsausbildung beginnen, die bei einem privaten Bildungsträger (GFN-College in Berlin) durchgeführt wird. 150 € beträgt das monatl. Schulgeld. Vertragspartner wären also er und die Schule. Er hat vor, sich dies mit einem Nebenjob zu verdienen. Außerdem ist die Schulde Bafög-förderungsfähig.

Einmal angenommen, er kann das Schulgeld nicht zahlen und es entstehen Schulden. Inwieweit kann der (deutsche) Ehegatte haftbar gemacht werden?  hä? Wir haben keine Gütertrennung vereinbart. Vielen Dank.
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.12.2011 um 04:29:22
 
Hallo,

Grundsätzlich haftet auch in der Ehe jeder Ehegatte selbst für seine Verbindlichkeiten, es sei denn, es handelt sich um "Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs." (das dürfte hier jedoch nicht der Fall sein). Sollte er also nicht bezahlen, ist das zunächst sein Problem.

Es ist aber zu beachten, daß wenn es zu einer Sachpfändung kommen sollte (also der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht), für die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen Sachen, vermutet wird, daß sie dem Schuldner gehören. Der GV kann also im Prinzip zunächst auch Sachen Pfänden, die auch Dir gehören (das muss man dann durch Drittwiderspruchsklage verhindern).
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