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Pass bei Ausländerbehörde (Gelesen: 1.830 mal)
London
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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05.12.2011 um 21:19:43
 
Hallo,

mein mann und ich haben in 2 Wochen einen Termin bei der Abh für seinen aufenthalstitel.
Wir möchten 2 Tage später nach Russland reisen,
nun meine Frage, behält die Abh seinen Reisepass für die bearbeitung des eAT ein oder bekommen wir ihn direkt zurück?

vielen dank für eure antworten!
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.12.2011 um 21:52:58
 
nein, die Erteilung dauert Wochen.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 05.12.2011 um 22:02:57
 
Den Pass wird er wiederbekommen, übergangsweise aber wohl grundsätzlich eine FB und mit der kann man zwar im Schengenraum aber nicht nach Russland reisen.

Sprecht die ABH mal auf den § 78a AufenthG an. Insbesondere, wenn die Reise schon gebucht ist. Damit verliert ihr nix, auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass man sich darauf einlassen wird - denn da ist auch von "außergewöhnlicher Härte" die Rede. - Ich verstehe aber Nr. 1 der Vorschrift so, dass für eine Verlängerung von (erstmal) nur einem Monat Spielraum besteht. Wenn die Reise also nicht länger dauert ...

"Versuch macht kluch".

Im Übrigen würde ich mit dieser Anfrage nicht bis zwei Tage vor der geplanten reise warten.

Insgesamt müsst Ihr aber auch darauf gefasst sein, die Reise verschieben zu müssen.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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London
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 05.12.2011 um 22:27:06
 
Ok vielen Dank für eure Antworten..

Allerdings ist mein Mann Ukrainer und brauch somit ja kein visum etc für Russland oder schmeiss ich jetzt was durcheinander?
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Märchenprinz
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i4a rocks!


Beiträge: 581

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.12.2011 um 01:22:33
 
Hallo,
was Schweitzer meint ist, dass es vielleicht bei der Wiedereinreise in das Schengengebiet (z.b. an der Poln./Ukr.- Grenze) mit der FB Probleme geben könnte. Allerdings ist eine FB nach 81.4. wohl schengenfähig. Bei einem Direktflug von/nach D. sollte es aber keine Probleme geben.
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