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einbürgerung trotz strafbefehl (Gelesen: 3.451 mal)
Themen Beschreibung: einbürgerung
yeter06
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i4a rocks!


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düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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04.12.2011 um 21:32:57
 
Hallo liebe forenmitglieder ich habe mal einige fragen!!!
Ich möchte die deutsche staatsbürgerschaft beantragen!
Ich bin verheiratet bin in Deutschland geboren. 36 jahre alt! Habe einen festen Job verdiene aber zu wenig deswegen kriege ich diesen Hartz4 zuschuss. Desweiteren habe ich einmal 20 tagessätze einmal 60 Tagessätze bezahlt !! Wie sind meine Chancen das die Einbürgerung positiv verläuft?  Augenrollen
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.12.2011 um 21:46:36
 
yeter06 schrieb am 04.12.2011 um 21:32:57:
Desweiteren habe ich einmal 20 tagessätze einmal 60 Tagessätze bezahlt !!

Also insgesamt 80 Tagessätze, damit ist das einbürgerungstechnisch noch im "grünen Bereich". Es sollten aber keine Verurteilungen mehr hinzukommen.

yeter06 schrieb am 04.12.2011 um 21:32:57:
Habe einen festen Job verdiene aber zu wenig deswegen kriege ich diesen Hartz4 zuschuss.

Da du ja arbeitest, hast du diesen Leistungbezug nicht zu vertreten. Aufgrund deiner Daten bewegen wir uns hier im Bereich der Anspruchseinbürgerung, deshalb sollte es da auch keine Probleme geben.
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yeter06
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 04.12.2011 um 21:49:45
 
ja danke wo kann ich den zum beispiel beantragen um zu sehen wieviel tagessätze ich habe??wie lange dauert die prozedur? bin türkischer staatsbürger
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.12.2011 um 21:59:32
 
yeter06 schrieb am 04.12.2011 um 21:49:45:
a danke wo kann ich den zum beispiel beantragen um zu sehen wieviel tagessätze ich habe?

Das kannst du ja aus den Strafbefehlen die du erhalten hast rauslesen. Du hast gepostet, dass es einmal 20 und einmal 60 sind. Da Summe von 80 Tagessätzen übersteigt nicht die maximal erlaubten 90 Tagessätze.

yeter06 schrieb am 04.12.2011 um 21:49:45:
wie lange dauert die prozedur?

Das ist unterschiedlich, so etwas kann nur die EBH beantworten.

Da du als Türke noch die Entlassung aus der türkischen Stag betreiben musst, hängt es auch davon ab, wie schnell die dortigen Behörden arbeiten.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #4 - 05.12.2011 um 09:09:20
 
Zitat:
Da du ja arbeitest, hast du diesen Leistungbezug nicht zu vertreten. Aufgrund deiner Daten bewegen wir uns hier im Bereich der Anspruchseinbürgerung, deshalb sollte es da auch keine Probleme geben.


So pauschal kann man das nicht sagen. Die Frage der Vertretbarkeit ist im Einzelfall zu prüfen - wenn der "feste Job" beispielsweise nur eine Halbtagsbeschäftigung oder noch weniger ist, muss er sich die Frage gefallen lassen, warum er nicht ganztags arbeitet.

Und  vor allem muss die Frage warum denn die Frau nicht arbeitet, zufriedenstellend beantwortet werden.

All diese Fragen sind zu prüfen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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yeter06
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Antwort #5 - 05.12.2011 um 19:14:18
 
meine frau ist im 6. monat schwanger deswegen arbeitet sie nicht. Ich arbeite vollzeit
mfg
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