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Kann Ausländer Visum für FZF in Deutschland beantragen? (Gelesen: 1.068 mal)
RegiRegi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann Ausländer Visum für FZF in Deutschland beantragen?
18.11.2011 um 19:28:49
 
Liebe Foren-Mitglieder!

ich möchte erneut um Hilfe bitten, um einer Bekannten in Afrika zu helfen.
Sie hat ein Kind mit einem Deutschen. Das Kind hat noch keinen deutschen Pass. Der Vater lebt jetzt in Deutschland und weigert sich die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben. Er hat zwar (privat) einen Vaterschaftstest gemacht, der erwiesen hat, dass er der Vater ist, doch nun hat er sich einen Anwalt genommen und versucht die Mutter zu verunsichern.

Die Mutter erwägt jetzt, mit ihrem Kind als Touristin nach Deutschland zu reisen, um in Deutschland mithilfe eines Anwalts die Vaterschaftsanerkennung zu erklagen.

Dazu hätte ich ein paar Fragen:
- wie lange dauert so ein Prozess in der Regel?
- kann das Kind (das ja als Tourist in Dt. ist) nach gewonnenem Prozess in Deutschland den deutschen Pass beantragen?
- Kann die Mutter (ebenfalls als Touristin in Dt.) das FZF Visum in Deutschland beantragen - oder müssen sie und das Kind dafür zurück nach Afrika zur dt. Botschaft?

Ich freue mich auf ihre Antworten!
Vielen Dank im Voraus!

Regi


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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 18.11.2011 um 19:34:09
 
RegiRegi schrieb am 18.11.2011 um 19:28:49:
Die Mutter erwägt jetzt, mit ihrem Kind als Touristin nach Deutschland zu reisen, um in Deutschland mithilfe eines Anwalts die Vaterschaftsanerkennung zu erklagen.


das widerspricht sich doch schon: sie will überhaupt nicht "als Tourist" herkommen, sondern für eine Vaterschaftsanfechtungsklage und einen damit verbundenen Daueraufenthalt. Ein Visum wird unter diesen Umständen überhaupt nicht erteilt werden und damit ist die ganz Überlegung dann für die Tonne. Falsche Angaben über den Aufenthaltszweck zur Erlangung eines Visums stellen übrigens einen Ausweisungsgrund dar; die Verwendung eines solchen Visums wäre strafbar.

Der Rest steht schon in Deinem ersten Thread ( http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1320842153/0 )
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RegiRegi
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.11.2011 um 19:44:33
 
Vielen, vielen Dank für diesen wertvollen Hinweis!
Ich muss mal wieder sagen, tolles Forum hier! Kompliment an die Macher Smiley
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