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Unbefristet Aufentenhaltserlaubnis (Gelesen: 4.157 mal)
Themen Beschreibung: Hilfe bitte
Hanibal
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristet Aufentenhaltserlaubnis
17.11.2011 um 13:30:07
 
hallo zusammen Smiley,
ich bin verheiratet seit 3 Jahre mit einer deutschen und haben wir zusammen ein Kind,in dem Zeit habe deutsch gelernt und eine Ausbildung als Berufskraftfahrer gemacht ,aber leider bis jetzt ich keine Stelle gefunden,Momentan muss ich für  nächste Monat die Aufenthaltstitel Verlängern lassen.
ich weiß in der Regel darf die Aufenthaltstitel nur in 3 Jahre verlängern lassen dann hat man Recht auf unbefristet.
habe ich überhaupt eine Chance eine unbefristet zu kriegen....trotz Arbeitslosigkeit,die ich nicht dafür kann. unentschlossen
ich Danke im Voraus

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.11.2011 um 13:47:14
 
Das sieht nicht so gut aus.

Auch für die Niederlassungserlaubnis nach § 28 (2) AufenthG, die Du wohl meinst, muss gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden.

Wenn das (noch) nicht der Fall ist, dann wirst Du zunächst nur eine Verlängerung Deiner Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Du musst dann aber nicht wieder drei Jahre warten.

Sobald Du gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kannst und auch anzunehmen ist, dass das nicht nur für eine kurze Zeit der Fall ist (Überstehen der sechsmonatigen Probezeit gehört in der Regel dazu), kannst Du die Niederlassungserlaubnis beantragen und solltest sie dann (wenn die familiäre Gemeinschaft mit Deiner Frau weiter besteht) auch erhalten.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.11.2011 um 18:58:59
 
Nabend Schweizer,

wie würde denn die Sachlage aussehen, wenn der Themenstarter eine Arbeit gefunden hat, den LU gesichert hat aber kein Unbefristeten Arbeitsvertrag hat, sonder nur ein befristeten Arbeitsvertrag hat, Zb. für 6 Monate oder für 1 Jahr??

Weil fast alle Arbeitgeber geben nur ein befristeten Arbeitsvertrag und bis man eine unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt dauert es jahre??

Kann die ABH auch bei unbefristeten Arbeitsvertag die NE ablehnen??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.11.2011 um 20:25:09
 
Hallo,
bei einem befristeten Arbeitsverhältnis wird die ABH in der Regel keine NLE erteilen. Es muss nicht nur der LU sichergestellt sein, es muss auch eine positive Zukunftsprognose angestellt werden und die ist nun mal bei einem befristet Arbeitsverhältnis nicht gegeben, da bei dem Ende wieder auf öffentliche Mittel zurück gegriffen wird.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.11.2011 um 06:58:09
 
Welche Einkünfte hat die Familie? Wenn die Frau genug verdient reicht dies auch.

Bekommst du ALG 1?
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schweitzer
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Antwort #5 - 18.11.2011 um 07:56:24
 
Helfer schrieb am 17.11.2011 um 20:25:09:
bei einem befristeten Arbeitsverhältnis wird die ABH in der Regel keine NLE erteilen. Es muss nicht nur der LU sichergestellt sein, es muss auch eine positive Zukunftsprognose angestellt werden und die ist nun mal bei einem befristet Arbeitsverhältnis nicht gegeben, da bei dem Ende wieder auf öffentliche Mittel zurück gegriffen wird. 


Das würde ich so nicht unterschreiben. - Auch in den ABH hat es sich herumgesprochen, dass in manchen Branchen faktisch grundsätzlich nur noch mit befristeten Arbeitsverträgen gearbeitet wird.- Jemandem, der in einer solchen Branche arbeitet nun grundsätzlich allein deshalb eine NE zu verweigern, wäre nicht sachgerecht.

Auch hier gilt die Maxime: Es ist einzelfallbezogen zu entscheiden, alle spezifischen Gesichtspunkte sind gegeneinander abzuwägen. Wird das durch eine ABH nicht in hinreichender Weise getan, muss sie damit rechnen, dass ihre Ablehnung im Zweifel nicht "gerichtsfest" ist.

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Ete1974
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.11.2011 um 10:38:37
 
Wie sieht es denn aus, wenn der LU durch den Ehepartner gesichert ist. Schreibt denn der deutsche Staat vor, das der ausländische Partner arbeiten muss???Würde mich nicht wundern. Sind zur Zeit auch in der Warteschleife auf den eAT (unbefristet), aber da tut sich seit 3 Monaten nix, da die austellenden Behörden angeblich überlastet sind. Gibt immer nur ne Fiktionsbescheinigung. Wehe man zahlt ml ein Knöllchen nicht pünktlich, da ist keiner überlastet.

mfg Ete

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.11.2011 um 11:15:33
 
Ete1974 schrieb am 18.11.2011 um 10:38:37:
Schreibt denn der deutsche Staat vor, das der ausländische Partner arbeiten muss??? Würde mich nicht wundern

Was soll diese unqualifizierte Bemerkung denn hier?
Es gibt auch genug dt. Ehen bei denen nur ein Ehegatte
arbeitet. Also was soll das?

Und sowas:

Ete1974 schrieb am 18.11.2011 um 10:38:37:
Wehe man zahlt ml ein Knöllchen nicht pünktlich, da ist keiner überlastet.


Bitte auch sein lassen.  unentschlossen

Und wenn du eigene Fragen hast, dann eröffnen bitte
einen neuen thread - danke.



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Ete1974
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Antwort #8 - 18.11.2011 um 13:18:46
 
Ich schreibe hier lediglich über meine persönlichen Eindrücke und Erfahrungen die ich so sammeln durfte. Der eine sagt zu allem Ja und Amen und der andere halt nicht.
Trotz alledem ist dieses Forum sehr informativ und hilfreich.

Schönes WE
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mikel
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Antwort #9 - 18.11.2011 um 18:37:35
 
schweitzer schrieb am 18.11.2011 um 07:56:24:
Das würde ich so nicht unterschreiben. - Auch in den ABH hat es sich herumgesprochen, dass in manchen Branchen faktisch grundsätzlich nur noch mit befristeten Arbeitsverträgen gearbeitet wird.- Jemandem, der in einer solchen Branche arbeitet nun grundsätzlich allein deshalb eine NE zu verweigern, wäre nicht sachgerecht.Auch hier gilt die Maxime: Es ist einzelfallbezogen zu entscheiden, alle spezifischen Gesichtspunkte sind gegeneinander abzuwägen. Wird das durch eine ABH nicht in hinreichender Weise getan, muss sie damit rechnen, dass ihre Ablehnung im Zweifel nicht "gerichtsfest" ist.


Schweizer, sagen wir mal in diesem Fall wird die NE abgelehnt und der Themenstarter legt wiederspruch und Klage ein.
Nur weil er ein befristeten Arbeitsvertrag hat wurde die NE abgelehnt obwohl er diese Qualifikationen hat.

Was denkst du, wie würde das Gericht endscheiden und wie lange würde so ein Verfahren längstens dauern??
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Antwort #10 - 18.11.2011 um 20:33:58
 
Hallo,
ich gebe zu das war etwas zu kurz und zu allg. gedacht von mir.
Sicher muss man immer den ganzen Fall betrachten. Sicherlich steht Jemand der quasi langjährig durchgängig befristete Arbeitsverhältnisse inne hatte besser in der Argumentation da, als Jemand der ggf. längere Zeit arbeitslos war und jetzt mit dem ersten nur befr. Vertrag von 6 Monaten oder 1 Jahr kommt.
In den Branchen die nur befr. einstellen, liegt meisten eh der Niedriglohnsektor und da könnte es eh knapp mit dem Geld werden.
Leider kenne ich dazu keine Urteile, vielleicht kann mir da einer etwas zu sagen, obs sowas schon gibt um etwas als "Refferenz" zu haben.

Als Berufskraftfahrer keinen unbefr. Arbeitsvertrag zu bekommen, halte ich jedoch für ein schlechtes Argument.
Die stehen dutzendweise in der Zeitung und noch mehr im Netz.
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schweitzer
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Antwort #11 - 19.11.2011 um 09:47:25
 
Helfer schrieb am 18.11.2011 um 20:33:58:
In den Branchen die nur befr. einstellen, liegt meisten eh der Niedriglohnsektor 


M.E. durchaus nicht - siehe Assistenzärzte, sie wissenschaftliche Mitarbeiter, siehe über Projektverträge an Unternehmen gebundene Fachleute usw. usw.

mikel schrieb am 18.11.2011 um 18:37:35:
Was denkst du, wie würde das Gericht endscheiden und wie lange würde so ein Verfahren längstens dauern?? 


Auf beide Fragen kann man nicht seriös antworten - geht in den Bereich der Spekulation.


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