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Visum-Ablehnung und Remonstration (Gelesen: 32.658 mal)
franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 10.03.2012 um 10:59:30
 
Geht mit der Klage nicht automatisch die Zuständigkeit an das AA über? Dann könnte der Sachbearbeiter auch nicht mehr eigenständig neu entscheiden.

Die Option besteht, einfach nochmals zu den Punkten wo nichts vorliegt Stellung zu nehmen. Zu prüfen, ob es hier nicht höchstwahrscheinlich zu einer Verwechslung kam, (Punkt mit dem Familienzusammenhang) und bittest um positiven Bescheid innerhalb von wenigen Tagen, da sonst ein Klageverfahren die einzige Option darstellt recht zu bekommen.

Wobei ein Bescheid per Mail? Ist dies überhaupt ein rechtskräftiger Bescheid?
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Niedersax
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Antwort #31 - 12.03.2012 um 09:07:17
 
Ich habe eine Gegendarstellung verfasst und hingeschickt.
Es kam nur ein kurzer Kommentar zurück mit Verweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung mit der Klageoption und dass weitere Stellungnahmen meinerseits nicht berücksichtigt werden können.
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erne
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Antwort #32 - 12.03.2012 um 19:16:46
 
dann musst du klagen ....
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Antwort #33 - 12.03.2012 um 19:44:06
 
Niedersax schrieb am 12.03.2012 um 09:07:17:
Es kam nur ein kurzer Kommentar zurück mit Verweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung mit der Klageoption und dass weitere Stellungnahmen meinerseits nicht berücksichtigt werden können.


kam eine neue Rechtsbehelfsbelehrung oder wurde auf die alte verwiesen? Und war das neuer Bescheid?

Das klingt bei Dir derzeit so, als ob man bei der Botschaft die Remonstration gar nicht inhaltlich geprüft hat - und in einem solchen Fall wäre der Bürgerserivce des AA evtl. der richtige Ansprechpartner.
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Antwort #34 - 12.03.2012 um 23:16:44
 
Wie wär's denn mit einem ganz neuen Visaantrag?
Kostet zwar nochmal 60€ Gebühr. Das ist aber günstiger als ein (verlorener) Prozess, vielleicht auch erfolgsersprechender als eine Klage. Vor allem geht es deutlich schneller. Ist außerdem "diplomatischer" als eine Beschwerde beim AA. Die Stellungnahme zur Abehnung kann auch dem neuen Antrag beigefügt werden.
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Antwort #35 - 12.03.2012 um 23:31:01
 
birk schrieb am 12.03.2012 um 23:16:44:
Vor allem geht es deutlich schneller. Ist außerdem "diplomatischer" als eine Beschwerde beim AA. Die Stellungnahme zur Abehnung kann auch dem neuen Antrag beigefügt werden.

Es wird IMHO deutlich länger dauern. Warum sollte die AV nun den neuen Antrag plötzlich genehmigen, wenn sie in im Verfahren schon zweimal abgelehnt hat. Damit müsste der Threadsteller wieder bei Null anfangen und ist womöglich in 6 Monaten an der gleichen Stelle wie jetzt.

Diplomatische Rücksicht würde ich nicht mehr nehmen, da ein Schreiben an den Bürgerservice IMHO die letzte vorgerichtlichen Maßnahme ist. Sonst muss man halt den Rechtsweg gehen, wenn man das Visa will.

Auch bei einem Schreiben an den Bürgerservice muss die Klage vor dem Verwaltungsgericht rechtzeitig eingereicht werden, da es im Rechtsweg nicht mehr vorgesehen ist.
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Antwort #36 - 13.03.2012 um 07:31:27
 
grisu1000 schrieb am 12.03.2012 um 23:31:01:
Warum sollte die AV nun den neuen Antrag plötzlich genehmigen, wenn sie in im Verfahren schon zweimal abgelehnt hat. 

Tatsächlich ist ein neuer Antrag nur dann sinnvoll, wenn die antragsbegründenen Unterlagen geeignet sind, die vorherigen Ablehnungsgründe "aus der Welt zu schaffen".

Gibt es solche neuen Fakten/Unterlagen, dann ist ein neuer Antrag der schnellste Weg zu einem Visum.
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Niedersax
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Antwort #37 - 13.03.2012 um 09:04:13
 
@ muleta:
Das war nur eine kurze Email, in der auf die Rechtsbehelfsbelehrung des Remo-Bescheides verwiesen wurde:
"Sehr geehrter Herr XXX,

der Remonstrationsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn die Antragstellerin mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sie dagegen klagen . Weitere Stellungnahmen Ihrerseits können leider nicht berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüssen
Ihre Visastelle"

Ich vermute allerdings schon, dass die Remonstration inhaltlich geprüft wurde, denn auf manche Angaben, die im ursprünglichen Antrag nicht enthalten waren, wurde schon eingegangen. (Wobei ich aber igendwie vermute, dass dies erst nach meiner Nachfrage "mal eben schnell" gemacht wurde und der Bescheid erstellt wurde.) Die im Bescheid enthaltenen "Irrtümer" sind schon sehr merkwürdig.

Ich stimme zu, ein neuer Antrag macht aktuell keinen Sinn, denn die Voraussetzungen haben sich nicht geändert.

Eine Klage erscheint mir nach den hier im Board gefundenen Infos auch nicht sonderlich sinnvoll, denn bis es da zur Verhandlung kommt, werden wir längst verheiratet sein.
Ich überlege mir allerdings, den Sachverhalt doch einmal dem Bürgerservice des AA zu schildern, denn irgendwie scheint es mir sinnvoll, dass man dort Bescheid weiss.
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Antwort #38 - 14.03.2012 um 03:06:15
 
Niedersax schrieb am 13.03.2012 um 09:04:13:
Eine Klage erscheint mir nach den hier im Board gefundenen Infos auch nicht sonderlich sinnvoll, denn bis es da zur Verhandlung kommt, werden wir längst verheiratet sein.

Vorsicht, das ist ggf. IMHO ein Fallstrick. Wenn sie später mal eine FZF Visa braucht, steht im Raume ein rechtskräftig abgelehnter Visaantrag. Das wird in 98% zu keinen Problemen führen, da auf ein FZF-Visa ein Rechtsanspruch besteht, aber es kann. 

Alle falschen Behauptungen wurden nämlich dann letztendlich nicht widersprochen und könnten gegen sie verwendet werden.
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Antwort #39 - 14.03.2012 um 07:49:18
 
grisu1000 schrieb am 14.03.2012 um 03:06:15:
Wenn sie später mal eine FZF Visa braucht, steht im Raume ein rechtskräftig abgelehnter Visaantrag. Das wird in 98% zu keinen Problemen führen, da auf ein FZF-Visa ein Rechtsanspruch besteht, aber es kann.  Alle falschen Behauptungen wurden nämlich dann letztendlich nicht widersprochen und könnten gegen sie verwendet werden.


das wird hier seit Neuestem immer wieder mal behauptet. Aber es ist doch totaler Quatsch. Und die damit angeratene Klage erst recht.

Weder steht die Bestandkraft einer Schengenvisum-Ablehnung dem Antrag auf FZF in irgend einer Weise entgegen, noch gelten irgendwelche "Behauptungen" der Botschaft durch fehlenden Widerspruch/Klage als "zugestanden" und damit wahr. Das ist was es ist: ein Märchen. Und was ein VG dann gegen eine (meist ergebnisrichtige) Ablehnung überhaupt ausrichten soll, wird sich mir auch nicht erschließen.
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