Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausreise mit NE-DEG (Gelesen: 865 mal)
Themen Beschreibung: welche Vorgehensweise?
Walter2
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise mit NE-DEG
14.11.2011 um 17:59:41
 
Hallo,

wenn man eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt und möchte für ein Jahr in ein Drittland ausreisen und dann zurückkehren, wie soll man vorgehen damit die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht erlischt? Wohnung abmelden? Was ist dann mit Meldepflicht?
Zum Seitenanfang
  
272473472  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise mit NE-DEG
Antwort #1 - 14.11.2011 um 19:08:59
 
Wende Dich an Deine ABH und erläutere Deine Gründe, dann erhälst Du (sofern die Begründung nachvollziehbar ist) ein Schreiben, daß Dein AT nicht erlischt.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema