Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt (Gelesen: 10.397 mal)
karlotta
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
23.10.2011 um 17:02:18
 
Hallo,
da ich auch nach längerer Forendurchforstung keine eindeutige Antwort auf meine Frage finden konnte, versuche ich mich einmal an einem eigenen Thema.
Mein Freund (Inder) hat am Freitag versucht seinen Antrag auf ein Studentenvisum bei der Botschaft in Delhi einzureichen.
Die Unterlagen waren alle vollständig (inkl. Sprachkursanmeldung, Sperrkonto, Mietvertrag etc.)
Geplannt war ,einen Sprachkurs zu besuchen um dann mit einem Lehramtsstudium zu beginnen. Die Mitarbeiterin hat den Antrag geradeheraus abgelehnt mit der Begründung, ihr würde die langfristige Finanzierung nicht ersichtlich werden, da die achttausend Euro ja nach einem Jahr verbraucht seien. Und solange dies nicht nachweisbar wäre, könnte sie den Antrag gar nicht nach Berlin (zur ABH) weiterleiten. Sie hat dann noch hinzugefügt, dass es immer wieder Leute (Inder?) gebe, die untertauchen, sobald das Geld alle sei und sie solche Anträge daher nie gestatten könnte, egal ob kurz- mittel- oder langfristige Aufenthalte geplant seien.
Gut, ich kann ihre Position nachvollziehen, allerdings stellt sich für uns die Frage, welche Nachweise wir denn noch erbringen könnten. Eine Verpflichtungserklärung kann ich nicht abgeben (nur Referendariatsgehalt) und von meinen Eltern möchte ich so eine Verpfichtung nicht verlangen. Selbst wenn wir der Dame die Summe des Sperrbetrages für ein komplettes Studium (7905 Euro mal 6 Jahre - ganz hypothetisch möglich) vorzeigten, gebe es doch gar keine Möglichkeit von der ABH einen Sperrvermerk für solch eine Summe und einen so langen Zeitraum zu bekommen (und ohne wäre das Prozedere doch hinfällig, da keine Garantie). Oder irre ich mich hierbei?
Nach dieser Begründung wäre ja dann auch ein Antrag auf einen Schengenvisum ohne Aussicht.
Wir wollen heiraten (und er möchte ab Oktober studieren, es geht hierbei nicht um einen "gefakten" Visaantrag). Aber es ist mir sehr wichtig, dass er Berlin erst einmal kennenlernen kann, bevor er in Indien alle Zelte abbricht.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit, außer Hochzeit dort und dann FZF?

Danke,
Karlotta
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #1 - 23.10.2011 um 17:27:41
 
Das Sperrkonto ist so in Ordnung, weil die Verlängerung der AE immer davon abhängig gemacht wird, dass es im Laufe des Jahres auch wieder aufgefüllt wird.

Er sollte also gegen die (schriftliche) Ablehnung remonstrieren.

Du könntest Dich, wenn Du den Namen oder das Aktenzeichen nennen kannst, auch beim "Bürgerservice" des Auswärtigen Amtes beschweren bzw. darum bitten, dass sie von Berlin aus einen Blick drauf werfen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #2 - 23.10.2011 um 18:00:09
 
karlotta schrieb am 23.10.2011 um 17:02:18:
Die Mitarbeiterin hat den Antrag geradeheraus abgelehnt mit der Begründung, ihr würde die langfristige Finanzierung nicht ersichtlich werden, da die achttausend Euro ja nach einem Jahr verbraucht seien. Und solange dies nicht nachweisbar wäre, könnte sie den Antrag gar nicht nach Berlin (zur ABH) weiterleiten. 


War die Ablehnung mündlich oder schriftlich? Oder hat man den Antrag am Schalter einfach nicht angenommen? Dein Freund hat das Recht auf Prüfung seines eingereichten Antrages, eine pauschale Ablehnung (da Inder mit Studienantrag) am Schalter ist deshalb IMHO rechtswidrig.  Er soll, in Englisch, an den Bürgerservice des Auswärtigen schreiben, dass sein Antrag am Schalter nicht angenommen wird.

Er kann sich auch erstmal in Briefform beim Leiter des Konsulates beschweren.

karlotta schrieb am 23.10.2011 um 17:02:18:
ie Unterlagen waren alle vollständig (inkl. Sprachkursanmeldung, Sperrkonto, Mietvertrag etc.)
Geplannt war ,einen Sprachkurs zu besuchen um dann mit einem Lehramtsstudium zu beginnen.


Ein deutsches Lehramtstudium muss IMHO gut begründet werden, auch weil er erstmal noch weiter deutsch lernen muss und weil diese Ausbildung nur speziell auf Deutschland zugeschnitten ist.  Ich denke hat dazu sicher ein Begleitschreiben gemacht, in dem er seine Motivation genau für dieses Studium darlegt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
karlotta
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #3 - 24.10.2011 um 15:56:11
 
Er hatte einen Interviewtermin und dabei wurde die Annahme der Unterlagen abgelehnt, aufgrund der mangelnden langfristigen Finanzierung. Darüber hinaus wurde die Entscheidung Lehramtsstudium angezweifelt (kann aber IMHO sehr stichhaltig  widerlegt werden) und dass noch keine Immatrikulation unter (Sprach)vorbehalt der Universität vorliegt. So etwas würde die Uni, laut eigener Aussage, aber auch gar nich ausgestellen.

Nun sind wir am überlegen was am sinnvollsten ist:
1) remonstriern/ sich beschweren: würde dann der Antrag bei der nächsten Runde nicht aus Groll (es besteht ja kein Rechtsanspruch) erneut abgelehnt werden?
2) Sprachkursvisum, da es beschränkt und deshalb die langfristige Finanzierung nicht auschhlaggebend ist
3) Besuchsvisum für möglichst 90 Tage, dann super intensiv Deutsch lernen, zurück nach Indien, heiraten, FZF beantragen und mit diesem Antrag auf schnelle Bearbeitung, dessen Name ich vergessen habe, hoffen, dass er Oktober 2012 mit dem Studium beginnen kann - ist so ein langes Besuchsviusm überhaupt realistisch?

Unabhängig davon, dass er gerne schnell hier wäre, rennt uns die Zeit davon die nötige C1 zu erlernen, die im Selbsstudium einfach unmöglich zu erreichen scheint.
Und selbst wenn wir Januar heiraten würden wäre er dann so spät hier, dass die Bewerbungsfristen für die Universität abgelaufen sind und er dann erstmal ein Jahr zuhause sitzt (und dann sogar mit Anspruch auf Sozialhilfe -  das kann ja auch nicht im Sinne der ABH sein, oder?)

Bin langsam richtig durcheinander.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #4 - 24.10.2011 um 16:39:43
 
karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
Bin langsam richtig durcheinander.


Schlechte Vorbereitung verursacht so was oft.
Also § 16 AufenthaltG lesen
Verwaltungsvorschriften dazu lesen (ist der blaue Link unter §16)
Richtiges Visum beantragen nach guter Vorbereitung
Sollte dann noch mal der Quatsch mit der langfristigen Finanzierung kommen (Schriftlich!!!)
sofort Einschaltung Bürgerservice AA

karlotta schrieb am 23.10.2011 um 17:02:18:
Sie hat dann noch hinzugefügt, dass es immer wieder Leute (Inder?) gebe, die untertauchen, sobald das Geld alle sei 


Polemische Verallgemeinerung, Ortskraft oder Deutsche? Unterstellung einer Straftat würde eine DAB rechtfertigen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.391

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #5 - 24.10.2011 um 18:25:12
 
karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
1) remonstriern/ sich beschweren: würde dann der Antrag bei der nächsten Runde nicht aus Groll (es besteht ja kein Rechtsanspruch) erneut abgelehnt werden?

Falls der Antrag angenommen und schriftlich abgelehnt wurde - remonstrieren.

Groll ist kein Entscheidungskriterium.

Vor allem werden Remonstrationen normalerweise vom Leiter Visastelle selbst bearbeitet - da wird schon mal die eine oder andere Entscheidung geändert, ohne daß es einer Klage bedarf.


Falls der Antrag mündlich "abgelehnt" wurde, ist der Weg über den Bürgerservice der sinnvollste.
Das kann auch durch Dich getan werden, schlimmstenfalls kannst Du Dich ja formlos von Deinem Freund bevollmächtigen lassen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #6 - 24.10.2011 um 19:44:07
 
karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
Darüber hinaus wurde die Entscheidung Lehramtsstudium angezweifelt (kann aber IMHO sehr stichhaltigwiderlegt werden)

Warum widerlegt er die Zweifel nicht gleich mit einem Begleitschreiben zum Antrag worin er seine Gründe darlegt. Man muss hier nicht auf Nachfragen oder eine Ablehnung warten. Je stichhaltiger er die Motivation zum Studium begründet, desto unwahrscheinlicher wird eine Ablehnung.

karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
1) remonstriern/ sich beschweren: würde dann der Antrag bei der nächsten Runde nicht aus Groll (es besteht ja kein Rechtsanspruch) erneut abgelehnt werden?


Remonstrieren kann er nur bei abgelehnten Antrag, nicht bei Nichtannahme. Beschweren kann er sich sowohl beim Auswärtigen Amt oder dem Konsulat selber.

karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
2) Sprachkursvisum, da es beschränkt und deshalb die langfristige Finanzierung nicht auschhlaggebend ist


Nach dem Sprachkurs muss er wieder ausreisen. Eine Verlängerung z.B aufgrund eines Studiums ist nicht möglich. Sonst hätte gleich das richtige Visa zum Sprachkurs mit anschließenden Studium beantragen müssen.

karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
3) Besuchsvisum für möglichst 90 Tage, dann super intensiv Deutsch lernen, zurück nach Indien, heiraten, FZF beantragen und mit diesem Antrag auf schnelle Bearbeitung, dessen Name ich vergessen habe, hoffen, dass er Oktober 2012 mit dem Studium beginnen kann - ist so ein langes Besuchsviusm überhaupt realistisch?

Hier ist die "Rückkehrwilligkeit" der entscheidende Faktor. Und bei 90 Tagen wird er dem Konsulat erklären müssen, wieso er solange Urlaub vom Arbeitgeber bekommt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
karlotta
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #7 - 24.10.2011 um 20:54:24
 
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare,
@ sigi-n, dankeschön für den Hinweis, wir hatten uns zwar sehr gut vorbereitet gefühlt und ich habe die besagt Verwaltungsvorschrift tatsächlich auch schon gelesen, aber scheinbar nicht aufmerksam genug.

Natürlich war ein Motivationsschreiben dabei, auch mit umfangreichen Erläuterungen. Aber es ging ihr ja gar nicht um den eigentlichen Studienwunsch.

Wir werden es über das Bürgerservice des AA versuchen in der Hoffnung, dass es sie dazu bewegt den Antrag einmal tatsächlich zu betrachten. Sollte dann eine Absage kommen, dann wird sie wenigstens ordentlich begründet.
Und vielleicht klappts ja auch. Laut lachend

Ich halte euch auf dem laufenden und vielen lieben Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
karlotta
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #8 - 28.10.2011 um 13:14:57
 
Hallo,

habe gerade mit einer Sachbearbeiterin des Auswertigen Amts telefoniert. Sie hatte heute morgen die Stellungnahme aus Delhi auf dem Schreibtisch.
Neben der unersichtlichen Finanzierung ("dann werden sie das wohl übersehen haben/ bzw. sollten sie beim nächsten Mal nochmal mehr als 8.000 verlangen dann soll er ihnen sagen das würde reichen) hat Delhi bemängelt, dass die Sprachkursanmeldung nicht ausreiche als Immatrikulationsnachweis.

Dies bestätigte die Mitarbeiterin des AA und schlug vor, er solle sich unter Vorbehalt immatrikulieren lassen.
Viele Telefonaten später kann ich mit 100% Sicherheit sagen, dass sowohl FU als auch HU solche Immatrikulationen nicht ausschreiben und uni-assist bestätigte mir, das Bewerbungen ohne austreichende Sprachkenntnisse nicht and die Unis weitergeleitet würden. Und nun beißt sich die Katze in den Schwanz.

Ich werde Montag zur ABH gehen und hoffen, dass sie einen Rat wissen.
Hättet ihr noch eine Idee?
So wie ich § 16.1.1.1. vetsanden habe, sollte eine Sprachkursanemldung ausreichen.

( § 16.1.1 „Ausländer gelten als Studierende, wenn sie für ein Studium an einer der in Nummer 16.0.3 genannten Einrichtungen zugelassen sind. Der Nachweis der Zulassung wird durch die Vorlage des Zulassungsbescheides (im Original) der Bildungseinrichtung geführt. Er kann ersetzt werden durch:
§ 16.1.1.1.1 – eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung zum Erlernen der deutschen Sprache“. )

Darf die Botschaft sagen: Sollte reichen, reicht uns aber nicht?

Ach Mensch...jetzt haben wir uns neu und besser informiert, aber einfacher wird dadurch gar nichts.

Lieben dank,
Karlotta
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #9 - 28.10.2011 um 13:50:11
 
karlotta schrieb am 28.10.2011 um 13:14:57:
So wie ich § 16.1.1.1. vetsanden habe, sollte eine Sprachkursanemldung ausreichen.


Das dürftest du falsch verstanden haben, gemeint sind solche Institutionen wie Studienkollegs
Ein Feld, Wald und Wiesen Sprachkurs macht noch keinen Studierenden aus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #10 - 28.10.2011 um 14:14:37
 
karlotta schrieb am 28.10.2011 um 13:14:57:
Viele Telefonaten später kann ich mit 100% Sicherheit sagen, dass sowohl FU als auch HU solche Immatrikulationen nicht ausschreiben und uni-assist bestätigte mir, das Bewerbungen ohne austreichende Sprachkenntnisse nicht and die Unis weitergeleitet würden. Und nun beißt sich die Katze in den Schwanz.


Hast du 16.1.1.1 mal weiter gelesen?

Zitat:
.....des Zulassungsbescheides (im Original) der Bildungseinrichtung geführt. Er kann ersetzt werden durch
16.1.1.1.1 – eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung zum Erlernen der deutschen Sprache,
16.1.1.1.2 – eine Bescheinigung einer Hochschule oder eines Studienkollegs, aus der sich ergibt, dass für die Entscheidung über den Zulassungsantrag die persönliche Anwesenheit des Ausländers am Hochschulort erforderlich ist oder
16.1.1.1.3 – eine Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerber-Bestätigung).


Du telefonierst sehr viel. Informationen am Telefon sind schnell gegeben müssen aber nicht korrekt sein und sind später bei der Visabeantragung nichts wert, also nicht rechtsverbindlich. Zudem weist du nicht ob der dir gegenüber wirklich der Fachmann ist, oder der AzuBi. Ein Behörde wird aber sehr darauf achten, das schriftliche Informationen die rausgehen immer korrekt sind. Also mach die Dinge schriftlich, insbesondere gegenüber dem AA.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
karlotta
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #11 - 28.10.2011 um 14:33:58
 
Die Aussage, dass Immatrikulationen unter Vorbehalt nicht durchgeführt werden (zumindest in Berlin) habe ich aus verlässlicher Quelle und wurden mir davon unabhängig noch zweimal bestätigt.
ich hatte die Anstriche unter 16.1.1.1.1. als "oder" verstanden (entweder Studienplatzvormerkung oder notwendige Anwesenheit oder Bewerbung). Damit liege ich doch richtig, nicht wahr?

Nun, die Studienplatzvormerkung besitzt er in Form einer verbindlichen Anmeldung an einer staatlich annerkanten Sprachschule ("eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung zum Erlernen der deutschen Sprache"). Der Aufenthaltszweck "Studium" umfasst auch Sprachkurse (16.0.5.).
Es geht mir auch nicht um Haarspaltereien und wenn die geforderten Dokumente zu besorgen wären, brächten wir sie auch.  Nur scheint zumindest diese spezifische Anforderung (Sprachkurs+Vorabimmatrikulation) nicht erfüllbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #12 - 28.10.2011 um 14:49:32
 
karlotta schrieb am 28.10.2011 um 14:33:58:
Nur scheint zumindest diese spezifische Anforderung (Sprachkurs+Vorabimmatrikulation) nicht erfüllbar.

Es sind oder Bedingungen, dann versucht, dass ihr eine andere Bedingung erfüllt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeno
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 200

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #13 - 29.10.2011 um 16:58:12
 
@Karlotta
Kann dein Freund irgendwelche Sprachkenntnisse nachweisen? z.B. B1?

Soweit ich es weiß ist es so, dass sobald jemand zum Studium an einer Hochschule zugelassen ist, er ein Zulassungsbescheid erhält und in den meisten Fällen einen Platz zum Deutschkurs um dann die DSH Prüfung an der entsprechenden Hochschule abzulegen.

Sorry, muss jetzt mal blöd fragen: Hat dein Freund sich an einer Hochschule hier in Deutschland beworben und wurde auch angenommen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
karlotta
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Antwort #14 - 30.10.2011 um 22:31:07
 
@ Zeno
Leider ist es in Berlin nicht möglich, sich zu bewerben ohne ALLE voraussetzungen zu erfüllen. D.H. uni-assist leitet Bewerbungen nur dann an die Hochschulen weiter, wenn eine Sprachkompetenz von mindestens C1 bereits erlangt wurde.
Diese hat er noch nicht. Geringe Grundkenntnisse besitzt er bereits (A1) diese reichen jedoch nicht aus. Und aus diesem Grund ist eine Vorabimmatrikulation schlichtweg unmöglich.
Nach längerer weiterer Forumssuche bin ich darauf gestoßen, dass es wohl doch der falsche Visumstyp war und er es stattdessen mit einem Studienbewerbervisum versuchen muss (?!).

So wie ich das bisher sehe, läuft es folgendermaßen:
Studentenvisum: nur mit Vorabimmatrikulation und universitätinternem Sprachkurs
Studienbewerbervisum: auch ohne Vorabimmatrikulation, mit fester Sprachkursanmeldung.
Wie die Botschaft in Delhi das sieht, ist allerding eine andere Frage unentschlossen

Morgen früh bin ich bei der ABH, ich hoffe dort noch ein bisschen Hilfestellung bekommen zu können.

Erst einmal vielen Dank für all die Anregungen und Kommentare
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema