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Kroatien - EU (Gelesen: 817 mal)
Themen Beschreibung: doppelte Staatsbürgerschaft
Zeljko
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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28.09.2011 um 20:58:02
 
Hallo erstmal.
Bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und finde es toll, hab auch viel neues erfahren, doch eine Frage hätte ich. Hab leider in den vorhandenen Themen nichts gefunden was was mir diese beantwortet.

Ich habe seit fast 10 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft, hab dafür, wie es sich gehört, die kroatische aufgegeben.
Da jetzt aber Kroatien aller Vorraussicht 2013 in die EU kommt spiele ich mit dem Gedanken die kroatische Staatsangehörigkeit wieder zurück zu beantrahen.
Zur deutschen dazu, also die doppelte Staatsbürgerschaft.

Das müßte, so wie ich das sehe, kein Problem sein.

Jetzt meine Frage.
Ist es legal wenn ich diese schon beantrage bevor Kroatien in der EU ist, damit ich sie dann bis Juli 2013 durch habe oder sollte ich bis Juli 2013 warten und sie erst dann beantragen ?
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.09.2011 um 20:59:41
 
Warte ab bis Kroatien in der EU ist., bis daihn ist noch viel Zeit.

Legal ist es jetzt schon, verlierst aber die D Sta. wenn du die kroatische bekommst bevor sie in der EU sind.
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.09.2011 um 21:02:45
 
§25(1) StAG lautet

Zitat:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, ...


Maßgebend ist also der Erwerb.
Dennoch wäre es am besten zu warten, bis Kroatien EU-Mitglied wird. Nur so kann man wirklich sicher sein, dass der Artikel nicht anders interpretiert wird und dass die kroatische Staatsangehörigkeit nicht vor dem EU-Beitritt erworben wird.

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Zeljko
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.09.2011 um 21:07:38
 
Danke für die schnellen Antworten.

Es scheint also besser zu sein zu warten.
Merci.
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