Eduard schrieb am 28.09.2011 um 08:55:32:Wir haben das umgekehrte Problem. Unser Kind hätte ebenso Anspruch auf einen kenianischen Pass, aber wir wollen ihn gar nicht (wozu auch). Die Frage ist nun, ob wir mit irgendwelchen Problemen rechnen müssen, wenn sie bei der nächsten Reise nach Kenia mit einem deutschen Pass einreist, obwohl sie nach dem Wortlaut der neuen Verfassung eigentlich (als einzige in der Familie) kenianische Bürgerin ist.
Wie das in Kenya ist, weiß ich nicht, aber in mindestens drei anderen Ländern, wo ich mich auskenne, würde es bei der Einreise zu einer Geldstrafe führen, wenn ein Staatsbürger mit einem ausländischen Reisedokument einreisen würde.
Bei der Ausreise kann es schlimmer werden, weil die Ausreise ohne kenianischen Pass verweigert werden kann.
Bei der Ausreise sollte man beide Pässe dabei haben, um nachweisen zu können, dass man in EU einreisen darf.
Da es nicht bei allen Grenzbeamten angekommen ist, dass es auch Menschen gibt, die ganz legal zwei Pässe (Staatsangehörigkeiten) haben, sollte man auch entsprechende Gesetzestexte dabei haben bzw. ein Plan B, wenn die Grenzbeamten auf die Idee kommen, dass zwei Pässe illegal sind und das Ganze zeitaufwendig prüfen wollen.