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Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern (Gelesen: 3.687 mal)
Bergspeedy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.09.2011 um 21:20:23
 
Hallo,
meine Frage währe folgende:
Unsere Tochter ist Deutsche Staatsbürgerin wenn sie jetzt noch die Kenyanische bekommt muss sie mit 18 eine Staatsbürgerschaft ablegen oder kann sie lebenslang mit 2 Staatsbürgerschaften haben?
Vielen dank für die Hilfe
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.09.2011 um 21:25:38
 
Zwischenfragen:

Ich nehme an sie ist durch Geburt Deutsche?!

Auf welche Art und Weise soll sie denn nun die kenyanische
erhalten?
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Bergspeedy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.09.2011 um 21:28:15
 
Ja ist durch Geburt Deutsche.
Ist in Kenya einfach gehst mit der Geburtsurkunde aufs Standesamt und beantragst einen Kenyanischen Reisepass
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.09.2011 um 21:32:06
 
Weil die Mutter Kenyanerin ist?
(mehr Infos wären schon nett)
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Bergspeedy
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 27.09.2011 um 21:50:27
 
Ja genau, sorry hatte ich vergessen zu schreiben
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Eduard
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Antwort #5 - 27.09.2011 um 22:21:22
 
Zitat:
Weil die Mutter Kenyanerin ist?
(mehr Infos wären schon nett)


Wann genau ist das Kind denn geboren? Davon hängt alles ab...

Bis letztes Jahr hat eine kenianische Mutter nicht die kenianische Staatsangehörigkeit weiter vererbt, dass hat sich aber geändert...

P.S.: Und es heisst "kenianisch", nicht "kenyanisch". Man sagt ja auch nicht "americanisch" oder "canadisch".
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reinhard
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Antwort #6 - 27.09.2011 um 22:23:07
 
Wenn sie seit der Geburt Doppelstaatlerin ist, weil Vater und Mutter ihr verschiedene Staatsangehörigkeiten vererbt haben, darf sie beide behalten.

Wenn die Eltern Ausländer sind und sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat, weil Vater oder Mutter eine Niederlassungserlaubnis hatten und lange hier waren, dann muss sie sich mit 18 Jahren entscheiden.

Wenn Du einfach mal fünf bis zehn Sätze dazu schreibst, wie die Situation bei ihr ist, könntest Du eine Antwort erhalten.
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Bergspeedy
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 27.09.2011 um 22:40:23
 
Ok noch mal von vorne
Ich bin Deutscher und meine Frau ist aus Kenya
Unsere Tochter wurde 2009 Geboren und hat  einen Deutschen Pass und einen Kenianischen Reisepass ist kein problem! Möchte jetzt gerne wissen ob die kleine wenn se 18 ist einen Pass  zurückgeben muss?
Danke für die hilfe
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 27.09.2011 um 23:16:33
 
Nein das muss sie nicht!

Änderung:
Korrektur:
den deutschen sicher nicht. Was den ken. anbetrifft, mögen
die Experts dazu sich noch outen.
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« Zuletzt geändert: 27.09.2011 um 23:31:54 von N/V »  
 
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #9 - 28.09.2011 um 08:55:32
 
Zitat:
Nein das muss sie nicht!

Änderung:
Korrektur:
den deutschen sicher nicht. Was den ken. anbetrifft, mögen
die Experts dazu sich noch outen.


Früher mal war es so, dass die kenianischen Gesetze jede Form der doppelten Staatsangehörigkeit ausgeschlossen haben. Das wurde aber mittlerweile geändert, durch die neue Verfassung von 2010 und durch ein neues Gesetz, das im August in Kraft trat:

http://www.kenyaembassy.com/pdfs/The%20Constitution%20of%20Kenya.pdf

(siehe z. B. Artikel 16)

http://cickenya.org/sites/default/files/bills/The%20Kenya%20Citizenship%20and%20...

Leider sind die Webseiten der diversen kenianischen Botschaften noch nicht up-to-date und geben immer noch die alte Rechtslage wieder...

Durch die Verfassungsänderung ist es auch überhaupt erst möglich, dass die Tochter des TS einen kenianischen Pass erhält. Nach der alten Verfassung wurde die Staatsangehörigkeit nicht über die Mutter vererbt.

Zitat:
14. (1) A person is a citizen by birth if on the day of the person’s birth, whether or not the person is born in Kenya, either the mother or father of the person is a citizen.
(2) Clause (1) applies equally to a person born before the effective date, whether or not the person was born in Kenya, if either the mother or father of the person is or was a citizen.


P.S.:
Wir haben das umgekehrte Problem. Unser Kind hätte ebenso Anspruch auf einen kenianischen Pass, aber wir wollen ihn gar nicht (wozu auch). Die Frage ist nun, ob wir mit irgendwelchen Problemen rechnen müssen, wenn sie bei der nächsten Reise nach Kenia mit einem deutschen Pass einreist, obwohl sie nach dem Wortlaut der neuen Verfassung eigentlich (als einzige in der Familie) kenianische Bürgerin ist.
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« Zuletzt geändert: 28.09.2011 um 09:10:36 von Eduard »  
 
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davith
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Hmmm...


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #10 - 28.09.2011 um 10:49:09
 
Eduard schrieb am 28.09.2011 um 08:55:32:
Wir haben das umgekehrte Problem. Unser Kind hätte ebenso Anspruch auf einen kenianischen Pass, aber wir wollen ihn gar nicht (wozu auch). Die Frage ist nun, ob wir mit irgendwelchen Problemen rechnen müssen, wenn sie bei der nächsten Reise nach Kenia mit einem deutschen Pass einreist, obwohl sie nach dem Wortlaut der neuen Verfassung eigentlich (als einzige in der Familie) kenianische Bürgerin ist.

Wie das in Kenya ist, weiß ich nicht, aber in mindestens drei anderen Ländern, wo ich mich auskenne, würde es bei der Einreise zu einer Geldstrafe führen, wenn ein Staatsbürger mit einem ausländischen Reisedokument einreisen würde.
Bei der Ausreise kann es schlimmer werden, weil die Ausreise ohne kenianischen Pass verweigert werden kann.

Bei der Ausreise sollte man beide Pässe dabei haben, um nachweisen zu können, dass man in EU einreisen darf.

Da es nicht bei allen Grenzbeamten angekommen ist, dass es auch Menschen gibt, die ganz legal zwei Pässe (Staatsangehörigkeiten) haben, sollte man auch entsprechende Gesetzestexte dabei haben bzw. ein Plan B, wenn die Grenzbeamten auf die Idee kommen, dass zwei Pässe illegal sind und das Ganze zeitaufwendig prüfen wollen. hä?
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Bergspeedy
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Antwort #11 - 28.09.2011 um 17:12:21
 
@ Eduard
warum eine Doppelte Staatsbürgerschaft, ganz einfach:
- Keine Visum-gebühren ( in ein paar Jahren jedenfalls)
- egal was Sie später mal in Kenya anschauen möchte viel       günstigere Eintrittspreise
- Wenn Sie einmal längere zeit bei Oma bleiben möchte ( in ein paar Jahren natürlich erst) gibt es keine Probleme
- Sie kann später jederzeit ohne Probleme auch in Kenya arbeiten
u.s.w
Außerdem ist Kenya ein teil von Ihr, warum dann nicht auch bei der Staatsbürgerschaft

Danke für die Infos haben mir sehr geholfen
Lg
Bergspeedy
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