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in DE geborenes Kind (Gelesen: 1.146 mal)
maedelaushh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.09.2011 um 13:44:18
 
hallo,

wenn die ausländische frau mit begrentztem AE ein kind von einem deutschen mann in DE zur welt bringt, kriegt das kind sofort die deutsche staatsangehörigkeit? was passiert mit der mutter wenn AE abläuft? soll sie zurückkehren oder sie darf mit dem kind weiter in DE bleiben?

danke!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 23.09.2011 um 13:49:32
 
Gesetzlich ist es so:

Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es "kriegt" nichts.

Die Vaterschaft muss nur klar sein: Durch Anerkennung, durch Heirat oder durch Nachweis (wie z.B. Gentest).
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 23.09.2011 um 13:51:27
 
Wenn der Vater zweifelsfrei feststeht und Deutscher ist, dann erwirbt das Kind mit seiner Geburt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit und "hat" sie dann also.

Die Mutter, da sorgeberechtigt, könnte dann eine AE gemäß § 28 (1) Nr. 3 AufenthG zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über ihr deutsches Kind beantragen - solabge sie das macht, während ihre bisherige AE noch gültig ist, geht das ohne vorherige Ausreise bzw. das Durchlaufen eines Visaverfahrens.

LU- Sicherung spielt übrigens im Kontext der Erteilung/Verlängerung einer AE nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG keine Rolle.


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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maedelaushh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.09.2011 um 13:55:51
 
reinhard schrieb am 23.09.2011 um 13:49:32:
Die Vaterschaft muss nur klar sein: Durch Anerkennung, durch Heirat oder durch Nachweis (wie z.B. Gentest). 


wenn das kind von einem deutschen vater anerkannt wird, was für AE kriegt die ausländische frau? wie lange darf sie in DE bleiben?

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danke für ihre hilfe


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schweitzer
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Antwort #4 - 23.09.2011 um 14:00:20
 
maedelaushh schrieb am 23.09.2011 um 13:55:51:
wie lange darf sie in DE bleiben?


Solange sie die Personensorge über ihr Kind ausübt wird Ihre AE (die von mir genannte nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG ) ohne weitere Bedingungen solange jeweils weiter verlängert bis das Kind volljährig ist. -

Natürlich gibt es während dieser Zeit auch die Möglichkeit einer Aufenthaltsverfestigung in Richtung NE, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere hinreichende Sicherung des Lebesnunterhalts, erfüllt sind.


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