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Umzug nach Antragstellung auf Einbürgerung (Gelesen: 2.511 mal)
khadi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug nach Antragstellung auf Einbürgerung
21.09.2011 um 16:28:16
 
Hallo alle miteinander,

ich frage hier mal im Auftrag von unseren Bekannten nach Rat, da sie nicht so recht wissen, was sie machen sollen.

Also, der Mann ist Marokkaner seit Sept. 2001 in Deutschland, unbefristeter Arbeitsvertrag.
Er hat vor 3,5 Monaten einen Antrag auf Einbürgerung für sich und seinen Sohn beantragt. Seine Frau ist aus Holland, somit der Sohn auch Holländer.

Der Antrag wurde in Bremen gestellt. Lt. telefonischer Auskunft von gestern, sollen sie sich noch bis Dezember gedulden und dann wieder nachfragen.

Nun wollen die 3 gerne nach Düsseldorf umziehen zum 01.01. - sollte die Einbürgerung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein, hat das irgendwelche Nachteile?? Würde dann die Bearbeitung an Düsseldorf übergeben? ein neuer Antrag muß aber nicht gestellt werden oder?

Danke Euch für Antworten, Infos und Ratschläge!  Zwinkernd

lg
Khadi
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug nach Antragstellung auf Einbürgerung
Antwort #1 - 21.09.2011 um 16:37:22
 
khadi schrieb am 21.09.2011 um 16:28:16:
Würde dann die Bearbeitung an Düsseldorf übergeben?


Richtig, die neue EBH würde den Antrag weiter bearbeiten. Nachteile hat es keine, evtl. wird die Bearbeitungszeit allerdings etwas länger da sich die neue Behörde ja erstmal in den Fall einlesen muss.
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khadi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.09.2011 um 18:27:45
 
Hi nochmal,

wie kommt das eigentlich, dass es bei unserem Bekannten sooo lange dauert mit der Bearbeitung - wahrscheinlich noch bis DEZ.

Mein Mann hat seinen Pass schon nach 3,5 Monaten bekommen (andere Stadt).

lg
khadi
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.09.2011 um 19:07:43
 
Das ist nunmal von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Es sind viele Faktoren die eine Rolle spielen (z.B. Anzahl der Anträge, Mitarbeiter, wie schnell andere Behörden auf Anfragen antworten etc etc.)
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