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unser Kind wird in Spanien geboren... wo anmelden??? (Gelesen: 13.130 mal)
grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 07.02.2012 um 16:00:09
 
Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 14:25:24:
Und dann ist sie in Deutschland normal angemeldet, hat einen Pass und alles ist fein...?


Ja genau. Das mit dem Pass könnt ihr auch im deutschen Konsulat machen. Die polizeiliche Anmeldung IMHO nicht.

Wollt ihr dem Kind was gutes tun, dann lasst es ins Geburtregister eures Standesamtes in Deutschland eintragen. Aber das eilt nicht. Sonst muss euer Kind ein Leben lang Geburtsurkunden in Spanien anfordern.
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Angelgirl0408
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 07.02.2012 um 19:02:39
 
VIELEN DANK für die Hilfe... !!!  Kuss
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birk
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xyz, Rheinland-Pfalz, Germany
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Antwort #17 - 04.03.2012 um 21:10:49
 
Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 14:25:24:
und gleichzeitig einen Pass beantragen? Richtig verstanden???

Den Pass kann er normalerweise sogar gleich mitnehmen!
Der Kinderreisepass wird nicht in der Bundesdruckerei fertiggestellt. Im zuständigen Amt der Gemeinde werden die Daten und das Foto auf einen Aufkleber aus Spezialpapier gedruckt und der wird dann in den Pass geklebt. Kann in 15 Minuten fertig sein, wenn die Behörde gerade Zeit für Euch hat.

Zitat:
und für den Pass benötigen wir noch ein Foto, auch richtig?

Achtung, ihr braucht sogar ein biometrisches Babyfoto nach deutschen Vorschriften!
Hier steht, wie das aussehen muss. Die Hinweise für Babyfotos sind ganz unten. Wichtig ist, dass der Hintergrund deutschen Vorschriften entspricht. Die deutschen AVs in Spanien sagen euch, welche Fotografen in Spanien deutsche Passfotos "können".

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ARJ
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Antwort #18 - 05.03.2012 um 05:37:36
 
...noch eins fällt mir ein:
Der Vater kann den Pass für das Kind nicht alleine beantragen. (Ich hab das so verstanden, dass der Vater zunächst alleine nach Deutschland fliegt)  Dazu muss er meines Wissens eine Vollmacht der Mutter vorlegen, sonst wird der Antrag nicht angenommen. Hier in Mexiko musste es zur Passbeantragung (bei der dt. Botschaft) sogar eine notariell beglaubigte Vollmacht sein. Also, dieses Detail nicht vergessen...
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 05.03.2012 um 08:02:18
 
Bei unserem Amt hier in Deutschland muss man zur Vollmacht noch den Personalausweis des Ehepartners vorlegen. Oder eine beglaubigte Vollmacht.

Ich würde mich da vorher erkundigen.
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