Zitat:Eins ist mal klar: die Fiktionsbescheining hat den Wert
von Falschgeld, wenn der Antrag (förmlich) abgelehnt
wurde.
Alles klar.
Zitat:Hmmm, sehr komisch. War das denn definitiv eine förm-
liche Ablehnung mit Rechtsmittel- bzw. Rechtsbehelfsbe-
lehrung am Ende?
Er hat keine Arbeit gefunden. Nix wurde an die ZAV zur Prüfung weitergeleitet, weil er keinen Arbeitsvertrag hat.
Keine Arbeit = Keine Vorrangprüfung = Keine Arbeitserlaubnis = Keine § 18 Aufenthaltserlaubnis.
Das ist ja klar.
Deswegen wurde die
AE abgelehnt.
Zitat:Eine
ABH kann nicht grad mal entscheiden: nein du kriegst
nix und dann ned Rest offen lassen! Es sei denn es bestand
schon vorher durch eine andere Entscheidung Ausreisepflicht.
Aber das müsste dann auch nachvollziehbar sein alles aus
dem was bisher so lief . . .
Im Schreiben steht "den Antrag abzulehnen und Sie zur Ausreise aus der Bundesrepublik aufzufordern."
Kein Datum.
Keine Frist.
Ihm wurde aber vor ein paar Monaten gesagt, dass er im Falle einer Ablehnung eine Grenzübertrittsbescheinigung zur Ausreise bekommen würde. Vielleicht aber zuerst nachdem er ein Ticket zur Ausreise vorweist?
Ändert aber nichts. Die Frage ist noch immer, ob es OK ist, der Aufforderung am Ende der
FB nachzukommen.
Zitat:Du schweigst ja zu dem all!
Was dieser Satz überhaupt bedeuten soll, weiß ich nicht.
Sie behaupten ich lüge? Trotzdem, danke für die hilfe. Am besten ist es dort hinzugehen und zu fragen.
Pfalz