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Welches Land ist für die Bearbeitung des Asylantrages zuständig? (Gelesen: 3.802 mal)
alex1
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27.08.2011 um 10:02:03
 
Hallo,

mein Verwandte ist aus Ausland mit eine Schengen Visum ausgestellt bei einen EU-Land nach mit Flugzeug direkt nach Deutschland gekommen. Wegen Reiseunfähigkeit, welche durch ein Arzt schon bescheinigt ist, möchtet er in ABH eine Duldung beantragen. Nach Abschluss seine medizinischen Behandlung nach einigen Wochen oder Monaten wird er wahrscheinlich ein Asylantrag stellen. Normalerweise soll ein Asylantrag bei der Land bearbeitet werden, welche Schengen-Visum ausgestellt hat. Er ist aber direkt nach Deutschland gekommen und hier wegen seine Krankheit legal aufgehalten. Wird in diesem Fall Asylantrag in Deutschland bearbeitet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Alex1
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Antwort #1 - 27.08.2011 um 11:21:23
 
alex1 schrieb am 27.08.2011 um 10:02:03:
nach einigen Wochen oder Monaten wird er wahrscheinlich ein Asylantrag stellen

Warum wird der Antrag nicht sofort gestellt,
wenn Gründe vorliegen?

alex1 schrieb am 27.08.2011 um 10:02:03:
hier wegen seine Krankheit legal aufgehalten

Mit einer Duldung ist der Aufenthalt nicht legal
sondern nicht rechtmäßig !!
alex1 schrieb am 27.08.2011 um 10:02:03:
Wird in diesem Fall Asylantrag in Deutschland bearbeitet?

Wahrscheinlich nein, sondern in dem Land, aus dem
er nach Deutschland eingereist ist.

Ende
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alex1
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Antwort #2 - 27.08.2011 um 12:29:46
 
Er ist aus einen unsicheren Drittland per Luftweg nach Deutschlan eingereist. Er hat aber eine Schenge-Visum ausgestellt von einen anderen EU-Land.
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Antwort #3 - 27.08.2011 um 13:16:55
 
alex1 schrieb am 27.08.2011 um 12:29:46:
Er ist aus einen unsicheren Drittland per Luftweg nach Deutschlan eingereist. Er hat aber eine Schenge-Visum ausgestellt von einen anderen EU-Land.


Zuständig ist das Land, das das Visum ausgestellt hat.

Aber wenn er nicht sofort Asyl beantragt, wird der Antrag in der Regel "automatisch" abgelehnt.
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alex1
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Antwort #4 - 27.08.2011 um 14:55:55
 
Was heißt sofort? Muss ein Asylantrag in ABH am ersten Tag gestellt werden?
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Antwort #5 - 27.08.2011 um 16:24:32
 
alex1 schrieb am 27.08.2011 um 14:55:55:
Was heißt sofort? Muss ein Asylantrag in ABH am ersten Tag gestellt werden?


Nein, er hat 14 Tage Zeit.
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Antwort #6 - 27.08.2011 um 16:45:10
 
14 Tage nach der Vorstellung bei der ABH bzw. nach der Beantragung der Duldung oder 14 Tage nach der Einreise? In welchen Gesetz oder Verwaltungsvorschriften steht das beschrieben? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Antwort #7 - 27.08.2011 um 18:02:53
 
Hi,

ich denke, so wie Deine Verwandte das vor hat,
wird es nicht funktionieren.

Entweder es wird die Verlängerung des Visums beantragt

oder

es wird Reiseunfähigkeit geltend gemacht, die dann von
dem zuständigen Gesundheitsamt überprüft wird

oder

es wird ein Antrag auf Asyl gestellt, wenn dann Gründe vorliegen.

Aus welchem Land kommt Deine Verwandte denn und
ist das ausgestellte Visum noch gülig?

Ende

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Antwort #8 - 27.08.2011 um 18:26:44
 
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Antwort #9 - 27.08.2011 um 18:55:26
 
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Antwort #10 - 27.08.2011 um 20:47:03
 
alex1 schrieb am 27.08.2011 um 12:29:46:
Er ist aus einen unsicheren Drittland per Luftweg nach Deutschlan eingereist. Er hat aber eine Schenge-Visum ausgestellt von einen anderen EU-Land.


Nach der Übereinkunft "Dublin II" ist der Reiseweg egal, es zählt das Visum.

Wenn er Montag Asyl beantragt, hat Deutschland Zeit bis Ende November (3 Monate), den anderen Staat um Übernahme zu ersuchen.

Der andere Staat hat dann zwei Monate Zeit zur Antwort. Kommt keine Antwort, entsteht die "Zustimmungs-Fiktion", das heißt der andere Staat wird dann für das Asylverfahren zuständig.

Deutschland hat dann 6 Monate Zeit für die Überstellung in den anderen Staat. Wird diese Frist nicht eingehalten, z.B. wegen Transportunfähigkeit / Krankheit, dann wird Deutschland für das Asylverfahren zuständig.
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