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Neuer Pass der Republik Kongo (Gelesen: 3.743 mal)
Themen Beschreibung: Kongolesische Botschaft verzoegert die Ausstellung eines neuen Passes
Naolis
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Neuer Pass der Republik Kongo
25.08.2011 um 17:49:02
 
Hallo allerseits,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp im folgenden Fall geben. Kongolesischer Pass eines Herren, der in Deutschland über eine Niederlassungserlaubnis verfügt, ist abgelaufen. Er beantragte von 9 Monaten einen neuen Pass bei der kongolesischen Botschaft in Berlin, hat die Gebühr bezahlt und seitdem nichts mehr von der Botschaft gehört. Seine Fiktionsbescheinigung musste schon mehrere Male von der ABH verlängert werden. Bei der Botschaft geht nur äußerst selten jemand ans Telefon, wenn man doch jemanden erreicht, heißt es, man werde in den Unterlagen nachschauen und zurückrufen - auf einen Rückruf wartet man aber vergeblich. Angeblich werden die Anträge nicht in chronologischer Reihenfolge bearbeitet, angeblich hat die Botschaft keinen Einfluss darauf, wann die Pässe vertig werden. Schriftliche Anfragen bei der Botschafterin persönlich bleiben unbeantwortet. Kann uns jemand einen Tipp geben, was noch - außer einer anwaltlichen Beratung - möglich wäre? Vielen dank im Voraus!
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.08.2011 um 08:28:59
 
Er könnte versuchen, sich an seine ABH wenden, und darum bitten, dass diese sich als behördliche Stelle an die Botschaft wendet. -

Immerhin geht es um die Realisierung der Passpflicht. Und da er selbst offensichtlich das ihm Mögliche hinsichtlich Mitwirkung tut und getan hat und nur hingehalten wird, sollte es nunmehr auch im Interesse der Behörde selbst liegen, die Sache voranzubringen.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 26.08.2011 um 09:03:05 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Naolis
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 26.08.2011 um 08:55:09
 
Hallo, schweitzer, danke für die Antwort! Die ABH hat erst einmal die Fiktionsbescheinigung wieder um drei Monate verlängert, aber spätestens bei der nächsten Verlängerung wird der junge Mann sie bitten, aktiv zu werden.
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 26.08.2011 um 10:07:26
 
Am besten sollte er auch eine Art Logbuch fuehren. Als aufschreiben was er wann unternommen hat und was das Ergebnis war. Dann kann ihm spaeter keiner vorwerfen selbst schuld zu sein.
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reinhard
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Antwort #4 - 26.08.2011 um 12:09:34
 
Der Betroffene kann sich - ggf. gemeinsam mit der Beratungsstelle - an das Auswärtige Amt wenden. Dann kommt normalerweise eine Antwort, dass man da leider nichts machen kann, weil man sich nicht einmischt.

In Wirklichkeit fragt das AA bei solchen Botschaften "inoffiziell" an, wenn sich die Beschwerden von Betroffenen und Ausländerbehörden häufen, und das kann solche Vorgänge beschleunigen.
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Naolis
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Antwort #5 - 29.08.2011 um 15:13:52
 
Vielen Dank für Ihre/eure Tipps!
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