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Anerkennung der Eheschließung in Mexiko beim deutschen Standesamt für FZF (Gelesen: 7.438 mal)
CompadreGüero
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Antwort #15 - 17.10.2011 um 16:01:47
 
erne schrieb am 17.10.2011 um 15:59:11:
nein, einen Antrag mit der Begründung, dass man momentan zu viel zu tun hat, abzulehnen, ist äusserst dreist.

Was kann man tun? Antrag noch einmal schriftlich einreichen?
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Antwort #16 - 17.10.2011 um 16:34:46
 
CompadreGüero schrieb am 17.10.2011 um 16:01:47:
Antrag noch einmal schriftlich einreichen? 

?? Heisst das, der erste "Antrag" war nicht schriftlich?

Grundsätzlich muss eine Behörde einen schrifltichen Antrag immer annehmen.
Ggf. kann sie ihn dann aber auch recht schnell ablehnen (z.B. wenn unbegründet oder unvollständig)

Ob sie einen mündlichen Antrag zur Niederschrift aufnehmen muss oder ignorieren kann, kann ich dir nicht sagen.
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Antwort #17 - 17.10.2011 um 20:39:56
 
Hallo,

der Antrag wurde nicht abgelehnt und die Annahme wurde auch nicht (rechtlich) verweigert.

Die Annahme eines solchen Antrages geschieht über ein Formular, dass der Standesbeamte aufnimmt. Dazu sind alle Nachweise erforderlich, die bei der Eheschließung in Deutschland notwendig wären.

In einigen Bundesländern ist es zudem erforderlich, dass die Standesamtsaufsicht die Anträge vor der Beurkundung prüft.

Wenn im Standesamt so viel zu tun ist, würde ich nicht auf die Aufnahme des Antrages bestehen. Einfach absprechen, wann man denn vorsprechen soll, und dann mit allen Unterlagen vorbei gehen. Wobei es natürlich nicht so sein sollte, dass eine personelle Unterbesetzung zu einer zu langen Bearbeitungszeit führen sollte. Die Realität sieht aber manchmal anders aus...
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CompadreGüero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 17.10.2011 um 21:17:46
 
Der Standesbeamte hat sich freundlich aber bestimmt geweigert, die Daten aufzunehmen. Alle erforderlichen Dokumente lagen ihm vor. Hinsichtlich einer späteren Bearbeitung konnte er mir auch keine großen Hoffnungen machen, denn er sprach von einer "chronischen Unterbesetzung" und stellte meinen Wunsch der Nachbeurkundung grundsätzlich in Frage ("Das brauchen Sie doch nicht..".)
Ich hätte das gerne alles in Einem abgehandelt, um in Zukunft Situationen aus dem Weg zu gehen, in denen Behörden irgendwelche Zusatzdokumente wollen, um die Heiratsurkunde als solche anzuerkennen. Mit diesem Standesbeamten möchte ich aber nicht weiter zu tun haben und da ich demnächst den Wohnsitz wechsle, ergibt sich im Zuge dessen ja eine neue Möglichkeit.
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Antwort #19 - 17.10.2011 um 21:41:43
 
CompadreGüero schrieb am 17.10.2011 um 16:01:47:
Was kann man tun? Antrag noch einmal schriftlich einreichen? 


Probieren ob man einen Termin bekommt. Wird man abgewimmelt, dann den Antrag formlos und schriftlich zusammen mit den Nachweisen abgeben oder zusenden.
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Blaise
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Antwort #20 - 18.10.2011 um 00:58:01
 
grisu1000 schrieb am 17.10.2011 um 21:41:43:
Wird man abgewimmelt, dann den Antrag formlos und schriftlich zusammen mit den Nachweisen abgeben oder zusenden. 


Ein formloser und schriftlicher Antrag ... so wohl nicht möglich.
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