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Visagebühr Familienzusammenführung (Gelesen: 2.123 mal)
Tossa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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17.10.2011 um 18:40:20
 
Hallo, eure Antworten haben uns bisher sehr geholfen.
Heute war mein Mann auf dem Konsulat, um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach unserer Eheschließung zu beantragen.
Ihm wurde mitgeteilt, dass er vorher 4000 Rs Visagebür zu zahlen hat. Auf der Homepage des Konsulats findet sich der folgende Satz:
"Visa fees will be waived off for spouses and children of EU-Nationals."
Demzufolge muss er diese Gebühr doch nicht zahlen? Oder verstehe ich das falsch? Morgen geht er erneut hin und es wäre schön, vorher Gewissheit zu bekommen. Viele Grüße A.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.10.2011 um 18:51:33
 
§ 52 AufenthV

Zitat:
(1) Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren für die Erteilung eines nationalen Visumsbefreit.
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muffin1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: d
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Antwort #2 - 17.10.2011 um 21:32:20
 
wir haben im konsulat auch 60 euro bezahlen müssen. nicht für das visum, nein für die bearbeitung!
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.10.2011 um 22:15:19
 
Ehegatten von Deutschen sind von Visagebühren befreit
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.ht...
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 17.10.2011 um 22:48:43
 
muffin1 schrieb am 17.10.2011 um 21:32:20:
wir haben im konsulat auch 60 euro bezahlen müssen. nicht für das visum, nein für die bearbeitung!

Richtig, die Visumgebühr ist eine Bearbeitungsgebühr.

Sie gilt auch bei einer Ablehnung oder falls der Antragsteller selbst seinen Antrag zurückzieht.


Die Mehrzahl der Fälle, in denen ich an sich berechtigte Beschwerden über gezahlte Visumgebühr bei gebührenbefreiten Antragstellern oder Sachverhalten angeschaut habe, hatten ihre Ursache nicht im Unwissen oder gar bösen Willen des Kollegen am Schalter, sondern es lagen nicht alle Dokumente vor, die den Anspruch auf Gebührenbefreiung belegen mußten.

Wer meint, daß alles Erforderliche vorliegt, kann und sollte das direkt ansprechen. Mir ist es auch schon mal passiert, daß ich nach längerem Hin und Her um die Visa einer Familie von dem einen Familienmitglied, Vater eines minderjährigen deutschen Kindes, die Gebühr gefordert habe.
Er hat zurückgefragt - ich habe mich korrigiert und natürlich kein Geld genommen.
Hätte er nicht gefragt, hätte ich das vermutlich irgendwann mal oder nie bemerkt ...
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Mick
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Antwort #5 - 17.10.2011 um 23:18:56
 
grisu1000 schrieb am 17.10.2011 um 22:15:19:

Einfach mal die Rechtsgrundlage aus der AufenthV dazu:

Zitat:
§ 52 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren für die Erteilung eines nationalen Visums befreit.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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muffin1
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Antwort #6 - 17.10.2011 um 23:25:12
 
alle dokumente haben damals vorgelegen, aus denen deutlich hervorging, das ich deutsche bin. wir haben damals nicht gewusst, das es für uns quasi "kostenlos" wäre und haben bezahlt.

ich weiss im übrigen von mehr fällen, in denen das genauso praktiziert wurde und es fällt mir ein wenig schwer, da an ein versehen zu glauben...

das die bearbeitung 60 euro kostet, steht auch deutlich auf dem visaantrag drauf - das dies nicht gilt für z.b. ehepartner von deutschen habe ich erst hier in diesem forum erfahren.

kann man diese Gebühr zurückfordern?
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Mick
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Antwort #7 - 17.10.2011 um 23:40:13
 
muffin1 schrieb am 17.10.2011 um 23:25:12:
kann man diese Gebühr zurückfordern? 


Vermutlich (!) ist da schon ein Gebührenbescheid bestandskräftig
geworden. Aber versuchen würde ich es allemal. Ggf. dabei an das
Auswärtige Amt wenden.
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