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Probleme bei Familienzusammenführung? (Gelesen: 2.292 mal)
Elke_06
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme bei Familienzusammenführung?
30.07.2011 um 11:54:21
 
Hallo zusammen,

eine Freundin hat vor Kurzem in Marokko geheiratet.
Sie ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, bezieht Hartz4 und hat einen 1-Euro-Job.

Im Gespräch mit ihrem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde wurde ihr gesagt, dass es aufgrund ihres Hartz4-Bezuges Probleme bei der Familienzusammenführung geben könnte.

Soweit ich weiß, ist Hartz4-Bezug kein Hinderungsgrund bei einer Familienzusammenführung, oder doch?
Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Meine Freundin lebt in Bayern...

Was kann sie unternehmen, wenn ihr Sachbearbeiter die Familienzusammenführung verweigert?

Es wäre schön, wenn jemand einen Rat wüsste.

Vielen Dank
Elke
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reinhard
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Beiträge: 15.183

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.07.2011 um 12:21:56
 
Dass es Probleme geben könnte, ist sicherlich richtig.

Um das beurteilen zu können, müsstest Du aber viel mehr Infos geben.

Regel: Eine Marokkanerin muss den Lebensunterhalt sichern, damit ihr Mann nachziehen kann.

Regel: Eine Deutsche muss den Lebensunterhalt nicht sichern, damit ihr Mann nachziehen kann.
Regelausnahme: Wenn die Deutsche auch problemlos in Marokko leben könnte, Deutschland also nur wegen der Sozialhilfe ausgewählt wird, dann kann das Visum auch abgelehnt werden.

Mit (deutschen) Kindern ist es normalerweise so, dass ein Leben in Marokko auch dann nicht zumutbar ist, wenn die Mutter doppelte Staatsangehörigkeit hat oder fließend Arabisch spricht.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.07.2011 um 12:22:23
 
Elke_06 schrieb am 30.07.2011 um 11:54:21:
oder doch?

Sofern keine Regelausnahme (Wort anklicken) vorliegt - nein.

Elke_06 schrieb am 30.07.2011 um 11:54:21:
Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Nein, das AufenthG ist für alle Bundesländer verbindlich.
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sigi-n
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Beiträge: 1.046

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 30.07.2011 um 12:58:36
 
Elke_06 schrieb am 30.07.2011 um 11:54:21:
dass es aufgrund ihres Hartz4-Bezuges Probleme bei der Familienzusammenführung geben könnte.



Wie schon geschrieben für die FZF nicht, sollte sich aber herausstellen das Verstösse gegen die Hartz IX Bestimmungen vorgekommen sind, kann es bis zur Rückforderung kommen
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.07.2011 um 14:58:22
 
sigi-n schrieb am 30.07.2011 um 12:58:36:
Verstösse gegen die
Hartz IX
Bestimmungen vorgekommen sind,


wieviele Gesetzesnovellen gingen da an mir vorbei?

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Elke_06
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.07.2011 um 15:25:45
 
Oh, das ging ja schnell mit den Antworten  danke danke

Meine Freundin ist Deutsche. Sie hat auch keine zweite Staatsbürgerschaft.

Sie hat gesundheitliche Probleme und könnte schon deshalb nicht dauerhaft in Marokko leben.
Ihr Mann hat hier in Deutschland bereits ein Arbeitsangebot, so dass seine Frau und er nicht auf Hartz4 angewiesen wären.

Vielen Dank für die Hilfe
Elke
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reinhard
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Beiträge: 15.183

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 30.07.2011 um 15:52:21
 
Elke_06 schrieb am 30.07.2011 um 15:25:45:
Meine Freundin ist Deutsche. Sie hat auch keine zweite Staatsbürgerschaft.

Sie hat gesundheitliche Probleme und könnte schon deshalb nicht dauerhaft in Marokko leben.
Ihr Mann hat hier in Deutschland bereits ein Arbeitsangebot, so dass seine Frau und er nicht auf Hartz4 angewiesen wären.


Die Ausländerbehörde wird das als "Ersatz" nicht akzeptieren, weil er die Arbeitsstelle ja noch nicht hat. Letztlich läuft es aber darauf hinaus, dass es auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht ankommt, weil sie Deutsche ist.

Wenn sie zusammenleben wollen, muss er mit den üblichen Unterlagen ein Visum beantragen. Da es nicht nur um die Ehe und den Lebensunterhalt geht, sondern auch eine Sicherheitsüberprüfung veranstaltet wird (Vergleich mit Namen in verschiedenen Dateien zum Terrorismus), müssen sie mit sechs oder acht Monaten Bearbeitungszeit rechnen.
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Elke_06
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.07.2011 um 16:27:09
 
Hallo,

ja, dass dachte ich mir schon, dass die zugesagte Arbeitsstelle für die ABH nicht von Bedeutung ist.
Ich wollte damit nur sagen, dass die beiden nicht auf staatliche Unterstützung aus sind.

Mit einer etwas längeren Bearbeitungszeit haben sie auch schon gerechnet.

Gut, dann kann ich meine Freundin ja etwas beruhigen.

Vielen Dank für eure Antworten
Elke
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