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Familienzusammenführung (Gelesen: 4.702 mal)
Themen Beschreibung: Urkundenüberprüfungsverfahren
Koelner11
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30.07.2011 um 09:04:11
 
Hallo,
habe hier viele positive Erfahrungen gemacht und hab da folgendes Anliegen:

Habe im April in Ghana geheiratet und meine Ehefrau hat dann Antrag auf FZF gestellt. Vor 2 Tagen rief mich ALB an für Termin, fragte gleichzeitig ob ich evtl. eine legalisierte Heiratsurkunde hätte, hab ich aber nicht. Ich teilte der SB dann mit, dass nach Auskunft der Deutschen Botschaft diese seit Jahren keine Lagalisierung mehr vornimmt, da die Behörden in Ghana unzuverlässig wären.
Daraufhin fragte die SB ihre Vorgesetzte ob Legalisierung notwendig wäre, diese sagte "Ja". Die SB sagte mir das dann ein Urkundenprüfungsverfahren gemacht würde und dies bis zu 6 Monaten dauern kann und mit emensen Kosten (ca.600 €) verbunden ist. Ebenfalls würde meine Ehefrau fast ein Jahr nach der Hochzeit einreisen.

Die Deutsche Botschaft sagte aber auch:
Hilfsweise kann - wenn Zweifel an der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde besteht - ein Urkundenüberprüfungsverfahren durchgeführt werden. Darüber entscheidet die Botschaft zusammen mit der Ausländerbehörde jedoch erst nach Sichtung der Dokumente und Gespräch mit den Antragstellern.

Wird mir dann jetzt schon untergstellt, das die Dokumente gefälscht sind? Wie kann eine Legalisierung ohne Prüfungsverfahren erfolgen?
Muss dieses Prüfungsverfahren sein? da ich auch gelesen habe, dass teilweise die Standesämter keine Legalisierung benötigen.
Nunmehr hab ich am Dienstag meinen Termin und würde gerne der SB eine Info geben, das dieses Verfahren beschleunigen, oder erst gar nicht durchgeführt werden muss.

Ich wäre um jede Hilfe und Info dankbar....
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Antwort #1 - 30.07.2011 um 09:20:54
 
Koelner11 schrieb am 30.07.2011 um 09:04:11:
Die Deutsche Botschaft sagte aber auch:
Hilfsweise kann - wenn Zweifel an der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde besteht - ein Urkundenüberprüfungsverfahren durchgeführt werden. Darüber entscheidet die Botschaft zusammen mit der Ausländerbehörde jedoch erst nach Sichtung der Dokumente und Gespräch mit den Antragstellern.


Genau das ist das erforderliche Verfahren, Prüfung durch Vertrauensanwälte.

D ist da noch sehr human, Nachbarländer erkennen überhaupt keine ghanaischen Dokumente an, da fast 100% falsch sind, da bekommst du nur eine Liste wie du die Glaubwürdigkeit nach zu weisen hast.

Koelner11 schrieb am 30.07.2011 um 09:04:11:
Wird mir dann jetzt schon untergstellt, das die Dokumente gefälscht sind? Wie kann eine Legalisierung ohne Prüfungsverfahren erfolgen?


Es wird niemandem etwas unterstellt, man weiss halt nur das mehr als 90% falsch sind. Legalisierung ohne Prüfung ist NICHT
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Antwort #2 - 30.07.2011 um 09:27:50
 
ja danke ist mir schon klar, aber kann es sein, dass........

Urkundenprüfungsverfahren -
Darüber entscheidet die Botschaft zusammen mit der Ausländerbehörde jedoch erst nach Sichtung der Dokumente und Gespräch mit den Antragstellern.

es auch sein kann, dass ein Urkundenprüfungsverfahren nicht unbedingt sein muss???

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Antwort #3 - 30.07.2011 um 09:51:26
 
Koelner11 schrieb am 30.07.2011 um 09:27:50:
Urkundenprüfungsverfahren - Darüber entscheidet die Botschaft zusammen mit der Ausländerbehörde jedoch erst nach Sichtung der Dokumente und Gespräch mit den Antragstellern. 


das ist mehr oder weniger ein Standardsatz in den Merkblättern. Aber weder ABH noch Standesamt sind Experten in ghanaischen Urkunden. Gefälschte Urkunden sind zumeist auch auf echtem Papier gedruckt, sodass niemand echt von unecht unterscheiden kann.


Koelner11 schrieb am 30.07.2011 um 09:27:50:
es auch sein kann, dass ein Urkundenprüfungsverfahren nicht unbedingt sein muss???


mach dir mal keine zu grossen Hoffnungen.

http://www.accra.diplo.de/Vertretung/accra/de/04/Konsularischer__Service/seite__...

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Antwort #4 - 30.07.2011 um 11:00:21
 
schon gelesen, aber was ist mit § 438 ???

Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, ghanaische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.

Weiss da jemand etwas zu?
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Antwort #5 - 30.07.2011 um 11:14:04
 
Hallo,

Die Legalisierung wurde in Ghana eingestellt; das alleine ist doch schon ein Grund, auf die Überprüfung der Urkunden zu bestehen. Es gibt viele Behörden, die grundsätzlich die Überprüfung von Urkunden aus Staaten mit einem unsicheren Urkundswesen verlangen, z.B. die Oberlandesgerichte bei der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.

Aus welchem Grund sollte die Behörde in deinem Fall auf die Überprüfung verzichten?
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Antwort #6 - 30.07.2011 um 13:08:34
 
Koelner11 schrieb am 30.07.2011 um 11:00:21:
echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.



Die Behörde die dies tut zieht sicher auch die Hose mit 2 Kneifzangen an. Kehr doch bitte mal zur realität zuück.

Da krampfhafte Suchen nach einer Umgehung mutet schon seltsam an
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Koelner11
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Antwort #7 - 30.07.2011 um 13:40:34
 
dies ist hier kein krampfhaftes suchen nach einer Umgehung, es handelt sich hier einfach um den persönlichen Wunsch schnellstmöglichst mit seinem Partner zusammen zu sein.

Warum sollen in den ganzen Gesetzen keine Löcher sein um unnötige Zeit zu verlieren.... muss es denn immer so sein, dass Vater Staat mit einem machen kann was sie wollen????

Man muss ja immer auf Vater Staat hören, weil er ja immer Recht hat und nur das "Beste" für einen will............

Muss man dies immer berücksichtigen? Muss man immer Bücklinge machen, damit man ja keinen verärgert?? Hat Vater Staat nicht schon genug Kontrolle über uns?? Was denn noch alles.........????????????

Also sucht man doch nach Fakten..... damit man sagen kann... Hallo... so nicht !!
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reinhard
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Antwort #8 - 30.07.2011 um 14:18:56
 
Es ist sicher am sinnvollsten, wenn Du genau die zuständige Behörde danach fragst, ob sie auf eine Prüfung der vorgelegten Urkunden verzichten möchte.

Es wäre allerdings ratsam, wenn Du Dir dafür gute Gründe überlegst. Dass alle Behörden doof sind und Du willst, dass sie das Visum schon morgen bekommt, sind sicherlich noch nicht so überzeugend. Hier im Forum sind ja noch fünf andere, die auf eine FZF aus Ghana warten. Welche guten Gründe sprechen dafür, dass die weiter warten sollen, während Du die Warteschlange überholen darfst?

Wenn es solche Gründe gibt, solltest Du sie bei der zuständigen Behörde vorbringen.
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Antwort #9 - 30.07.2011 um 14:57:00
 
reinhard, sollte nicht Kernfrage darin bestehen,  bei einem binationalen Ehepaar mit rechtmäßig anzunehmender Heiratsurkunde eine Warteschlange in Ghana entsteht?

Schließlich sagt auch ein Deutscher, dass er verheiratet ist und dieser Aussage ist von den Behörden stets Bedeutung beizumessen (insbesondere vor dem hohen Schutz für Familien nach Art. 6 GG)
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reinhard
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Antwort #10 - 30.07.2011 um 15:44:23
 
Zitat:
reinhard, sollte nicht Kernfrage darin bestehen,  bei einem binationalen Ehepaar mit rechtmäßig anzunehmender Heiratsurkunde eine Warteschlange in Ghana entsteht?


Offensichtlich ist ja noch nicht geklärt, ob die Heiratsurkunde echt ist.

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Antwort #11 - 30.07.2011 um 16:04:45
 
reinhard schrieb am 30.07.2011 um 14:18:56:
Welche guten Gründe sprechen dafür, dass die weiter warten sollen, während Du die Warteschlange überholen darfst?


hier ist nicht der Fakt, dass ich etwas möchte was andere nicht haben sollen, sagen wir mal die Möglichkeit besteht, das dass Prüfungsverfahren umgehen werden kann, dann werden die anderen auch nicht mehr in der Warteschlange sein? sie profitieren ja mit davon...oder?

Der Einzige der ja bis jetzt weiss und bestätigen kann das die Heiratsurkunde echt ist bin ja wohl ich, meine Frau und die Trauzeugen, sowie das Mariageoffice....

Ich habe keine bedenken wegen dieser Prüfung, was mir nur sauer aufstösst, das ist das man direkt gesagt bekommt, das kann bis zu 6 Monaten dauern....
"reine Zeitverschwendung !!!!!!!!!!!!!!"

franky_23 hat recht, wenn er fragt, warum diese "Warteschlange" bei rechtmäßig anzunehmender Heiratsurkunde erst entstehen muss......

Die SB bei der ALB sollten doch mittler Weile genug Kenntnisse und Erfahrung haben bei wem es eine echte, der gefakte Hochzeit ist.
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Antwort #12 - 30.07.2011 um 16:17:54
 
Ich darf darum bitten, sachlich über Rechtsfragen zu diskutieren.
Für alles andere haben wir das Userforum.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #13 - 30.07.2011 um 16:24:05
 
Koelner11 schrieb am 30.07.2011 um 16:04:45:
Die SB bei der ALB sollten doch mittler Weile genug Kenntnisse und Erfahrung haben bei wem es eine echte, der gefakte Hochzeit ist. 


Das zeugt von einen Kenntnisstand der ein wenig verbesserungswürdig ist.
Es geht nicht darum ob es eine Fake Hochzeit ist, sondern darum ob die Ghanaerin auch wirklich Sie selbst ist und nicht (z.B.) ihre verheiratete Cousine mit 3 Kindern.

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Antwort #14 - 30.07.2011 um 16:26:25
 
Koelner11 schrieb am 30.07.2011 um 16:04:45:
franky_23 hat recht, wenn er fragt, warum diese "Warteschlange" bei rechtmäßig anzunehmender Heiratsurkunde erst entstehen muss......

Die Legalisierung von Urkunden wurde  ihn Ghana eingestellt, weil ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden gefälscht, verfälscht oder inhaltlich unrichtig sind. Deshalb kann eine Behörde zu Recht annehmen, dass eben ein hoher Prozentsatz solcher Urkunden aus Ghana möglicherweise gefälscht, verfälscht oder inhaltlich unrichtig sind. Deshalb kann die Behörde auch zu Recht eine Urkundenprüfung verlangen.

Falls Koelner11 sachliche Gründe vorbringen kann, warum eben seine Urkunde nicht überprüft werden muss, sollte er das tun.

Außerdem nehme ich nicht an, dass Koelner11, seine Frau oder die Trauzeugen beurteilen können, wie eine gefälschte, verfälschte oder inhaltlich falsche Urkunde aussieht. Zudem sind die Beteiligten ja auch selbst betroffen und haben ein sehr privates Interesse daran, dass die Urkunde als echt anerkannt wird.

Das man über die Wartezeit während einer Urkundenprüfung nicht froh ist, kann ich verstehen. Was Koelner11 hier macht, ist nicht adäquat und hilft ihm bestimmt nicht weiter.

Was ich von seinem Verhalten halte, habe ich besser gelöscht ...
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« Zuletzt geändert: 30.07.2011 um 16:37:27 von Blaise »  

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