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Einbürgerung ,aber wieso nicht (Gelesen: 1.163 mal)
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung ,aber wieso nicht
24.07.2011 um 23:32:05
 
hallo zusammen,
ich möchte eine Frage stellen über meine Einbürgerung,(Regeleinbürgerung für Ehegatten Deutscher: § 9 StAG) .
ich bin verheiratet mit einer deutschen seit 2007 und wir leben auch hier in Deutschland seit 2007.
ich besitze hochwertige Sprache Diplom in Deutsche Sprache( C2 nach Europäische Referenzrahmen).
ich habe anerkannt Schulabschluss (Abitur) .
ich habe eine Umschulung als Berufskraftfahrer fertig gemacht mit IHK Prüfung.
ich bin nie vorbestraft.
Grundsätzlich ich erfühle alle Voraussetzungen zum Einbürgerung Außer mindest Monatliche Rentenbeiträge  die muss ich 24 Monate bezahlen.
Momentan arbeite ich als Berufskraftfahrer ,und bis jetzt habe ca 7 Monaten.
zählt nicht mit die Rentenbeiträge die vom Arge bezahlt werden?
kann die Einbürgerung abgelehnt werden wegen die wenige Rentenbeiträge ....?

vielen Danke für die Antwort.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ,aber wieso nicht
Antwort #1 - 25.07.2011 um 12:02:20
 
Du kannst dir deinen Versicherungsverlauf hier online beantragen, da kannst du schon mal schauen, wieviele Monate du bereits eingezahlt hast.

Bei der Einbürgerung nach §9 werden idR Rentenbeiträge verlangt, näheres solltest du aber mit der zuständigen EBH abklären, vereinbare dort ein Beratungsgespräch und nimm alle notwendigen Unterlagen mit. Dort wird man dir sagen, wann der Einbürgerungsantrag gestellt werden kann.
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