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Einbürgerung nach 7 Jahren (Gelesen: 2.901 mal)
chica1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach 7 Jahren
19.07.2011 um 18:13:07
 
Hallo Leute
ich hätte eine Frage bezüglich Einbürgerung
Ich bin seit 6 Jahren  und 10 Monate in Deutschland ... habe erstmal ein ein Jähriges Praktikum in Berlin gemacht, und schliesslich mich für das Studium beworben. zweck des Studiums bin dann nach münchen gezogen um dort mein Studium abgeschlossen. ich arbeite jetzt seit anfang mai in meinem Bereich in eine Frima..also kein studentenaufenthalt mehr sondern Arebtisaufenthalt nach 18 gesetzt. nur würde ich gerne wissen ob ich anfang oktober 2011 einen Antrag zur einbürgerung an einbürgerungsstelle einreichen kann und wie hoch sind meine chancen ?( die bescheinigug für die Teilnahme an einem Intergrationskurs habe ch mir schon geholt , hilft die Bescheinigung wirklich um den Frist von 8jahren auf 7 jahren zu verkürzen ? oder entscheiden die Sachbaeabeiter nach Geschmack und lust und laune ?)
ps: werden meine Studiumsjahre voll angerechnet?(ich habe in münchen studiert , aber jetzt wohne und arbeite in düsseldorf, nrw)
ich wäre euch für eine Antwoert echt dankbar!!! Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.07.2011 um 18:34:36
 
Hallo,

Ja, deine Studienzeiten werden in NRW voll angerechnet. Die Bescheinung verkürzt die Frist auf sieben, das steht so im Gesetz.

chica1982 schrieb am 19.07.2011 um 18:13:07:
hoch sind meine chancen ?


guck http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wirst du eingebürgert.

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chica1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.07.2011 um 02:49:39
 
Danke für die Antwort
nun eine weitere Frage. in 2 Monaten wird es genau /jahren sein dass ich in Deutscland wohne , und wie beschrieben, habe ich die Beshcinung für die Teilnahme an Orientierungskurs auch geholt, könnte ich jetzt schon meinen Antrag erstellen oder muss es genau 7 jahren um sein damit man ers den Antrag erstellen kann ? denn ich habe hier verschieden Aussagen gehört, eiige meinen dass man erst nach7 Jahren dazu berechtigt wäre den Antrag zu erstellen, eigige im Gegensatz meinen dass man den Antrag auch 3, bis 4 Monaten früher erstellen kann ...
vielen dank nochmal
Smiley Cool
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Saxonicus
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Antwort #3 - 23.07.2011 um 09:40:16
 
chica1982 schrieb am 23.07.2011 um 02:49:39:
denn ich habe hier verschieden Aussagen gehört, eiige meinen dass man erst nach7 Jahren dazu berechtigt wäre den Antrag zu erstellen, eigige im Gegensatz meinen dass man den Antrag auch 3, bis 4 Monaten früher erstellen kann ...

Was sagt denn, die für Dich zuständige EBH ?
Warst Du überhaupt schon mal dort ?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.07.2011 um 11:11:39
 
@ chica

Das wird tatsächlich von den EBHs unterschiedlich gehandhabt, 3-4 Monate sind IMHO zu viel, manche nehmen die Anträge aber schon ein paar Wochen vorher an. Klär das einfach mit deiner EBH ab.
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chica1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.07.2011 um 02:33:46
 
halli hallo
und danke nochmal für eure schnelle Antworten , nein nein ich war  noch nie bei der zuständigen Behörde, muss mich aber bald erkundigen lassen .
Ich weiss es nur aus erfahrung einer Freudin , dass sie auch den Antrag erstellt  hat nach 7 jahren ( also beim Vorliegen dieser Orientierungskursbescheinigung) , ihre unterlagen waren vollständig , aber die Sachbearbeiterin hat zu ihr gesagt , dass wenn jemand erst nach 7 Jahren den Antrag macht, muss damit rechnen dass die Bearbeitung mehr Zeit und sogar bis zu einem Jahr in Anspruch nimmt und die berechtigung , nach 7 jahren den Antrag zu machen ist eher für asylanten gedacht . stimmt so was überhaupt ?
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Saxonicus
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Antwort #6 - 25.07.2011 um 08:11:26
 
Geh einfach hin und frage nach. Wie soll hier jemand wissen, wie das bei Deiner EBH behandelt wird ?

Die gesetzlichen Grundlagen für eine Einbürgerung kannst Du hier nachlesen:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/portal.htm
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 25.07.2011 um 12:14:47
 
chica1982 schrieb am 25.07.2011 um 02:33:46:
stimmt so was überhaupt ? 


Das ist so überhaupt nicht richtig, zwar sind "Asylanten" in dem Sinne bevorrechtigt, als das sie den Antrag nach sechs Jahren stellen können, dies wäre aber eine Ermessenseinbürgerung nach §8.

Bei dir wird es eine Anspruchseinbürgerung nach §10 sein, dort werden acht Jahre Aufenthalt verlangt. Mit der Bescheinigung vom BAMF wird diese Frist auf sieben Jahre verkürzt, diese Regelung steht so im Gesetz, und ist für alle - also nicht nur Asylanten - anwendbar.

Lass dich nicht von der Erfahrungen anderer verunsichern. Mach einen Termin bei deiner EBH aus und klär dort alles ab.  Zwinkernd
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