Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre (Gelesen: 8.480 mal)
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Antwort #15 - 12.08.2011 um 14:30:53
 
Sirozha schrieb am 12.08.2011 um 13:43:24:
ganz im Gegensatz, habe ich mich mit Hilfe von Anwaltskanzlei in der Ukraine und dann auch eines deutschen Anwalt um Ausbürgerung nachweislich bemüht. Jedoch ohne Erfolg. 


Beantwortet aber nicht, ob du nun noch in der Ukraine gemeldet bist und damit ein Ausbürgerungshindernis vorliegt und ob du dich nachweislich bemüht hast dich abzumelden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Antwort #16 - 12.08.2011 um 15:10:45
 
Sirozha schrieb am 12.08.2011 um 10:55:54:
Ich habe mich die ersten 7 Jahre gar nicht beim Konsulat registriert, 

Es ist doch inzwischen hinlänglich bekannt, daß die Konsulate der vormals sowjetischen Staaten es ablehnen irgendwelche konsularischen Leistungen zu erbringen, wenn sich die betreffenden Staatsangehörigen nicht ordnungsgemäß im Heinmatland ab- und beim Konsulat angemeldet haben.

Die Konsulate verweisen in derartigen Fällen immer auf die Zuständigkeit der Heimatbehörden und erklären sich für unzuständig.

Insofern hast Du Dir diese Wartezeit selbst zuzuschreiben und sie wird wohl weiterhin andauern, wenn Du Deinen Meldeauflagen nicht nachzukommen gedenkst
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
jammie
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 142

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Antwort #17 - 12.08.2011 um 15:41:05
 
Es war leider ein verbreitetes Irrtum, zu denken, dass sich nicht beim Konsulat anzumelden / den Reisepass nicht beantragen / aus dem Heimatstaat nicht abzumelden besser wäre, um sich schneller und unkomplizierter einbürgern zu lassen.

Das Problem liegt aber daran, dass Ausbürgerung fast immer verlangt wird (die Ausnahmen sind echt selten), und ohne Ausbürgerung kommst du einfach nicht weiter.
Und: soweit ich weiß, es gab nie wirklich die Möglichkeit, ukrainische Staatsangehörigkeit anders abzugeben, als beim Konsulat zu beantragen, vorausgesetzt du bist angemeldet und hast zweite Staatsangehörigkeit / Einbürgerungszusicherung.

(Deswegen rate ich ab, für etwas anderes als eine transparente gesetzliche Prozedur zu entscheiden. Diese läuft auch nicht immer perfekt, du bist aber an der sicheren Stelle und, wenn du alles sauber dokumentierst,  kannst du es immer nachweisen.)

In diesem konktreten Fall habe ich aber die Frage. Wenn der TS eine Einwilligung ans Bayersche Innenministerium abgegeben hat, was sollte es denn? Sollte die Deutsche Behörde bei der Entlassung aus der UA-Staatsangehörigkeit helfen? Oder einfach etwas klären? Dann verstehe ich nicht, warum man dafür mehr als 2,5 Jahre braucht. Oder ist das Bayersche Innenministerium eine falsche Adresse in diesem Fall? Das scheint auch nicht geklärt zu sein und kann den TS nur irritieren. Wenn aber diese Einwilligung irgendeine Bedeutung hat, heißt es, das dem TS nicht geholfen wurde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ma Vo
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Antwort #18 - 15.08.2011 um 01:35:49
 
ALSO der einbürgerungsbeamter in meinem ort hat mir wohl erzählt, dass ein junge wurde eingebürgert ohne ausbürgerungsschein...aber nicht nur einfach so, sondern weil er eine extreme situation hatte...er hat eine zusage von der polizeischule erhalten, aber nur im fall er beitze die deutsche staatsangehgörigkeit....so wurde seine situation wohl betrachtet von den abgeordneten oder so und er dürfte zur seinen schule...
ich habe auch eine extremsituation...wegen meine staatsangehörigkeit kann ich nicht verbeamtet werden...ich werde nach dem tarif bezahl und bekomme dadurch ca 350 euro weniger...meine eine freundin wurde von deutsche seite her im jaar 2003 so eigebürgert...sie ist ukrainische judin...sie wurde noch nicht mal nach einem ausbürgerungsschein gefragt...so besitzt sie jetzt eine doppelte staatsbürgerschaft...warum muss ich ja immer nur so schwer haben...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ma Vo
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Antwort #19 - 15.08.2011 um 02:13:44
 
juhu...leute ich bin so happy...ich habe eben ein paragraff erforscht, wodrin genau meine situation gemeint ist...ich werde vll doch eingebürgert, weil ich bei der aufgabe, also spricht arbeit die erhebliche nachteile habe...also der §12  lautet: "dem ausländer bei aufgabe der ausländischen staatsangehörigkeit erhebliche nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher art entstehen würden, die über den verlust der staatsbürgerliche rechte hinausgehen, oder".... vll klappt ja doch noch diesjahr mit der verbeamtung....juhu Zwinkernd) erstmal wird geschlafen...gute nacht euch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jammie
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 142

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Antwort #20 - 15.08.2011 um 10:01:13
 
@Ma Vo :
1. Bis 31.03.2007 ging es für die Kontingentflüchtlinge anders, sie dürften ohne Ausbürgerung eingebürgert werden. Nun geht es auch nicht mehr, sie müssen Ausbürgerungsantrag stellen, wie die Anderen.

2. Ich habe von Ausnahmesituationen gehört, z.B. über einen Jungen, der den deutschen Pass fürs Auslandsemester brauchte. Er hat aber Ausbürgerungsantrag bereits gestellt und das dauerte.

3. Lass alles lieber 100 Mal überprüfen. Was gilt als Nachteil aus der Sicht einer Behörde und was nicht, kann man nicht einfach so sagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Antwort #21 - 15.08.2011 um 13:43:41
 
Ma Vo schrieb am 15.08.2011 um 02:13:44:
die über den verlust der staatsbürgerliche rechte hinausgehen, oder".... vll klappt ja doch noch diesjahr mit der verbeamtung


Bei § 12 geht es um wirtschaftliche Nachteile bei Verlust der Staatsbürgerschaft, nicht um Nachteile bei Nichterwerb.  Beispiel wäre, dass man durch Abgabe der Staatsbürgerschaft den Grund und Boden seiner Eltern nicht erben darf, was in einigen Ländern durchaus Gesetzeslage ist und natürlich einen Vermögensnachteil bedeutet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sirozha
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Antwort #22 - 23.01.2012 um 16:30:48
 
Nun, alles in einem nach einer Revision seitens Integrationsbeauftragten bin ich nun endlich eingebürgert worden. Smiley
Der Integrationsbeauftragter hat sich als ein sehr kompetenter Beamter & offenherziger Mensch gezeigt!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema