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Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre (Gelesen: 8.445 mal)
Sirozha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
19.07.2011 um 18:12:18
 
Hallo,
ich habe beim Bayerischen Innenministerium vor 2 Jahre und 6 Monate meine Enwilligung zur Entlassung aus der Ukrainischer Staatsbürgerschaft eingereicht.

Ich ging fest davon aus, dass es nach Ablauf obiger Frist (gem. § 12.1.2.3.3 Staatsangehörigkeitsgesetzes) nun eine Entscheidung fällig wird...
Heute hat mir Beamte am Telefon erzält, sie lassen da dem ukr. Konsulat gelegentlich "etwas mehr Zeit um auf die Anfrage seitens Ministerium zu antworten"... Dass hiese, es dauert länge, aber wie lang maximal darf es denn sein per Gesetz?

Ich fühle mich bei so einer Aussage des Beamten irgendwie veräppelt. Kann man rechtliche Schritte gegen "Tauziehen" seitens Behörden unternehmen? Wie sind die Aussichten auf Erfolg?

Hat jemand ähnliche Erfahrung, wo diese Routine länger als 2,5 Jahre ging?

Danke im voraus!

Änderung:
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« Zuletzt geändert: 19.07.2011 um 19:28:53 von Tippi »  
 
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schweitzer
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Antwort #1 - 19.07.2011 um 19:56:20
 
Sirozha schrieb am 19.07.2011 um 18:12:18:
Kann man rechtliche Schritte gegen "Tauziehen" seitens Behörden unternehmen?


Kann man sicher.

2 Jahre und 6 Monate und dann so eine telefonische Auskunft , das klingt schon aberwitzig. - Ich denke, da sind Zumutbarkeitsgrenzen eindeutig überschritten.

An eine übergeordnete behördliche Stelle kannst Du Dich IMHO feilich nicht wenden, da das Innenministerium da schon oberste Stufe darstellt.

Was bleibt:

Petitionsauschuss - kann aber auch länger dauern.

Anwalt Deines Vertrauens, der ggf. auch mal ein etwas förmliches Schreiben mit ein paar "Anmerkungen" aus juristicher Sicht formuliert und an das IM schickt - manchmal regt das dann schon mal zu etwas mehr "Bewegung" an ...

Sirozha schrieb am 19.07.2011 um 18:12:18:
Wie sind die Aussichten auf Erfolg?


Wird Dir kaum einer hier halbwegs seriös beantworten können. - Vielleicht (zumindest in etwa) der Anwalt?


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Antwort #2 - 19.07.2011 um 20:31:05
 
Du kannst auch, wenn Du magst, einige Abgeordnete des Bayerischen Landtags öffentlich fragen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/abgeordnete-514-0.html

Du kannst auch erst nachsehen, welche Abgeordneten für Innenpolitik (und damit Einbürgerungen) zuständig sind. Dies ist der Ausschuss:

http://www.abgeordnetenwatch.de/kommunale_fragen_und_innere_sicherheit-508-537.h...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.07.2011 um 12:07:21
 
@schweitzer:
Petitionsauschuss? wie geht es genau?
Mit Anwalt hast Du, vermutlich, Recht. Ich überlege nur, wie es formulliert werden sollte, damit man nicht einen negativen Resultat erzwingt.



@reiner: unter diesem links findet man tatsächlich eine Abgeordneten-Liste. Ist nur unklar welcher Abgeordneter in Bayern für solche Themen zuständig wäre, sowhol - ob er/sie auf Arbeit des BIM Einfluß nehmen kann ...
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schweitzer
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Antwort #4 - 20.07.2011 um 12:56:14
 
Sirozha schrieb am 20.07.2011 um 12:07:21:


Guck mal hier. (Blaues bitte anklicken!)

Wie schon gesagt, das kann eine lange Prozedur werden, und ergebnisoffen ist sie auch ...

Sirozha schrieb am 20.07.2011 um 12:07:21:
Ich überlege nur, wie es formulliert werden sollte, damit man nicht einen negativen Resultat erzwingt.


Das musst nicht Du überlegen - das sollte der Anwalt machen und wissen.   Zwinkernd


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 20.07.2011 um 13:43:32 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

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Antwort #5 - 20.07.2011 um 13:22:38
 
@schweitzer:  danke für kompetente Hilfe!

Mich würde noch interessieren, ob jemand länger als 2 Jahre + 6 Monate warten müssen? <- ab dem Zeitpunkt der Einwilligungserteilung für Kontaktaufnahme seitens Behörden mit ukr. Kosulat
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reinhard
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Antwort #6 - 20.07.2011 um 19:30:48
 
Sirozha schrieb am 20.07.2011 um 12:07:21:
@reiner: unter diesem links findet man tatsächlich eine Abgeordneten-Liste. Ist nur unklar welcher Abgeordneter in Bayern für solche Themen zuständig wäre, sowhol - ob er/sie auf Arbeit des BIM Einfluß nehmen kann ...


Alle Abgeordneten im zuständigen Ausschuss (zweiter Link) sind für solche Fragen zuständig.

Einfluss nehmen sie nicht, solange Du es nicht forderst. Ob sie es danach tun, wirst Du ja merken.
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Antwort #7 - 20.07.2011 um 21:58:48
 
Frag mal bitte beim Abgeordnete Martin Neumeyer, MdL - Integrationsbeauftragter der Bay. Staatsregierung.

Er ist extrem Hilfsbereit und hat kompetente Mitarbeiter.

http://www.integrationsbeauftragter.bayern.de/
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Sirozha
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Antwort #8 - 21.07.2011 um 11:25:38
 
jivan schrieb am 20.07.2011 um 21:58:48:
Frag mal bitte beim Abgeordnete Martin Neumeyer, MdL - Integrationsbeauftragter der Bay. Staatsregierung.

Er ist extrem Hilfsbereit und hat kompetente Mitarbeiter.


Danke für den Tip!  Werde es wagen.
Vielleicht könnte dadurch etwas Bewegung kommen...
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Sirozha
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Antwort #9 - 23.07.2011 um 10:49:49
 
habe am Freitag eine "Email-Lesebestätigung" erhalten. Mal sehen...bin nun wirklich gespannt. If (irgend)eine Reaktion zeitnah kommen wird - könnte es für Tauglichkeit des Systems, sowohl für Qualitäten dieses Abgeordneten sprechen.
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Sirozha
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Antwort #10 - 26.07.2011 um 09:10:04
 
nach letztem Telefonat gestern, muss ich bis September warten.
Dann wird es entschieden. Es gebe jedoch keine Garantie, dass es positiv wird.

Der Sachbearbeiter hat gestern gemeint, dass wenn ukr. Konsulat, beispielweise, sagen würde, dass ich mich doch um meine Entlassung "nicht bemüht habe" - wird es auf die BIM-Entscheidung seine Wirkung haben und evtl dazu führen, das BIM der Einbürgerung nicht zustimmt.

Habe beschlossen, falls es im September doch negativ ausfällt, einen Anwalt zu engagieren.
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Antwort #11 - 26.07.2011 um 14:14:26
 
Was ich nicht verstehe...
Warum musstest Du Einwilligung zur Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft einreichen?
Normalerweise kann man Entlassung beim zuständigen Konsulat direkt beantragen, die Bescheinigung holen und einfach warten (na gut, natürlich auch nachfragen). Wenn das Konsulat einige Unterlagen verlangt, schickt man sie (natürlich per Einschreiben, oder, wenn per Fax, dann mit Empfangsbestätigung). Und wenn man von Konsulat kein Feedback bekommt, heißt es auch, man hat sich bemüht: mehr kann man auch nicht tun. Was sich mit Dir abspielt, verstehe ich nicht...
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Sirozha
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Antwort #12 - 12.08.2011 um 10:55:54
 
Ich habe mich die ersten 7 Jahre gar nicht beim Kosulat registriert, mit dem Ziel (konform zum früheren ukr. Sta.Gesetz)  die ukr. Staatsangehörigkeit automatisch los zu werden. Diese Klausel wurde aber leider in 2001(?) wieder revidiert.

Die Sache zu bewegen war eben dann über Jahre nicht möglich, weil meine Einreise für Erledigung aller Formalitäten verlangt worden war - was ich für unzumutbar halte, denn es könnte Monate dauern (Registrierung des ständigen Wohnsitzes im Ausland->Ausbürgerung...). Es würde bedeuten - Jobverlust in Deutschland, etc. - solle ich dort unter "behördliche Räder" kommen und stecken bleiben.
Hoffe, es klärt auf Smiley

...

jivan schrieb am 20.07.2011 um 21:58:48:
Frag mal bitte beim Abgeordnete Martin Neumeyer, MdL - Integrationsbeauftragter der Bay. Staatsregierung.

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http://www.integrationsbeauftragter.bayern.de/



in der Tat, Hr. Neumeyer hat mir geschrieben, er hätte die Sache an BIM zur Klärung weiter geleitet.
Bin schon mal sehr positiv überrascht, habe mit so einer promten Reaktion gar nicht gerechnet...Mal sehen, ob es was bringt. Würde denn Mann wählen, falls Einbürgerung vollzogen wird Smiley

Änderung:
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« Zuletzt geändert: 12.08.2011 um 11:08:51 von N/V »  
 
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Antwort #13 - 12.08.2011 um 11:47:15
 
Sirozha schrieb am 12.08.2011 um 10:55:54:
Die Sache zu bewegen war eben dann über Jahre nicht möglich, weil meine Einreise für Erledigung aller Formalitäten verlangt worden war - was ich für unzumutbar halte, denn es könnte Monate dauern (Registrierung des ständigen Wohnsitzes im Ausland->Ausbürgerung...). Es würde bedeuten - Jobverlust in Deutschland, etc. - solle ich dort unter "behördliche Räder" kommen und stecken bleiben.
Hoffe, es klärt auf Smiley


heißt, du bist im Ukrainischen Konsulat gar nicht als Auslandsukrainer gemeldet und damit in der Ukraine gar nicht abgemeldet, was eine Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft erschwert, wenn nicht unmöglich macht.

Das meinte der Sachbearbeiter vielleicht mit "Bemühen". Wenn du dich nicht bemüht hast die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zu schafften kann das gegen dich ausgelegt werden und zu einer Ablehnung des Antrages führen.
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Sirozha
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Antwort #14 - 12.08.2011 um 13:43:24
 
ganz im Gegensatz, habe ich mich mit Hilfe von Anwaltskanzlei in der Ukraine und dann auch eines deutschen Anwalt um Ausbürgerung nachweislich bemüht. Jedoch ohne Erfolg.
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