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Arbeitserlaubnis (Gelesen: 644 mal)
Themen Beschreibung: Darf ein Ausländer mit AT aus Italien in Deutschland arbeiten?
Timthaler
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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18.07.2011 um 10:14:07
 
Habe hier eine Bewerbung von einem Ausländer (Inder) mit italienischem Aufenthalt zu überprüfen. Darf man ihn als Urlaubsvertretung einstellen? Eine Lohnsteuerbescheinigung vom deutschen Finanzamt besitzt er auch.
Danke für Eure Hilfe.
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.07.2011 um 10:51:14
 
Hat er denn eine Arbeitserlaubnis für D?

Die ital. AE ermöglicht ihm nur den Aufenthalt bis zu 3 Monaten pro Halbjahr im Schengenraum (d.h. auch in D.) zu touristischen Zwecken, arbeiten darf er damit nicht hier.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 18.07.2011 um 10:56:26
 
Ich habe den leisen Verdacht, dass es letztlich um genau das geht, was in
diesem thread
schon mal behandelt worden ist.

Wenn dem so ist, ist nichts weiteres hinzuzufügen, da alles nach wie vor so gilt, wie es dort erklärt worden ist.


=schweitzer=
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Timthaler
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #3 - 18.07.2011 um 11:42:48
 
Vielen Dank - hatte vergeblich nach einem Thread gesucht. Wenigstens wissen wir, d. h. die Firma worauf zu achten ist. Danke nochmals
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