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Unterhaltsgeld (Gelesen: 1.371 mal)
karimmari
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i4a rocks!


Beiträge: 18

Rüsselsheim, Hessen, Germany
Rüsselsheim
Hessen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterhaltsgeld
09.07.2011 um 16:01:00
 
Hallo Zusammen,
ich bin seit 3 Jahren verheiratet, haben beide die deutsche staatsangehörigkeit.Wir haben Nachwuchs bekommen, und zwar Zwillinge. Wir leben im Moment ständig im Stress und denken an die Trennung. Bin seit Anfang des Jahres berufstätig und verdiene etwa 2200 Euro mit Steuerklasse 3 und meine Frau ca. 800 mit Sk. 5. Die Kinder sind im Alter von 2 Jahren.
Die Miete von etwa 700 Euro wird von meinem Konto abgezogen. Können sie mich informieren, wieviel Unterhalt ich ab der Trennung zahlen kann(ca. 800 Euro habe ich ausgerechnet)?Soll ich zusätzlich auch die Mietkosten weiter übernehmen oder darf ich einseitig das Mietverhältnis auflösen?Wie gehts weiter nach dem Trennungsjahr? Sobald die Scheidung bewilligt wird wieviel soll ich weiter zahlen?Wenn ich nun umziehe und lasse die aktuelle Wohnung, wo meine Frau und Kinder leben, als Hauptsitz, und die zweite Wohnung als Nebensitz und die Miete der zwei Wohnungen überweise, kann es sein dass meine Frau nachträglich den Unterhalt rückwirgend verlangt dann sollte ich zusätzlich zur Miete auch noch die dicke Summe des Unterhalts überweisen. Für weitere Info. wäre sehr dankbar.
Viele Grüße Karimmari
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.07.2011 um 07:54:53
 
Denke da bist du hier im flaschen Forum, denn dies hat nichts mit Ausländerrecht zu tun.

Anhaltspunkt. Die Frau arbeitet, also kann sie ihren eigenen Lebensunterhalt selbst verdienen, ausser sie erklärt, dass sie wg. der Alleinerziehung nun nicht mehr Arbeiten kann.

Du bekommst LStKl 1, sie vermutlich 2

Du hast einen eigenen Selbstbehalt (Freibetrag) darüber hinaus ist alles Masse die u.U. für Unterhaltsforderungen herangezogen werden kann.

Schau dir mal die Düsseldorfer Tabelle an, da bekommst du Richtwerte über Selbstbehalt und Zahlbeträge für ein unterhaltspflichtiges Kind

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karimmari
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i4a rocks!


Beiträge: 18

Rüsselsheim, Hessen, Germany
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.07.2011 um 14:16:47
 
Danke Franky,
Eins hätte ich noch gerne gewusst, soll ich auch ihre Mitte zusätzlich zum Unterhalt zahlen?Danke
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reinhard
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Beiträge: 15.208

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.07.2011 um 14:24:25
 
karimmari schrieb am 10.07.2011 um 14:16:47:
Danke Franky,
Eins hätte ich noch gerne gewusst, soll ich auch ihre Mitte zusätzlich zum Unterhalt zahlen?Danke


Das kommt immer auf den Einzelfall an, das sollte Dir Dein Anwalt ausrechnen.

Für die Kinder zahlst Du Unterhalt (Deinen Anteil), bis sie auf eigenen Beinen stehen können.

Für die Ehefrau zahlst Du abhängig von ihrem Einkommen, der Zumutbarkeit zur Arbeitssuche, der Länge der Ehe, Deinem Einkommen etc. eine gewisse Zeit, die auch vom Einzelfall abhängt. Das gilt auch umgekehrt: Wenn die Kinder bei Dir leben, Du halbtags und Deine Frau ganztags arbeitet, hast Du ggf. auch einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegen sie.
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