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Schengen Visa trotz laufendem Verfahren? (Gelesen: 4.671 mal)
hase3003
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.07.2011 um 19:18:18
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Meine Partnerin wohnh. Mexico City und ich wollten heiraten. Alles war vorbereitet, nur die alleinige Personensorge für Ihren Sohn der mitausreisen soll liegt noch nicht vor da der KV Probleme macht, und derzeit noch nicht zustimmt. Ist es möglich trotz laufendem Visaverfahren meine Partnerin mit einem Schengen Visa VORRÜBERGEHEND zu mir zu holen? Der Vater ihres Sohnes macht ihr das Leben sehr schwer, bedroht Sie, schlägt sie etc...Deshalb wollte ich Sie bis zu einer gerichtlichen  Sorgerechtseintscheidung erst mal raus aus dieser Hölle holen. Würde die ABH dem zustimmen? Ich weiß das sie danach wieder ausreisen muß, aber so hätten wir Zeit alles von hier aus zu regeln, und sie würde zur Ruhe kommen! Würde das laufende Visaverfahren dadurch gestoppt?
Ich weiß... viele Fragen, aber ich habe Angst die ABH könnte deshalb Probleme machen... ICh bitte um Hilfe!!!
Danke schon mal
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reinhard
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Antwort #1 - 03.07.2011 um 19:22:18
 
Welche Staatsangehörigkeit hat sie denn?

Bei einem Schengen-Visum wird geprüft, ob sie (sozusagen "garantiert") zurückkehren will. Wenn sie in Deutschland jemanden so gut kennt, wird das eher negativ beantwortet und der Visum-Antrag abgelehnt.

Wenn sie die Staatsangehörigkeit Mexikos hat, ist das unproblematisch.
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grisu1000
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Antwort #2 - 03.07.2011 um 20:11:24
 
hase3003 schrieb am 03.07.2011 um 19:18:18:
Sie, schlägt sie etc...Deshalb wollte ich Sie bis zu einer gerichtlichenSorgerechtseintscheidung erst mal raus aus dieser Hölle holen


Ist sie mexikanische Staatsbürgerin, kann sie sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in Deutschland aufhalten. Ihr könnt auch hier heiraten. Sie muss aber für die FZF im Regelfall ein Visum an dem deutschen Konsulat, das für ihren mexikanischen Wohnort zuständig ist, beantragen.

Ihrem Sohn während eines laufenden Sorgerechtsverfahren nach Deutschland zu holen könnte Probleme mit dem zuständigen Gericht in Mexiko verursachen. Das muss Sie am besten mit Ihrem Anwalt im Vorfeld abklären.
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hase3003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.07.2011 um 22:35:17
 
Sie ist kolumbianische Staatsbürgerin, genauso wie der Sohn und dessen Vater.
Sie war ja schon bereits mehrmals mit Schengen Visa hier. Mir geht es also nur darum, da sich das Sorgerechtsverfahren durchaus auf 2-3 monate hinziehen kann, dass sie hier "Urlaub" machen kann und nicht dem permanenten psychischen Druck des KV ausgesetzt ist. Unsere Unterlagen zur Eheschliessung sind alle anerkannt(OLG), und die Sache wäre laut ABH "entscheidungsreif".
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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.07.2011 um 23:49:30
 
hase3003 schrieb am 03.07.2011 um 19:18:18:
Würde die ABH dem zustimmen?

Die ABH wird bei der Schengenvisumsvergabe gar nicht eingebunden, das ist Sache von Botschaft/Konsulat. Wenn sie schon mehrfach ein Schengenvisum bekommen hat, kennt man sie dort ja vielleicht, und sie kann bei Schilderung der Situation gute Chancen haben. Sie muss halt glaubhaft rüberbringen können, dass sie zur FZF (kurz?) wieder zurück nach Mexico geht.
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hase3003
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Antwort #5 - 04.07.2011 um 07:21:26
 
aber sicher wird die ABH mit einbezogen. So war es jedenfalls bei Ihren Besuchen hier. Ich bekam immer einen Anruf von der ABH zwecks Datenabgleich und Grund des Aufenthaltes. Ebenso haben die alle ihre Daten ihrer Reisen vorliegen, und sind immer letztendlich dafür verantwortlich wer einreisen darf und wer nicht!
Zum Glück sind bei meiner ABH die Mitarbeiter sehr freundlich und Hilfsbereit. Vielleicht werde ich doch mal vorsichtig anfragen ob Sie trotz offenem "Heiratsvisaverfahren" mich besuchen darf. Es steht ja noch nicht fest ob und überhaupt ihr die alleinige Personensorge für ihr Kind erteilt wird. Das ist ja letztendlich der "Knackpunkt", und ist jetzt eigentlich nun noch abhängig vom guten Willen des Kindesvaters.
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hpa an
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Antwort #6 - 04.07.2011 um 11:01:23
 
Du kannst den Ausführungen hier glauben, dass bei Schengenvisa die ABH nicht beteiligt wird. Alleine die VE wird von der ABH ausgestellt, die Du ggf. für Deinen Besuch brauchst, aber dann endet auch hier schon die Beteiligung am Schengenvisum. Die ABH hat kein Mitspracherecht bei einem Schengenvisum. Die Verantwortung für ein Schengenvisum liegt alleine bei der Botschaft oder einem Konsulat.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 04.07.2011 um 11:53:27
 
hpa an schrieb am 04.07.2011 um 11:01:23:
Alleine die VE wird von der ABH ausgestellt, 

Vielerorts wird die VE auch im Bürgerbüro oder anderen Behörden ausgestellt, da ist die ABH überhaupt nicht daran beteiligt.
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Antwort #8 - 04.07.2011 um 12:02:55
 
Saxonicus schrieb am 04.07.2011 um 11:53:27:
Vielerorts wird die VE auch im Bürgerbüro oder anderen Behörden ausgestellt, da ist die ABH überhaupt nicht daran beteiligt. 


In NRW haben größtenteils die ABHs in den Städten diese Aufgabe übernommen. Es ging mir nur um eine Erklärung inweit eine ABH darin involviert sein kann.
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Antwort #9 - 04.07.2011 um 12:30:35
 
hpa an schrieb am 04.07.2011 um 12:02:55:
Es ging mir nur um eine Erklärung inweit eine ABH darin involviert sein kann.      

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen zustimmungspflichtigen und zustimmungsfreien Visa.

Ein Schengenvisum gehört zu den zustimmungsfreien Visa, bei der Vergabe eines solchen ist die inländische ABH nicht involviert, das vergibt die Auslandsvertretung in eigener Verantwortung.
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hpa an
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Antwort #10 - 04.07.2011 um 12:58:45
 
Saxonicus schrieb am 04.07.2011 um 12:30:35:
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen zustimmungspflichtigen und zustimmungsfreien Visa.

Ein Schengenvisum gehört zu den zustimmungsfreien Visa, bei der Vergabe eines solchen ist die inländische ABH nicht involviert, das vergibt die Auslandsvertretung in eigener Verantwortung. 



Was wird das jetzt? Ping-Pong-Spiel? Ich kenne die gesetzlichen Regularien. Vielleicht erklärst Du das dem TS, aber nicht mir.
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Antwort #11 - 04.07.2011 um 13:13:53
 
Schluss jetzt hier, sonst schmeiße ich nachträglich den halben thread auf den Schrott und Beiträge werden dann auch entsprechend abgezogen! -

Ist ja wie im Kindergarten hier.  Ärgerlich -

No comment needed!


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hase3003
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Antwort #12 - 04.07.2011 um 13:49:01
 
Also ich hab heute mit der ABH telefoniert, und die derzeitige Situation erklärt. Zuerst schreiben Sie der Botschaft eine Mail das das Visaantragsverfahren bis zur Klärung zurückgestellt wird. Desweiteren wird in der Mail erklärt das es mein Wunsch ist sie zu Besuchszwecken nochmal einzuladen bis die Sorgerechtliche Seite geklärt ist... max 90 tage wie ich weiß!
Die nette Dame der ABH erklärte mir das sie mir dafür jedenfalls Zustimmung geben würde..hmmm
Sie sagte mir außerdem noch das wir dann ja hier Heiraten könnten... Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht das es wohl in D nicht mit einem Schengen Visa möglich ist...
Also zusammenfassend heißt es, sie muß einen Antrag für das Schengen Visa stellen, und dann kann Sie max 3 Monate hier sein. Wir möchten die Zeit nutzen sie auf einen dauerhaften Aufenthalt vorzubereiten, ebenso möglicherweise das Sorgerechtsverfahren das ja noch gar nicht begonnen hat evtl. von hier aus zu steuern. Anwalt hätte ich, ebenso denke ich besteht die Möglichkeit am kolumbianischen Konsulat in D sich informationen zu holen...
Vielen Dank für die Beiträge... und immer schön cool bleiben!!
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Antwort #13 - 04.07.2011 um 13:58:14
 
hase3003 schrieb am 04.07.2011 um 13:49:01:
Die nette Dame der ABH erklärte mir das sie mir dafür jedenfalls Zustimmung geben würde..hmmm

nett von ihr, aber nicht nötig (siehe oben)

hase3003 schrieb am 04.07.2011 um 13:49:01:
Sie sagte mir außerdem noch das wir dann ja hier Heiraten könnten... Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht das es wohl in D nicht mit einem Schengen Visa möglich ist...

nett von Dir, sie darauf hinzuweisen ... ist aber falsch.
Natürlich darfst du hier mit einem Schengenvisum heiraten, nur eine AE beantragen solltest du danach nicht (solltest du auch nicht bekommen). Zudem ist es fraglich, ob nicht aus Zufall bei einer Einreisekontrolle die entsprechenden Dokumente zur Eheschliessung gefunden werden und dann die Einreise ggf. verweigert wird (da dann die Umgehnung eines FZF Visum vermutet wird und dass sie dann einfach hier bleibt ohne zurückzureisen).
Also: heiraten darf sie aber sie sollte keinen Antrag auf AE stellen, sondern nach dem Visablauf ausreisen.
... und dann mit einem FZF Visum wiederkommen.


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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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hase3003
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Antwort #14 - 04.07.2011 um 14:23:27
 
Vielen Dank für die Info! Ich dachte es ist rechtlich nicht möglich mit dem Schengen hier zu Heiraten. Ok wenn es so ist.....
Papiere von ihr wird wohl keiner finden, da ALLES bereits beim Standesamt liegt einschließlich der Ehefähigkeitsbefreiungs vom OLG!! rein rechtlich gesehen könnten wir eigentlich heiraten..
aber das ist ja jetzt nicht das Problem... ich möchte sie nur da erst mal rausholen da der KV sich versucht mürbe zu machen. Seine Meinung permanent wechselt bezüglich der Sorgerechts... und natürlich möchte ich mit ihr zusammen sein, auch wenn es nur für den besagten Zeitraum mit dem Schengen Visa ist. Hier würden wir dann klären auf welchem Weg sie dann das Sorgerecht bekommt...Müßte sie nach Ausreise auch wieder nach Mexico? Sie ist ja kolumbianische Staatsangehörige, und ich denke falls Sie nach Mexico zurückkehren müßte erwartet sie dort die Hölle... Ich weiß verdammt kompliziert, aber ich brauche so schnell wie möglich eine Lösung!!
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