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Visum zur Eheschließung - Chaos mit den Dokumenten (Gelesen: 951 mal)
Sekersask
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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30.06.2011 um 21:34:37
 
Guten Abend Ihr Lieben,

ich und mein Freund befinden uns gerade im Papierkrieg und tragen alle notwendigen Papiere für unsere Eheschließung zusammen.

Ich habe mich dabei an die Vorgaben der Deutschen Botschaft gehalten:

http://www.ankara.diplo.de/contentblob/146050/Daten/954577/Merkblatt_FZ_Ehegatte...

Komisch fand ich irgendwie das in dem Merkblatt nicht von Krankenversicherung oder Verpflichtungserklärung die Rede ist.
Ich habe die beiden Dinge jetzt also zusätzlich noch besorgt und meinem Freund alle Unterlagen von dem Merkblatt geschickt. Trotzdem denkt man jetzt irgendwie ob wohl noch was fehlt.

Mein Freund hat gerade noch zwei Formulare ausfindig gemacht, und ich weiss jetzt nicht ob ich sie brauche, und wenn ja wer mir diese Formulare überhaupt ausfüllt, weil ich wüßte gar nicht was ich da alles eintragen sollte, könnt Ihr mal schauen? Zur Info: Ich war früher schonmal verheiratet....

http://www.ankara.diplo.de/contentblob/2123254/Daten/9499/Eheschlieung_und_Schei...





http://www.ankara.diplo.de/contentblob/2123258/Daten/155894/Namenserklaerung_Ehe...

Ich hoffe jemand kann mir helfen, bin schon total verzweifelt!

Liebste Grüße

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 01.07.2011 um 07:36:22
 
Ich glabe, Du machst Dir da doch zu viele Gedanken. -

Verfügst Du über ein rechtskräftiges Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts? Wenn ja, ist alles in Ordnung. - Wenn es allerdings ein ausländisches Scheidungsurteil ist und bisher kein Anerkennungsantrag gestellt worden ist, müsstest Du das nachholen.

Alles andere ist übrigens in Ordnung. VE ist erforderlich, wenn die Eheschließung in Deutschland erfolgt, für die Zeit zwischen Einreise des Partners und Heirat. Mit der AE - Erteilung wird die VE dann unwirksam.

Für den Ehegattennachzug zu einer Deutschen (auch über das Visum zum Zwecke der Eheschließung und anschließender Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland) ist es in der Regel nicht erforderlich, dass hinreichende Lebensunterhaltssicherung einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nachgewiesen wird. - Aber schon im eigenen Interesse würde ich nie ohne Krankenversicherung ins Ausland reisen. In Eurem Fall wäre Dein Partner sonst bis auf Weiteres (etwa Aufnahme in die Familienversicherung der gesetzlichen KV ) gar nicht geschützt - so ein Risko wäre mir in jedem Fall zu groß. - Also ist auch das so in Ordnung, wie Ihr es angegangen seid.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 01.07.2011 um 10:28:21 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

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Sekersask
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.07.2011 um 12:51:02
 
Lieber Schweizer vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mich etwas beruhigt Smiley
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