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Beglaubigung Heiratsurkunde bzw. RP und PA Kopien (Gelesen: 2.121 mal)
EgoMorales
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02.06.2011 um 18:44:20
 
Hallo,

beim Beglaubigenlassen meiner Heiratsurkunde ist mir etwas aufgefallen. Vor 1,5 Jahren habe ich schon mal eine Heiratsurkunde beglaubigen lassen, dabei war der Ablauf wie folgt.
Heiratsurkunde von den Stellen des Ausstellerstaats beglaubigen lassen, dann im deutschen Honorarkonsulat beglaubigen lassen  und von einer beeidigten Übersetzerin übersetzen lassen, fertig.

Jetzt musste ich auch noch die Übersetzung beglaubigen lassen.
Ist das so rechtens?  hä?
Mir sind zwar die 20€ relativ egal, trotzdem hat es dann auch mein Misstrauen geweckt, dass ich die Kopien meines PAs und meines RPs beglaubigen lassen sollte und dafür nochmal 20€ bezahlt habe. (RP und PA Kopien waren für ein FZF Visum)

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grisu1000
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Antwort #1 - 02.06.2011 um 19:30:25
 
EgoMorales schrieb am 02.06.2011 um 18:44:20:
dann im deutschen Honorarkonsulat beglaubigen lassenund von einer beeidigten Übersetzerin übersetzen lassen, fertig.


Du hast also eine legalisierte Heiratsurkunde aus dem Ausland (Legalisierung beim deutschen Konsulat) von einem  bei einem deutschen OLG vereidigten Übersetzer übersetzen lassen? Dann braucht es keine Beglaubigung der Übersetzung mehr. Die Übersetzung mit angehefteten Original+Legalisierung und entsprechenden Stempel des Übersetzers ist in Deutschland gültig.

Wer sollte denn noch die Übersetzung legalisieren?
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EgoMorales
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Antwort #2 - 02.06.2011 um 19:45:09
 
grisu1000 schrieb am 02.06.2011 um 19:30:25:
Du hast also eine legalisierte Heiratsurkunde aus dem Ausland (Legalisierung beim deutschen Konsulat) von einembei einem deutschen OLG vereidigten Übersetzer übersetzen lassen?


Ja, genau das.

grisu1000 schrieb am 02.06.2011 um 19:30:25:
Wer sollte denn noch die Übersetzung legalisieren?


Wäre es nach mir gegangen niemand. Aber nun hat die Sekretärin des Konsuls darauf bestanden, die Unterschrift der Übersetzerin zu beglaubigen und ich habe dann um die ganze Sache abzukürzen auch unter Protest bezahlt.

Nun ist meine Frage, ob das rechtens ist (und auch die Beglaubigungen der anderen Kopien), weil ich in nächster Zeit noch eine Geburtsurkunde beim gleichen Honorarkonsulat beglaubigen lassen muss.

Btw. Die junge Dame hat nur jeweils 1 der 2 Kopien meines RPs und PAs beglaubigt!?


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grisu1000
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Antwort #3 - 12.06.2011 um 12:59:06
 
EgoMorales schrieb am 02.06.2011 um 19:45:09:
Aber nun hat die Sekretärin des Konsuls darauf bestanden, die Unterschrift der Übersetzerin zu beglaubigen und ich habe dann um die ganze Sache abzukürzen auch unter Protest bezahlt


Ich bin etwas verwirrt. Es handelt sich doch um eine ausländische Heiratsurkunde, die in Deutschaland verwendet werden soll?

Wenn die Heiratsurkunde vom deutschen Konsulat legalisiert wurde, kann sie im deutschen Rechtsraum verwendet werde. Ist die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer (vereidigt vor einem deutschen Gericht) übersetzt worden, ist diese Übersetzung ebenfalls gültig, deshalb ja ein vereidigter Übersetzer, da muss nichts mehr beglaubigt werden. Außerdem ist die Urkunde gar nicht mehr beim Konsulat.

Oder wars ein Übersetzer im Ausland?


Was hat PA und RP damit zu tun?
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