Hallo,
nachfolgenden Post hatte ich zwar bereits als Antwort auf einen alten Post eingestellt. Im Nachhinein stellte ich aber fest, dass es sich um das Userforum handelte, und dass er somit nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich war. Deshalb möchte ich ihn hier nochmals posten.
Nachdem meine Frau seit einiger Zeit die
NE hat, wurde ich erst heute auf den elektronischen Aufenthaltstitel aufmerksam. Wie ich aber bei der weiteren Recherche feststellen musste, wurde der
eAT wohl wegen technischer Probleme zum 1.9.11 verschoben.
Dennoch ein paar Fragen dazu:
1. Reicht der
eAT für Reisen als einziges Resiedokument innerhalb des Schengenraumes aus? Der Hintergrund der Frage ist der, dass die Tochter meiner Frau von ihrem zuständigen Konsulat pardout keinen eigenen Pass bekommt, sondern nur bei der Mutter mit eingetragen ist. Da stellt bisher schon eine kleine Alpentour über die österreichische Grenze mit einer Jugendgruppe ein Problem dar.
2. Kann der
eAT (wenn es ihn dann gibt) jederzeit beantragt werden, oder wird dieser nur ausgestellt, wenn ohnehin ein neuer Aufenthaltstitel benötigt wird (Passwechsel, Ablauf des bisherigen Titels oder Veränderungen der Lebensumstände)?
3. Muss die Karte jedesmal neu gemacht werden, wenn eine
AE verlängert wird, oder werden die Änderungen einfach elektronisch hinterlegt, und können beispielsweise von allen Polizeistreifen oder Grenzbeamten nur mit entsprechender Technik ausgelesen werden?
Herzliche Grüße,
Hansi