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elektronischer Aufenthaltstitel (Gelesen: 4.654 mal)
Hansi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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24.05.2011 um 20:00:49
 
Hallo,

nachfolgenden Post hatte ich zwar bereits als Antwort auf einen alten Post eingestellt. Im Nachhinein stellte ich aber fest, dass es sich um das Userforum handelte, und dass er somit nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich war. Deshalb möchte ich ihn hier nochmals posten.



Nachdem meine Frau seit einiger Zeit die NE hat, wurde ich erst heute auf den elektronischen Aufenthaltstitel aufmerksam. Wie ich aber bei der weiteren Recherche feststellen musste, wurde der eAT wohl wegen technischer Probleme zum 1.9.11 verschoben.

Dennoch ein paar Fragen dazu:

1. Reicht der eAT für Reisen als einziges Resiedokument innerhalb des Schengenraumes aus? Der Hintergrund der Frage ist der, dass die Tochter meiner Frau von ihrem zuständigen Konsulat pardout keinen eigenen Pass bekommt, sondern nur bei der Mutter mit eingetragen ist. Da stellt bisher schon eine kleine Alpentour über die österreichische Grenze mit einer Jugendgruppe ein Problem dar.

2. Kann der eAT (wenn es ihn dann gibt) jederzeit beantragt werden, oder wird dieser nur ausgestellt, wenn ohnehin ein neuer Aufenthaltstitel benötigt wird (Passwechsel, Ablauf des bisherigen Titels oder Veränderungen der Lebensumstände)?

3. Muss die Karte jedesmal neu gemacht werden, wenn eine AE verlängert wird, oder werden die Änderungen einfach elektronisch hinterlegt, und können beispielsweise von allen Polizeistreifen oder Grenzbeamten nur mit entsprechender Technik ausgelesen werden?

Herzliche Grüße,

Hansi
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.05.2011 um 20:08:42
 
Doppelpostings sind nicht so doll.

Da es um sachliche Fragen handelt lass ich das hier stehen
und habe das Doppelpost im Userforum gelöscht.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.05.2011 um 21:34:51
 
Hansi schrieb am 24.05.2011 um 20:00:49:
Der Hintergrund der Frage ist der, dass die Tochter meiner Frau von ihrem zuständigen Konsulat pardout keinen eigenen Pass bekommt, sondern nur bei der Mutter mit eingetragen ist. Da stellt bisher schon eine kleine Alpentour über die österreichische Grenze mit einer Jugendgruppe ein Problem dar.

Um welchen Staats handelt es sich denn, der seinen jugendlichen Bürgern die Passaustellung verweigert ?

Wie vereinbart sich das mit der Erfüllung der Passpflicht in Deutschland ? Danach muß mit Vollendung des 15.Lebensjahr ein eigener Pass vorhanden sein.

In meinem Bekanntenkreis haben sogar schon Babys einen eigen Pass.
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Mick
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Antwort #3 - 24.05.2011 um 22:00:37
 
Saxonicus schrieb am 24.05.2011 um 21:34:51:
Danach muß mit Vollendung des 15.Lebensjahr ein eigener Pass vorhanden sein.

Du meinst "Vollendung des 16. Lebensjahres". Ist aber nicht Thema
des Threads.

Hansi schrieb am 24.05.2011 um 20:00:49:
Reicht der eAT für Reisen als einziges Resiedokument innerhalb des Schengenraumes aus?

Nein.

Hansi schrieb am 24.05.2011 um 20:00:49:
Kann der eAT (wenn es ihn dann gibt) jederzeit beantragt werden, oder wird dieser nur ausgestellt, wenn ohnehin ein neuer Aufenthaltstitel benötigt wird (Passwechsel, Ablauf des bisherigen Titels oder Veränderungen der Lebensumstände)?

Er kann "jederzeit" beantragt werden.

Hansi schrieb am 24.05.2011 um 20:00:49:
Muss die Karte jedesmal neu gemacht werden, wenn eine AE verlängert wird,

Ja.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Hansi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.05.2011 um 22:06:55
 
Ich hatte ja gehofft, der eAT bringe Vereinfachungen vor allem auch für den Inhaber.

Wenn aber
  • die Karte als alleiniger Identitätsnachweis in Schengenland trotzdem nicht ausreicht,
  • jedesmal neu ausgestellt werden muss, wenn die AE wieder um ein oder 2 Jahre verlängert wird,
  • und dann vermutlich deutlich teurer ist und langwieriger zu beschaffen ist als das bisherige "Klebeticket",
macht sich auch bei mir als Technikfan Ernüchterung breit. Der einzige Vorteil, den ich für den Inhaber erkennen kann, ist die Unabhängigkeit vom Pass. Damit spart man sich wohl einen Gang zur ABH bzw. zum Konsulat, wenn man einen neuen Pass erhalten hat.

Herzlichen Dank für die Infos,

Hansi
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.05.2011 um 22:45:39
 
Hansi schrieb am 25.05.2011 um 22:06:55:
Der einzige Vorteil, den ich für den Inhaber erkennen kann, ist die Unabhängigkeit vom Pass.

Eigentlich nicht, der eAT muss neu ausgestellt werden, wenn man sich einen neuen Pass besorgt.
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Hansi
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Antwort #6 - 26.05.2011 um 14:30:57
 
Zitat:
Eigentlich nicht, der eAT muss neu ausgestellt werden, wenn man sich einen neuen Pass besorgt. 

Das heißt dann wohl, dass ein Ausländer, der in seinem Herkunftsland den Pass getauscht hat, mit dem Teil nicht wieder einreisen darf, sondern erst in der Botschaft ein Visum und dann in Deutschland in der ABH die neue eAT beantragen muss?

Und ich dachte, Deutschlands Ämter geben sich Mühe "kundenfreundlicher" zu werden... Griesgrämig . Aber das geht offensichtlich beim besten Willen nicht, wenn sie Europas Bürokraten nicht lassen.

Ich denke, die Mehrkosten des neuen Verfahrens will ich gar nicht wirklich wissen, nachdem ich vor Kurzem alleine für einen neuen E-Reisepass 59 € bezahlt habe. Ich kann nur hoffen, dass die Tochter meiner Frau noch rechtzeitig vor der endgültigen Einführung der eAT eine NE bekommt, und somit für einige Zeit Ruhe hat.

Euer enttäuschter Hansi.
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