zimtra schrieb am 24.05.2011 um 12:35:40:kann man überhaupt mit teilzeit job eine unbefristete aufenthaltserlaubnis beantragen?
Das dürfte eng werden. Es ist zwar nirgendwo abschließend definiert, wann der
LU tatsächlich hinreichend gesichert ist, aber es gibt so ein paar "Orientierungspunkte".
Danach müsstest Du (möglichst nachhaltig - also auch mit Blick auf die Zukunft) für Dich zumindest soviel regelmäßiges Einkommen (ohne Wohngeld) haben, dass es 364,- Euro + Deine Warmmiete + Arbeitnehmerfreibeträge nach
SGB II (im Höchstfall wohl um die 250,- Euro), netto werden. Nehmen wir mal an, die Miete beträgt 400,- Euro, dann wären das ungefähr 1014,- Euro, die Du monatlich netto verdienen müsstest.
Allerdings ist das jetzt nur ein Beispiel gewesen, letztlich fiktiv, da weder die Miete hier wirklich bekannt ist, noch ganz exakt berechnet werden kann, in welcher Höhe
wirklich Freibeträge anzurechnen wären.
Auch die Benutzung eines
ALG II - Rechners
kann nur einen Näherungswert liefern. (Blaues bitte anklicken!)
Letztlich wirst Du nicht um "Deine"
ABH herum kommen, um eine wirklich einzelfallbezogene Auskunft zu bekommen.
Aber nochmal: Der 80-Stunden-Job müsste schon sehr gut bezahlt sein, wenn das reichen sollte ...
zimtra schrieb am 24.05.2011 um 12:35:40:was passiert mit mein mann,die auch student ist.
Solange er noch eine
AE nach § 16
AufenthG hat, kann er keine
NE bekommen. Entweder er bräuchte zunächst die
AE nach § 18
AufenthG oder die nach § 30
AufenthG als Dein Ehegatte - letztere kann er aber auch nur erhalten, wenn, wie für die
NE, auch sein
LU hinreichend gesichert ist, im Zweifel müsste das durch Dich geschehen.
Dafür dürfte Dein Einkommen gegenwärtig leider freilich keinesfalls reichen.
=schweitzer=
*
Edit:
Saxonicus schrieb am 24.05.2011 um 13:10:33:Dachte ich zunächst auch, aber die Frage hier hat doch eine deutlich andere Nuance, da der Schwerpunkt hier bei der Problematik
LU - Sicherung liegt. Das war in dem von Dir angegebenen thread nicht der Fall.
=schw.=