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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> unbefristete aufenthaltserlaubnis mit teilzeit job
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Beitrag begonnen von zimtra am 24.05.2011 um 12:35:40

Titel: unbefristete aufenthaltserlaubnis mit teilzeit job
Beitrag von zimtra am 24.05.2011 um 12:35:40
Hallo zusammen,
bin Studentin ,die mein studium letzte monat abgeschlossen habe.Jetzt habe ich ein jahr ,dass ich in mein Fachrichtung ein arbeit suche,(bin seit 9,5 jahre in Deutschland),hab eine stelle als fachgeprüfte in eine Uni,aber leider nur 80 stunden im Monat.(arbeitsvertrag ist für 1,5 jahre)
kann ich mit dieser job eine unbefristete aufenthaltserlaubnis beantragen,was passiert mit mein mann,die auch student ist.
kann man überhaupt mit teilzeit job eine unbefristete aufenthaltserlaubnis beantragen?
bis wie viel € ist die grenze?
die Frau in der Ausländeramt ist so unfreundlich,dass man angst hat was zu fragen,und sie antwortet meisten auch nicht!
danke für eure antwort
zimtra

Titel: Re: unbefristete aufenthaltserlaubnis mit teilzeit job
Beitrag von Saxonicus am 24.05.2011 um 13:10:33
Die gleiche Frage, von Dir gestellt, wurde Dir doch bereits beantwortet

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1304587037/0#0

Titel: Re: unbefristete aufenthaltserlaubnis mit teilzeit job
Beitrag von schweitzer am 24.05.2011 um 13:12:18

zimtra schrieb am 24.05.2011 um 12:35:40:
kann man überhaupt mit teilzeit job eine unbefristete aufenthaltserlaubnis beantragen?


Das dürfte eng werden. Es ist zwar nirgendwo abschließend definiert, wann der LU tatsächlich hinreichend gesichert ist, aber es gibt so ein paar "Orientierungspunkte".

Danach müsstest Du (möglichst nachhaltig - also auch mit Blick auf die Zukunft) für Dich zumindest soviel regelmäßiges Einkommen (ohne Wohngeld) haben, dass es 364,- Euro + Deine Warmmiete + Arbeitnehmerfreibeträge nach SGB II (im Höchstfall wohl um die 250,- Euro), netto werden. Nehmen wir mal an, die Miete beträgt 400,- Euro, dann wären das ungefähr 1014,- Euro, die Du monatlich netto verdienen müsstest.

Allerdings ist das jetzt nur ein Beispiel gewesen, letztlich fiktiv, da weder die Miete hier wirklich bekannt ist, noch ganz exakt berechnet werden kann, in welcher Höhe wirklich Freibeträge anzurechnen wären.

Auch die Benutzung eines ALG II - Rechners kann nur einen Näherungswert liefern. (Blaues bitte anklicken!)

Letztlich wirst Du nicht um "Deine" ABH herum kommen, um eine wirklich einzelfallbezogene Auskunft zu bekommen.

Aber nochmal: Der 80-Stunden-Job müsste schon sehr gut bezahlt sein, wenn das reichen sollte ...


zimtra schrieb am 24.05.2011 um 12:35:40:
was passiert mit mein mann,die auch student ist.


Solange er noch eine AE nach § 16 AufenthG hat, kann er keine NE bekommen. Entweder er bräuchte zunächst die AE nach § 18 AufenthG oder die nach § 30 AufenthG als Dein Ehegatte - letztere kann er aber auch nur erhalten, wenn, wie für die NE, auch sein LU hinreichend gesichert ist, im Zweifel müsste das durch Dich geschehen.

Dafür dürfte Dein Einkommen gegenwärtig leider freilich keinesfalls reichen.


=schweitzer=


*

Edit:


Saxonicus schrieb am 24.05.2011 um 13:10:33:
Die gleiche Frage, von Dir gestellt, wurde Dir doch bereits beantwortet

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1304587037/0#0


Dachte ich zunächst auch, aber die Frage hier hat doch eine deutlich andere Nuance, da der Schwerpunkt hier bei der Problematik LU - Sicherung liegt. Das war in dem von Dir angegebenen thread nicht der Fall.


=schw.=

Titel: Re: unbefristete aufenthaltserlaubnis mit teilzeit job
Beitrag von zimtra am 24.05.2011 um 13:20:02
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
weil ich neben dieses job weiter studiren wollte!

Titel: Re: unbefristete aufenthaltserlaubnis mit teilzeit job
Beitrag von schweitzer am 24.05.2011 um 13:25:22
Naja, es ist besser, sich erstmal klar zu entscheiden, was die Studien-/und/oder berufliche Perspektive angeht.

Wenn es da gute Optionen gibt, dann sollte man das erstmal weiter verfolgen, weil dann früher oder später eine Arbeit da sein wird, die genügend Einkommen bringt, um zu gegebener Zeit erfolgreich (!) eine  Niederlassungserlaubnis oder den Daueraufenthalt-EG zu beantragen.


=schweitzer=

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