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Erteiltes Sprachvisum: Wann spätestens einreisen? (Gelesen: 2.330 mal)
EgonJuansho
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erteiltes Sprachvisum: Wann spätestens einreisen?
18.05.2011 um 10:28:52
 
Erstmal möchte ich mich bedanken für die vielen guten Beiträge hier! Hat mir schon sehr geholfen!

Entweder ich hab nicht gut genug gesucht oder es wurde einfach noch nicht gefragt...

Zum Thema:
Meine Freundin (Mexikanerin) hat heute die Nachricht bekommen, dass ihr Sprachvisum bereit ist zur Abholung in der Botschaft. Das ist natürlich erstmal sehr gut!
Nun ergibt sich aber folgende Situation: Nach Abgabe der Unterlagen in der Botschaft inkl. gebuchten Sprachkurs für den unmittelbaren Beginn des Sprachkurses in 5 Wochen sahen wir, dass die Bearbeitungszeit für dieses Visum normalerweise 8 Wochen betragen würde. Also haben wir einen Flug gebucht, der erst nach 8 Wochen geht und gehofft, dass das mit dem Visum trotzdem alles so klappen würde. Und siehe da: Die Botschaft und die Behörden haben es tatsächlich unter 5 Wochen geschafft, der Kurs könnte also wie beantragt besucht werden. Dummerweise haben wir alle Pläne mittlerweile auf die 8 Wochen geeicht! Deswegen meine Fragen:

1. Wann spätestens nach Start der Gültigkeit eines Sprachvisums muss man in Deutschland eingereist sein?

2. Kann man den Sprachkurs umbuchen (in diesem Fall 3 Wochen nach hinten schieben) ohne, dass das Konsequenzen für die Gültigkeit des Visums hätte?

und wenn ich noch mehr loswerden darf, dann noch diese Fragen..

3. Kann ein Mexikaner ohne Probleme über England (London) einreisen zum Zweck des Sprachaufenthaltes?

4. Muss das Visum für diesen Fall nochmal in Deutschland "gestempelt", also mit einem Vermerk des Antritts versehen werden?

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!

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reinhard
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Antwort #1 - 18.05.2011 um 13:11:32
 
EgonJuansho schrieb am 18.05.2011 um 10:28:52:
1. Wann spätestens nach Start der Gültigkeit eines Sprachvisums muss man in Deutschland eingereist sein?


Normalerweise 90 Tage.

Man kann aber jetzt hingehen und sich das Visum auf einen Start " 1. Juni" ausdrucken lassen, dann gilt es bis Ende August.

Zitat:
2. Kann man den Sprachkurs umbuchen (in diesem Fall 3 Wochen nach hinten schieben) ohne, dass das Konsequenzen für die Gültigkeit des Visums hätte?


Die Behörden, die damit befasst sind, haben für solche "Kleinigkeiten" gar kein Interesse. Macht es so wie Ihr wollt.

Zitat:
und wenn ich noch mehr loswerden darf, dann noch diese Fragen..

3. Kann ein Mexikaner ohne Probleme über England (London) einreisen zum Zweck des Sprachaufenthaltes?


Weiß ich nicht.

Zitat:
4. Muss das Visum für diesen Fall nochmal in Deutschland "gestempelt", also mit einem Vermerk des Antritts versehen werden?


Deutschland macht keine Probleme. Ist eine Frage, wie GB sich gegenüber Mexikanern verhält.

Es kann aber sein, dass das Visum nur eine Einreise in DE erlaubt (steht drauf). Dann müsste er nach der Einreise so schnell wie möglich zur ABH (sowieso zu empfehlen) und die AE für den Sprachkurs beantragen und abholen. Damit darf er aus DE raus und wieder nach DE rein.
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EgonJuansho
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Antwort #2 - 18.05.2011 um 13:35:57
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Da bin ich ja erstmal ein wenig beruhigt.

Zitat:
Normalerweise 90 Tage.

Man kann aber jetzt hingehen und sich das Visum auf einen Start " 1. Juni" ausdrucken lassen, dann gilt es bis Ende August.


...ach so, das Visum wurde für ca. 5 Monate beantragt...d.h. man kann das Startdatum bei der Abholung des Visums verschieben?

Zitat:
Deutschland macht keine Probleme. Ist eine Frage, wie GB sich gegenüber Mexikanern verhält.


Heisst das, in das Visum muss kein Stempel oder sonstiges rein von einer "amtlichen" deutschen Behörde?

...bin sozusagen Anfänger, bitte entschuldigt also falls die Fragen etwas naiv klingen...


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reinhard
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Antwort #3 - 18.05.2011 um 14:50:21
 
EgonJuansho schrieb am 18.05.2011 um 13:35:57:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Da bin ich ja erstmal ein wenig beruhigt.


...ach so, das Visum wurde für ca. 5 Monate beantragt...d.h. man kann das Startdatum bei der Abholung des Visums verschieben?



Da verwechselst Du was. Das Visum ist nur für die Einreise nach Deutschland.

Er hat einen Antrag "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis" ausgefüllt. Die Aufenthaltserlaubnis für (voraussichtlich) 6 Monate muss er sich bei der Ausländerbehörde holen, sobald er mit dem Visum eingereist ist.

Das Visum wird für höchstens 90 Tage ausgestellt.

Zitat:
Heisst das, in das Visum muss kein Stempel oder sonstiges rein von einer "amtlichen" deutschen Behörde?


Das Visum ist ein Aufkleber der Botschaft, damit darf er einreisen (dürfte er als Mexikaner auch ohne Visum, aber hier geht es ja um die anschließende AE).

Ein Visum wird nicht weiter "gestempelt" - sobald Du es siehst, weißt Du warum.

Wenn auf dem Aufkleber bei den Bedingungen steht, dass er mit dem Visum nur einmal einreisen darf, dann darf er auch nur einmal einreisen. Dann sollte er sich so schnell wie möglich die AE für den Sprachkurs holen, wenn die im Pass klebt, darf er auch mehrfach ein- und ausreisen.



Zitat:
...bin sozusagen Anfänger, bitte entschuldigt also falls die Fragen etwas naiv klingen...


Dieses Forum ist dafür da, Fragen zu stellen. Es ist egal, wie die Fragen klingen – solange Du freundlich fragst, wird es immer mehrere Leute geben, die gerne antworten (wenn sie Antworten wissen).
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EgonJuansho
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Antwort #4 - 18.05.2011 um 15:19:21
 
OK. War mir gar nicht so klar...
...heißt das, die AE ist noch gar nicht genehmigt und man muss in jedem Fall nach der Einreise zur ABH für diesen Zweck?
Also Prüfung etc. alles nochmal von vorne oder geht es nur ums "abholen"?
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Antwort #5 - 18.05.2011 um 15:35:47
 
EgonJuansho schrieb am 18.05.2011 um 15:19:21:
...heißt das, die AE ist noch gar nicht genehmigt und man muss in jedem Fall nach der Einreise zur ABH für diesen Zweck?
Also Prüfung etc. alles nochmal von vorne oder geht es nur ums "abholen"?


Rein formell muss er die AE nach Einreise beantragen, dann muss die ABH entscheiden.

Aber die ABH musste ja dem Visum zustimmen und wusste, dass er das Einreise-Visum nur benutzt, um den ABH-Termin zu bekommen. Die Ausländerbehörde weiß also schon zu 100 %, dass sie auf seinen Antrag mit "ja" antwortet.

... außer, wenn er auf dem Weg vom Flughafen zur ABH eine Bank überfällt. Falls er das plant, solltest Du ihm abraten.
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Antwort #6 - 18.05.2011 um 15:57:46
 
Wenn Du willst, kannst Du das Verfahren auch so verstehen:
Das nationale Visum - das "Einreisevisum" - wird erst erteilt, wenn die bereits beteiligte ABH eine AE-Erteilung nach Einreise "zusichert".

Selbstverständlich können Neuigkeiten zwischen Visumerteilung und AE-Aushändigung die letztere verhindern.

Was sollte eine ABH auch der Erteilung eines Einreisevisums zustimmen, wenn sie schon weiß, daß sie keine AE erteilen will ...


EgonJuansho schrieb am 18.05.2011 um 13:35:57:
d.h. man kann das Startdatum bei der Abholung des Visums verschieben?

NEIN, das kann man nicht!

Eine AV hat in den wenigsten Fällen die Möglichkeit, solche Dinge "schnell mal" zu erledigen. Das Visum wird also meist vor der Abholung gedruckt und muß nur noch eingeklebt werden.
Das Ändern von Gültigkeitszeiträumen kann nur ein Entsandter, die meisten Mitarbeiter haben dazu nach der Erteilung des Visums keine Möglichkeit mehr.

Daher solltet Ihr rechtzeitig oder noch besser schnellstmöglich Wünsche hinsichtlich der Gültigkeitsdauer äußern.


Allerdings sind drei Wochen gar kein Problem, da würde ich mir keine Gedanken machen ...
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Antwort #7 - 18.05.2011 um 17:01:56
 
..ahh, so langsam wird nen Schuh draus...

Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe (?):
Das Visum berechtigt zur Einreise. Für das Visum wurde der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgefüllt. Mit der Genehmigung des Visums wurde der Antrag an die ABH des künftigen Wohnortes weitergeleitet, geprüft und keine Einwände festgestellt. Nach Einreise mit dem Visum bei einem Termin mit der ABH wird die AE ausgestellt.

In meinem Fall: Der ABH ist es egal, wann eingereist wird, solange innerhalb von 90 Tagen (max. Gültigkeit des Visums) der Termin wahrgenommen und die AE ausgestellt wird. Damit weiß die ABH dann, dass sich auch über die 90 Tage hinaus legal aufgehalten wird.

Stellt sich mir noch eine Frage: Muss der (erste) Termin bei der ABH extra beantragt werden oder wird er automatisch bei Erteilung des Visums bestimmt?
Wenn er noch beantragt werden muss, könnte man sich ja schonmal drum kümmern...

Vielen Dank!
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Antwort #8 - 18.05.2011 um 18:59:45
 
EgonJuansho schrieb am 18.05.2011 um 17:01:56:
..ahh, so langsam wird nen Schuh draus...

Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe (?):
Das Visum berechtigt zur Einreise. Für das Visum wurde der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgefüllt. Mit der Genehmigung des Visums wurde der Antrag an die ABH des künftigen Wohnortes weitergeleitet, geprüft und keine Einwände festgestellt. Nach Einreise mit dem Visum bei einem Termin mit der ABH wird die AE ausgestellt.

In meinem Fall: Der ABH ist es egal, wann eingereist wird, solange innerhalb von 90 Tagen (max. Gültigkeit des Visums) der Termin wahrgenommen und die AE ausgestellt wird. Damit weiß die ABH dann, dass sich auch über die 90 Tage hinaus legal aufgehalten wird.


Wobei es reicht, wenn der Antrag auf die AE rechtzeitig gestellt wird (also z.B. am letzten Tag des Visums). Wenn die Ausländerbehörde, z.B. weil noch eine Unterschrift vom Chef fehlt, dann für die Genehmigung der AE drei Tage braucht, gilt das Visum automatisch 93 Tage. Im Gesetz heißt das "Fiktionswirkung des Antrags", und dafür kann man sogar eine "Fiktionsbescheinigung" in den Pass geklebt bekommen. Es kommt nur darauf an, zur Ausländerbehörde zu gehen und den Antrag zu stellen.

Notfalls reicht es sogar, ihn rechtzeitig in den Briefkasten zu stecken – aber die 90 Tage reichen für Euch leicht aus.


Zitat:
Stellt sich mir noch eine Frage: Muss der (erste) Termin bei der ABH extra beantragt werden oder wird er automatisch bei Erteilung des Visums bestimmt?
Wenn er noch beantragt werden muss, könnte man sich ja schonmal drum kümmern...


Das sagt Dir Deine Ausländerbehörde. Bei manchen geht man hin und zieht eine Nummer, bei anderen vereinbart man telefonisch einen Termin. Vielleicht steht das bei Deiner ABH auf der Internet-Seite?

Moderne Ausländerbehörde haben auch eine Mail-Adresse für Dich.
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Antwort #9 - 18.05.2011 um 23:47:45
 
Dann werd ich das mal rausfinden....vielen Dank für die schnellen Antworten!
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