EgonJuansho schrieb am 18.05.2011 um 13:35:57:Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Da bin ich ja erstmal ein wenig beruhigt.
...ach so, das Visum wurde für ca. 5 Monate beantragt...d.h. man kann das Startdatum bei der Abholung des Visums verschieben?
Da verwechselst Du was. Das Visum ist nur für die Einreise nach Deutschland.
Er hat einen Antrag "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis" ausgefüllt. Die Aufenthaltserlaubnis für (voraussichtlich) 6 Monate muss er sich bei der Ausländerbehörde holen, sobald er mit dem Visum eingereist ist.
Das Visum wird für höchstens 90 Tage ausgestellt.
Zitat:Heisst das, in das Visum muss kein Stempel oder sonstiges rein von einer "amtlichen" deutschen Behörde?
Das Visum ist ein Aufkleber der Botschaft, damit darf er einreisen (dürfte er als Mexikaner auch ohne Visum, aber hier geht es ja um die anschließende AE).
Ein Visum wird nicht weiter "gestempelt" - sobald Du es siehst, weißt Du warum.
Wenn auf dem Aufkleber bei den Bedingungen steht, dass er mit dem Visum nur einmal einreisen darf, dann darf er auch nur einmal einreisen. Dann sollte er sich so schnell wie möglich die
AE für den Sprachkurs holen, wenn die im Pass klebt, darf er auch mehrfach ein- und ausreisen.
Zitat:...bin sozusagen Anfänger, bitte entschuldigt also falls die Fragen etwas naiv klingen...
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