Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:Das
EFZ muß von einem deutschen Standesamt ausgestellt werden.
ja. Dein
EFZ für die Eheschliessung in UA muss vom dt. Standesamt ausgestellt werden.
Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:Dafür brauche ich wiederum folgende Dokumente:
welche genau sagt dir wiederum Dein STandesamt, bei dem du das
EFZ benatragst.
WEnn deine Aufstellung von dem Standesamt stammt, dann passt es so.
Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:Oder ist hier es ein ukrainisches
EFZ gemeint und das Deutsche Standesamt hat damit nix zu tun?
ein UA-EFZ bräuchte deine Verlobte, wenn Ihr in D heiraten wolltet ... da es aber kein
EFZ in UA gibt, hätte sie für eine Heirat in D eine Befreiung vom
EFZ beantragt
Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:weil wie keine Lust auf das deutsche Visum Theater haben. Besuchervisum wurde schon mal abgelehnt. ......, also erst später in Deutschland leben
naja,
FZF Visum und Eheschliessungsvisum unterscheiden sich "nur" dadurch, dass für Eheschliessungsvisum eine
VE nötig ist (bis zur Eheschliessung) -- und natürlich das o.k. vom Standesamt; aber die Lauferei hast du fürs
EFZ sowieso. Somit habt Ihr die Visumssache nur verschoben.
Dass mal ein Besuchervisum abgelehnt wurde, ist für ein
FZF oder Eheschliessungsvisum ohne jeden Belang, denn das Standardproblem bei Besuchsvisa ist grundsätzlich die Rückkehrbereitschaft, die es bei
FZF oder Eheschliessung per se nicht gibt