Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer? (Gelesen: 9.009 mal)
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
11.05.2011 um 10:33:53
 
Hallo,

Ich habe zu dem Thema einige Fragen:

1) Wie lange dauert das Verfahren in Normalfall?

Wir wollen Ende dieses Jahres in der Ukraine heiraten. Wir sind beide bis Dato unverheiratet und die Ukraine bietet die Möglichkeit zur Apostille.

2) Gültigkeitsdauer der Dokumente:

Das EFZ ist 6 Monate gültig?
Die dafür benötigten, übersetzten und beblaubigten Dokumente sind fristlos gültig?

3) Ist die Apostille ein internationales, abschließendes Dokument in englischer Sprache, oder muß die Apostille auch übersetzt werden.
Also zuerst Dokumente übersetzen lassen und dann Apostille?

Danke Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #1 - 11.05.2011 um 12:21:21
 
Virgil schrieb am 11.05.2011 um 10:33:53:
Hallo,

I
3) Ist die Apostille ein internationales, abschließendes Dokument in englischer Sprache, oder muß die Apostille auch übersetzt werden.
Also zuerst Dokumente übersetzen lassen und dann Apostille?

Danke Smiley


Welche Dokumente sollen überbeglaubigt werden? Deutsche für die Verwendung in der Ukraine oder Ukrainische in D?

Ukrainische in D müssen normalerweise zunächst mit einer Apostille versehen werden (Überbeglaubigung) und dann incl. Apostillevermerk übersetzt werden. Der Übersetzer muss i.d.R. in D  anerkannt sein.




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #2 - 11.05.2011 um 12:33:46
 
Zitat:
Ukrainische in D müssen normalerweise zunächst mit einer Apostille versehen werden (Überbeglaubigung) und dann incl. Apostillevermerk übersetzt werden. Der Übersetzer muss i.d.R. in Danerkannt sein. 


Es handelt sich (erst einmal) um ukrainische Dokumente für deutsche Behörden. Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #3 - 11.05.2011 um 21:28:07
 
Virgil schrieb am 11.05.2011 um 10:33:53:
Das EFZ ist 6 Monate gültig?

ein ausländisches EFZ in D ist max. 6 Monate gültig (max. deswegen, weil es sein kann, dass eine andere Gültigkeit auf dem Dokument angegeben ist.)
Für Euch ist aber interessant, wie alt ein dt. EFZ für eine Eheschliessung in UA sein darf.
Am zuverlässigsten beantwortet das das Standesamt, bei welchem Ihr heiratet wollt.
So ganz "nebenbei" könnt Ihr dann auch erfahren, welche weiteren Dokumente Ihr braucht. (nebenbei ist ironisch gemeint, denn diese info braucht Ihr sowieso, also ist der beste Tip: geht zum Standesamt und fragt da .... gilt überigens auch, wenn Ihr in D heiraten wollt).

Virgil schrieb am 11.05.2011 um 12:33:46:
Es handelt sich (erst einmal) um ukrainische Dokumente für deutsche Behörden

wohl für das dt. STandesamt?!
Denn für ein dt. EFZ werden auch die ukrainischen Dokumente der Braut geprüft werden müssen.
So gesehen könnt Ihr es auch in Betracht ziehen, in D zu heiraten (wobei dann wohl die Verwandten der Braut ein Problem mit dem Visum haben könnten und nicht anreisen könnten ... umgekehrt brauchen Deutsche kein Visum für UA)

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #4 - 11.05.2011 um 22:02:36
 
@erne

Danke.Smiley

1) Wir heiraten bewußt in der Ukraine, weil wie keine Lust auf das deutsche Visum Theater haben. Besuchervisum wurde schon mal abgelehnt. Außerdem wird sie erst ihr Studium in der Ukraine beenden, also erst später in Deutschland leben. Und wie von dir schon gesagt, ist ein Multi-Visum für ihre Familie und Bekannten so wahrscheinlich wie ein 6er im Lotto. Zwinkernd

2)Das EFZ:
Kann auch sein das ich hier etwas komplett mißverstanden habe?

Mein Kenntnisstand:

Für die Ukraine (Standesamt) brauche ich ein EFZ (Apostille + Übersetzung) und meine Meldebescheinigung (Apostille + Übersetzung).

Das EFZ muß von einem deutschen Standesamt ausgestellt werden.

Dafür brauche ich wiederum folgende Dokumente:

1. die Geburtsurkunde von Ihr (Apostille*, ins Deutsche übersetzt)
2. eine Aufenthaltsbescheinigung von Ihr (ins Deutsche übersetzt)
3. eine Paßkopie von Ihr (einfache Kopie, ins Deutsche übersetzt)
4. eine Familienstandsbescheinigung von ihr (Apostille, ins Deutsche übersetzt)
5.Meldebescheinigung von mir
6.Personalausweis von mir

???

Oder ist hier es ein ukrainisches EFZ gemeint und das Deutsche Standesamt hat damit nix zu tun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #5 - 11.05.2011 um 22:29:01
 
Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:
Das EFZ muß von einem deutschen Standesamt ausgestellt werden.

ja. Dein EFZ für die Eheschliessung in UA muss vom dt. Standesamt ausgestellt werden.

Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:
Dafür brauche ich wiederum folgende Dokumente:

welche genau sagt dir wiederum Dein STandesamt, bei dem du das EFZ benatragst.
WEnn deine Aufstellung von dem Standesamt stammt, dann passt es so.

Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:
Oder ist hier es ein ukrainisches EFZ gemeint und das Deutsche Standesamt hat damit nix zu tun? 

ein UA-EFZ bräuchte deine Verlobte, wenn Ihr in D heiraten wolltet ... da es aber kein EFZ in UA gibt, hätte sie für eine Heirat in D eine Befreiung vom EFZ beantragt Smiley


Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:
weil wie keine Lust auf das deutsche Visum Theater haben. Besuchervisum wurde schon mal abgelehnt. ......, also erst später in Deutschland leben

naja, FZF Visum und Eheschliessungsvisum unterscheiden sich "nur" dadurch, dass für Eheschliessungsvisum eine VE nötig ist (bis zur Eheschliessung) -- und natürlich das o.k. vom Standesamt; aber die Lauferei hast du fürs EFZ sowieso. Somit habt Ihr die Visumssache nur verschoben.
Dass mal ein Besuchervisum abgelehnt wurde, ist für ein FZF oder Eheschliessungsvisum ohne jeden Belang, denn das Standardproblem bei Besuchsvisa ist grundsätzlich die Rückkehrbereitschaft, die es bei FZF oder Eheschliessung per se nicht gibt Smiley
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #6 - 12.05.2011 um 10:01:26
 
@erne

O.K. Vielen Dank. Smiley

Und, erfahrungsgemäß, wie lange dauert die ganze Prozedur ca. bis man das EFZ  hat/bekommt?

3-4 Monate?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #7 - 12.05.2011 um 11:03:24
 
Virgil schrieb am 12.05.2011 um 10:01:26:
Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #6 - Heute um 10:01:26@erne

O.K. Vielen Dank.

Und, erfahrungsgemäß, wie lange dauert die ganze Prozedur ca. bis man das EFZhat/bekommt?

3-4 Monate?



Wenn alle Unterlagen vollständig sind und gescheit übersetzt und nichts nachgefragt werden muss, müsste das eigentlich schneller gehen.
Frag mal beim Standesamt nach, kommt auch immer drauf an, ob sehr viel los ist und wie die personell besetzt sind.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #8 - 15.05.2011 um 11:00:45
 
@Runenwolf

Danke

...


Ich war auf dem örtlichen Standesamt.

Bis auf einen Punkt ist mir alles klar.

Es wird einmal beim örtlichen Standesamt von  Ledigkeitsbescheinigung gesprochen, beim ergänzenden Merkblatt des Bundeslandes von Familienstandsbescheinigung (im gleichen Zusammenhang).

Familienstandsbescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung ist das Gleiche?
(Familienstandsbescheinigung/Ledigkeitsbescheinigung wird von meiner Verlobten verlangt).

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #9 - 15.05.2011 um 11:20:43
 
Virgil schrieb am 11.05.2011 um 22:02:36:
Wir heiraten bewußt in der Ukraine, weil wie keine Lust auf das deutsche Visum Theater haben. 

Heiraten und ein Visum zur FZF zu erhalten sind zwei Paar Stiefel und haben zunächst nichts miteinander zu tun, wenngleich das Eine die Voraussetzung für das Andere ist.

Somit wird Euch das "Visum Theater" nicht erspart bleiben.

Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #10 - 15.05.2011 um 11:43:00
 
Virgil schrieb am 15.05.2011 um 11:00:45:
Familienstandsbescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung ist das Gleiche?


Hallo Virgil,

das ist das gleiche Dokument. Familienstände gibt es mehrere ... ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet.
Im Grunde genommen wird eine Bescheinigung ausgestellt, die eine Aussage drüber macht, welchen Familienstand deine Freundin hat. Davon hängt wiederum ab, welche weiteren Unterlagen benötigt werden, um ein Ehefähigkeitszeugnis auszustellen.

Da deine Freundin bisher ledig war, wird sie neben der Geburtsurkunde, der Familienstandsbescheinigung, der Aufenthaltsbescheinigung und einem gültigen Pass keine weiteren Unterlagen vorlegen müssen.

Du selbst musst eine Geburtsurkunde oder eine Abschrift deines Geburtseintrages vorlegen, eine Aufenthaltsbescheinigung und deinen Ausweis.

Das, was Saxonicus schreibt ist richtig. Wenn ihr in der Ukraine geheiratet habt, dann müsst ihr die Heiratsurkunde wieder mit einer Apostille versehen lassen, übersetzen und dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Da sind die Voraussetzungen natürlich andere wie bei einem Besuchervisum. Einfach einreisen und hier einen Aufenthaltstitel beantragen wird aber nicht klappen.

Viel Glück wünsch ich euch beiden.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #11 - 15.05.2011 um 15:11:03
 
Danke für die Info.  Smiley

Runenwolf schrieb am 15.05.2011 um 11:43:00:
Da sind die Voraussetzungen natürlich andere wie bei einem Besuchervisum. Einfach einreisen und hier einen Aufenthaltstitel beantragen wird aber nicht klappen.


Stimmt, aber auf das Visum zur FZF gibt es einen Rechtsanspruch.
Weiterhin bräuchte ich zum Heiraten dann ein Visum, was wieder Wochen dauert und da sie erst gut ein Jahr später hier leben wird, macht es für mich keinen Sinn in Deutschland zu heiraten, weil es zu dem Zweck wesentlich mehr Bürokratie Aufwand ist.

Für die Ukraine brauche ich kein Visum zum Heiraten. Zwinkernd

Nochmal, es geht nur um die Heirat, nicht um den Nachzug!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #12 - 16.05.2011 um 08:05:59
 
Virgil schrieb am 15.05.2011 um 15:11:03:
Stimmt, aber auf das Visum zur FZF gibt es einen Rechtsanspruch.


Das stimmt natürlich und macht die Einreise dann, wenn es soweit ist, viel einfacher.

Schreib mal, wie lange das mit dem EFZ gedauert hat ... und weiterhin viel Glück.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jochen Brauer
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #13 - 20.05.2011 um 10:57:47
 
Hallo, wir haben jetzt auch ein Problem....Das Standesamt will Apostillen von der Geburtsurkunde ( Hukou ) und Ledigkeitsbescheinigung. Aber wer in china macht die Apostille ???  Das Konsulat , eine örtliche Einrichtung wie Meldeamt oder oder oder...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis - Dokumente und Dauer?
Antwort #14 - 20.05.2011 um 11:33:48
 
Hallo Jochen,

das kann ich dir leider nicht sagen, das regelt jedes Land selbst. Du frägst am besten bei dem Amt, das das Dokument ausgestellt hat, beispielsweise das Standesamt, das dir die Geburtsurkunde deiner Frau ausgestellt hat. Die wissen das.

Oder versuch es mal über die deutsche Botschaft in China.
Soweit ich es beurteilen kann, ist die Geburtsurkunde deiner Frau von einem chinesischen Standesamt. Und eine genaue Aussage, ob eine Apostille oder eine Legalisation gebraucht wird, hängt auch davon ab, welches Standesamt die ausgestellt hat. Das Apostilleübereinkommen gilt in China nur für Urkunden aus den Sonderverwaltungsbezirken Hongkong und Macau.
Kommt die Geburtsurkunde deiner Frau noch aus diesen beiden Bezirken, wirst du eine Legalisation brauchen. Das macht dann die deutsche Botschaft oder ein Konsulat in China.

Ich stell dir mal die Links der deutschen Vertretungen in China rein. Da kannst du dich mal hinwenden ... Die helfen dir bestimmt weiter.

http://www.peking.diplo.de/
http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung/hongkong/de/Startseite.html
http://www.shanghai.diplo.de/Vertretung/shanghai/de/Startseite.html
http://www.kanton.diplo.de/Vertretung/kanton/de/Startseite.html
http://www.chengdu.diplo.de/Vertretung/chengdu/de/Startseite.html

Und nur keine Panik, die Apostille oder Legalisation wirst du schon bekommen.

Und wie immer ...wenn noch Fragen sind, einfach melden.

Gruß
Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema