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Eheschliessung Georgien in D (Gelesen: 986 mal)
Walter81
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Kaufbeuren, Bayern, Germany
Kaufbeuren
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschliessung Georgien in D
27.04.2011 um 19:03:00
 
Hallo,

ich habe die dt. Staatsangehörigkeit und lebe auch in D, meine verlobte hat die georgische Staatsbürgerschaft und lebt auch dort. Wir wollen hier in D heiraten, haben ein Visum zur Eheschliessung beantragt, und das ganze läuft gerade irgendwo in den Behörden rum.

Lt. Ausländerbehörde sind die Papiere schon zurückgeschickt worden, alles OK. Nun hat meine Verlobte die Botschaft angerufen, die haben den Erhalt bestätigt, jedoch betont, dass dies weder eine Zu noch eine Absage sei, sie solle nächste Woche vorbeikommen und dann erfahre sie, ob ja oder nein.

Btw - der Altersunterschied liegt bei 3 Jahren (sie ist 3 Jahre jünger als ich), war in der Vergangenheit schon zu Studienzwecken 3 mal in D, einmal mit einem Besuchervisum von mir...

Meine Fragen:

1. Ist das normal? Sie wurde schon beim Beantragen ziemlich befragt, sie wollten sich nicht dazu äussern, was da passiert - weiss jemand, was da passiert?
2. Bei wem liegt die Entscheidung? ABH? Botschaft? Beide zusammen?
3. Nicht ganz dazu, aber bei unserem Rückflug nach D (wir heiraten davor in GE kirchlich) fliegen wir über Prag (dort nur Umstiegt), die gute alte CSA Zwinkernd Braucht sie dann ein Transitvisum oder ähnliches? Denn es ist ja diesmal kein Besuchervisum, sondern ein Visum zur Eheschliessung...

Fragen über Fragen - und hoffentlich kennt ihr die Antworten Zwinkernd

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Walter
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Märchenprinz
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Beiträge: 581

B., Germany
B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.04.2011 um 19:16:30
 
Zitat:
Ist das normal? Sie wurde schon beim Beantragen ziemlich befragt, sie wollten sich nicht dazu äussern, was da passiert - weiss jemand, was da passiert?

Alles normal. Es werden die Angaben auf inhaltl. Konsistenz geprüft.
Zitat:
Bei wem liegt die Entscheidung? ABH? Botschaft? Beide zusammen

Die Entscheidung liegt allein bei der Botschaft. An die Stellungnahme der Ausländerbehörde im Rahmen des Zustimmungsverfahrens ist sie nicht gebunden.
Zitat:
Braucht sie dann ein Transitvisum oder ähnliches?

Nein. Das Visum ist ein schengenfähiger AT.
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Walter81
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Beiträge: 6

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 27.04.2011 um 19:50:58
 
Danke Dir für die Antwort!

Welche Angaben? Über die Befragung, die sie schon mal gemacht hat?

Viele Grüße!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 27.04.2011 um 23:18:29
 
Walter81 schrieb am 27.04.2011 um 19:50:58:
Welche Angaben? Über die Befragung, die sie schon mal gemacht hat?

Ggf. die Angaben, die Du gemacht hast. Ob sie halt übereinstimmen,
mit seinen. In jedem Fall muss die Sache mal in die Hand genommen
und bearbeitet werden. Da können schon mal ein paar Tage vergehen.

Märchenprinz schrieb am 27.04.2011 um 19:16:30:
Die Entscheidung liegt allein bei der Botschaft. An die Stellungnahme der Ausländerbehörde im Rahmen des Zustimmungsverfahrens ist sie nicht gebunden.

Das Visum bedarf der Zustimmung. Fehlt diese, kann die Botschaft
nicht einfach hingehen und ein Visum erteilen (ist im vorliegenden
Fall nicht relevant, aber die pauschale Aussage stimmt so nicht -
BTW: in meiner 20jährigen "Karriere" habe ich ausschließlich ein-
vernehmliche Entscheidungen erlebt - ist also eher blasse Theorie).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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