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Hilft mir bitteeeee (sehr wichtig) (Gelesen: 3.747 mal)
Ersin25
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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26.04.2011 um 19:00:22
 
Hallo liebe Mitmenschen.Ich bin in Deutschland geboren,besitze die türkische Staatsangehörigkeit und nehme seid fast 5 monaten an einem Lehrgang teil als fachlagerist insklusive führerschein klasse b der vom Jobcenter finanziert wird und bin nächsten monat am 16. fertig mit dem Lehrgang.Ich bin aus der Türkei verheiratet und meine Frau ist seit ungefähr 10 monaten in Deutschland.Seitdem Sie hier ist ,hat man Ihr bis jetzt immernoch keinen Aufenthaltsgenehmigung gegeben,sondern immer für 3 monate einen Fiktionsbescheinigung.Bevor Sie nach Deutschland kam, hatte ich in einem Pflegezentrum gearbeitet 9 monate lang und wurde leider gekündigt ,dennoch kam Sie über rechtliche wege nach deutschland,nahm in der türkei an einem Sprachkurs teil und bekam Ihren Zertifikat.Ich bring es mal auf dem Punkt.Wir haben jetzt einen Anschreiben von der Ausländerbehörde bekommen und es sieht jetzt extrem ernst aus.Wie kann ich jetzt dagegen angehen??? Bin zurzeit noch im Lehrgang bis zum nächsten monat denn 16.05 .

PS: Dies ist der Brief denn ich bzw meine Frau bekommen hat.

Ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrte Frau Axxxx,

wie Ihnen bereits nach der Einreise mitgeteilt wurde,kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden,wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und keine sozialen Leistungen in Anspruch genommen werden.

Um Ihnen und Ihrem Ehemann die Möglichkeit zu geben den Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern,wurde Ihnen bereits nach Ablauf des Visums eine Fiktionsbescheinigung mit Gültigkeit bis zum 28.01.11 ausgestellt.Bisher wurde keine Erwerbstätigkeit aufgenommen.

Ich weise Sie darauf hin,das letzmalig eine Frist bis zum 28.04.2011 eingeräumt wird.

Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt bis dahin nicht sicherstellen können,behalte ich mir aufenthaltsbeendende Maßnahmen vor.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Hxxxxxxx

Ps: Denn Brief habe ich vor 1 monat bekommen mitten wo ich im Lehrgang war.Der Lehrgang kostet 4500 € deswegen wollte ich es nicht abbrechen da ich ansonsten es von eigener Tasche bezahlen musste weil es im Vertrag von Jobcenter steht.

Schöne grüße:Ersin


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« Zuletzt geändert: 26.04.2011 um 19:52:56 von Mick » 
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Ersin25
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #1 - 26.04.2011 um 19:09:50
 
Das ist der 2. Brief                                       13.04.2011

Ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrte Frau Axxxx,

bezugnehmend auf mein Schreiben vom 24.01.11 weise ich Sie darauf hin,dass die Gültigkeit Ihrer Fiktionsbescheinigung am 28.04.2011 abläuft.

Bisher haben Sie noch keine Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts vorlegen können.

Ich fordere Sie daher auf,am 27.04.2011 während der unten genannten Öffnungszeiten vorzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hxxxxx
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« Zuletzt geändert: 26.04.2011 um 19:53:49 von Mick » 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2011 um 19:18:55
 
Ersin25 schrieb am 26.04.2011 um 19:00:22:
Wie kann ich jetzt dagegen angehen??? Bin zurzeit noch im Lehrgang bis zum nächsten monat denn 16.05 .

Dann solltest Du umgehend das Gespräch mit der ABH suchen und sie auf den Umschulungskurs hinweisen.
Sicher wird man verstehen, daß Du den Kurs erfolgreich abschließen möchtest.
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Ersin25
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.04.2011 um 19:23:59
 
Meine Fallmangerin aus dem Jobcenter hat die Ausländerbehörde angerufen und denen es gesagt das ich an einem Lehrgang teilnehme die sind aber leider sturr in der Sache.Meine Fallmanagerin ist eine sehr nette Frau Sie ist auch über die Sache entäuscht.Sie versucht mir viel zu helfen aber die behörde hier ist hart.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 26.04.2011 um 19:50:19
 
Das mag zwar wenig erfreulich für Euch sein, aber die (eigenständige) Sicherung des Lebensunterhalts ist nun mal eine der grundlegenden Voraussetzungen beim Nachzug eines ausländischen Ehepartners zu einen hier lebenden Ausländer.

Es ist ohnehin erstaunlich, daß dem Nachzug überhaupt stattgegeben wurde, wenn die LU-Sicherung nicht nachgewiesen wurde.

Möglicherweise läßt sich die ABH noch umstimmen, wenn ihr eine Verpflichtungserklärung eines solventen Verpflichtungsgebers (Eltern, Geschwister, Freunde) beibringen könnt, bis Du durch eigene Erwerbstätigkeit den Unterhalt selbst sicherstellen kannst
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Ersin25
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Antwort #5 - 26.04.2011 um 19:55:09
 
Damals vor 10 monaten war mein Lebensunterhalt sichergestellt und nachgewiesen nachdem meine Frau eingereist war hat meine Arbeitsstelle mich gekündigt.
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Mick
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Antwort #6 - 26.04.2011 um 20:09:49
 
Dann kannst Du nur drauf hoffen, dass man die Umschulung
abwartet. Ein Anspruch besteht nicht, aber vielleicht macht
man temporär einen Ausnahme von der Regelvoraussetzung
des gesicherten Lebensunterhaltes.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ersin25
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Antwort #7 - 26.04.2011 um 20:27:02
 
das die eine ausnahme machen könnten ist schwer vorstellbar da mir ein türkischstammiger vorsitzener im intergrationsrat versucht hat zu helfen und mit der dame gesprochen hat die mir denn brief geschickt hat und die hätte Ihm wohl gesagt das Er meiner frau mitteilen soll das wenn Sie sich von mir trennt die Ausländerbehörde Sie finanziel unterstützen werde und Ihr einen unbefristeten aufenthalt geben werde.denke mal das es sich um einen hinterhältigen plan handelt.Beweisen kann ich jedoch leider nichts.
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Antwort #8 - 26.04.2011 um 20:32:49
 
Das klingt für mich doch sehr abstrus und wenig nachvollziehbar. Vor welcher Rechtsgrundlage her sollte die ABH finanzielle Untuerstützung gewähren?
Versuche morgen die ABH davon zu überzeugen, dass in Kürze der Lebensunterhalt gesichert werden kann.
Mehr ist eh nicht möglich und alles andere lenkt nur ab und verwirrt.
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erne
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Antwort #9 - 26.04.2011 um 20:38:36
 
vor allem Zitat:
Ihr einen unbefristeten aufenthalt geben werde
kann absolut nicht stimmen.
Nach 10 Monaten ehelicher LG mit einem Türken in D.
Das gibt es schlicht und einfach nicht.
Dein Zitat:
türkischstammiger vorsitzener im intergrationsrat
muss so manches missverstanden haben.

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 26.04.2011 um 20:50:50
 
Habe also garkeine chancen rechtlich dagegen zuhalten wie es so aussieht,ok das wars dann auch mein Leben ist mit 24 Jahren auf deutsch gesagt am [**zensiert**] der Schicksalsschlag hat mich getroffen und ich werde wohl damit leben müssen.danke an alle Ihr braucht dann auch nicht mehr Antworten.Danke vielmals ich wünsche für euch allen das beste.Machts gut  Traurig
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Vinzent2m
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Antwort #11 - 26.04.2011 um 20:59:27
 
Warum gibst Du denn jetzt schon auf?
Probier doch morgen erstmal ein vernünftiges Gespräch mit der ABH. Nach Lehrgangsabschluß dürften deine Jobchancen doch nachweisbar steigen.
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